Lärmaktionsplanung. Vortrag am 24.05.2023 - Grafik: Lüneburg mobil 2030.

Lärmaktionsplanung: EU-Lärmrichtlinie verständlich erklärt – 24. Mai 2023

„Viel zu laut hier? Chancen und Möglichkeiten der Lärmaktionsplanung in Lüneburg“ ist Thema der Infoveranstaltung am 24. Mai 2023. Christian Popp, bundesweit tätiger Experte, erläutert für Lüneburg mobil 2030, wie die EU-Lärmplanung die Lärmbelastung vor Ort senken will. Bis zum 18. Juli 2024 muss auch in Lüneburg auf dieser Grundlage ein Lärmaktionsplan erarbeitet sein.


Mitteilung von: Lüneburg mobil 2030
Am: 05.05.2023
Online: https://www.luenepedia.de/wiki/Verkehrswende-Bündnis
Grafik: Lüneburg mobil 2030


Viel zu laut? Chancen und Möglichkeiten der Lärmaktionsplanung in Lüneburg – 24. Mai 2023

Die EU-Lärmrichtlinie verständlich erklärt

Mittwoch, 24. Mai 2023, 18:00-20:00 Uhr – Foyer VHS Lüneburg, Haagestraße 4, 21335 Lüneburg

Lärm macht Menschen krank. Die EU-Umgebungsrichtlinie will die Lärmbelastung senken und die Lebensqualität vor Ort steigern. Alle fünf Jahre, so die EU-Vorgabe, wird die Lärmbelastung vor Ort geprüft und ein Lärmaktionsplan entwickelt.

Kommunen sind zum 18. Juli 2024 in der Pflicht

Dafür werden Lärmkarten erarbeitet, die anzeigen, welche Lärmquellen es gibt und wie laut es ist. Bis zum 18. Juli 2024 müssen die Kommunen auf dieser Grundlage Lärmaktionspläne erarbeiten bzw. überarbeiten. Die Bürger*innen sollen in diesen Planungsprozess einbezogen werden.

Christian Popp, Beiratsvorsitzender der Lärmkontor GmbH und bundesweit tätiger Fachmann für Lärmaktionsplanung, erläutert in seinem Vortrag für Lüneburg mobil 2030, wie die Lärmaktionsplanung abläuft und welche Stellschrauben es gibt, um die Belastungen zu verringern.

Autos: Nicht der Motor, sondern die Reifen sind laut

In seinem Vortrag lässt sich manches Interessante erfahren. Zum Beispiel ist es bei Autos gar nicht der Motor, der laut ist. Ab 30 Stundenkilometern hört man bei Pkw vor allem den Reifenlärm. Reifen sind laut, weil sie hohe Geschwindigkeiten aushalten müssen. Daher bringen auch E-Autos leider nur bedingt eine Verkehrsberuhigung. In der anschließenden Fragerunde lassen sich solche und weitere Fragen klären.

Lärmaktionsplanung verständlich erklärt – 24. Mai 2023

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 24. Mai 2023, von 18:00 bis 20:00 Uhr im Foyer der VHS Lüneburg, Haagestraße 4, 21335 Lüneburg, im Rahmen der Vortragsreihe Lüneburg mobil 2030. Der Eintritt ist kostenlos.

EU-Richtlinie zur Lärmaktionsplanung: Häufig gestellte Fragen

  • Worum geht es bei der Lärmaktionsplanung?
    Die Lärmaktionsplanung ist ein von der EU vorgegebener Prozess mit dem Ziel, Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und Lärmbelästigungen zu mindern und langfristig abzustellen. Im Blick sind dabei verschiedenste Lärmquellen wie Straßen- und Schienenverkehr, Flughäfen, Industrie und Gewerbe.
    “Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, die möglichst umfassend realisiert werden sollen. Die Lärmaktionsplanung liegt in der Verantwortung der Gemeinden oder der nach Landesrecht zuständigen Behörden.” (Umweltbundesamt: Lärmaktionsplanung – mehr).
  • Wie läuft die Lärmaktionsplanung ab?
    Der Ablauf umfasst festgelegte Schritte. Die Bevölkerung muss dabei über Aktivitäten und Ergebnisse informiert und bei der Erstellung der Aktionspläne einbezogen werden. Die Schritte sind:

    1. Lärmkartierung, Analyse der Lärm- und Konfliktsituationen und der vorhandenen Planungen
    2. Erstellung von Maßnahmenkonzepten unter Mitwirkung der Öffentlichkeit
    3. Aktionsplan: Analysen von Kosten und Wirkungen, Erstellung und Beschluss eines Maßnahmenkatalogs
    4. Umsetzung
    5. Dokumentation: Weitergabe und Veröffentlichung des Lärmaktionsplans
      (vgl. “LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung”, 19.09.2022, S. 7. PDF-Datei – mehr)
  • Welche Maßnahmen können Lärm reduzieren?
    Um Lärmbelastung zu reduzieren, gibt es nicht die eine Lösung, sondern es gilt, die Wirkung von verschiedenen Stellschrauben zu nutzen. Dafür gibt es eine Fülle von Maßnahmen. Im Verkehr gehören dazu:

    • Reduzierung und Bündelung der Verkehrsmengen
    • Reduzierung des Lkw-Anteils
    • Reduzierung der Geschwindigkeit
    • Verkehrsberuhigung und gleichmäßigerer Verkehrsfluss
    • Förderung lärmarmer Verkehrsmittel: Öffentlicher Verkehr, Rad- und Fußverkehr
    • Sanierung der Straßenoberfläche und lärmarme Fahrbahnbeläge
    • Abschirmung vom Lärm durch verschiedene Baumaßnahmen
    • Leisere Fahrzeuge und Reifen

Eine gute Übersicht über die möglichen Maßnahmen bietet die Veröffentlichung “Mach’s leiser. Das Handbuch. Lärmminderung für Kommunen leichtgemacht. Maßnahmen und Bürgermitwirkung”, Januar 2019. S. 14-17.  (Herausgeber: Ökolöwe Umweltbund Leipzig e.V., Redaktion: UmweltBundesamt.) PDF-Datei: mehr

  • Warum sollten sich Kommunen hier engagieren?
    Lärm kann schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen und verursacht Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Es liegt in der Hand der Kommunen, durch die Lärmaktionsplanung Gesundheitsschutz und Lebensqualität zu verbessern. Gleichzeitig wird die Kommune damit als Wohn- und Investitionsstandort aufgewertet.
  • Welche Werte gelten als gesundheitsschädigend?
    Dazu das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: „Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (RSU) weist darauf hin, dass äquivalente Dauerschallpegel von 65 Dezibel tagsüber und 55 Dezibel (dB) nachts nur als „Nahziel für den vorbeugenden Gesundheitsschutz und zum Schutz gegen erhebliche Belästigung“ betrachtet werden können.
    In ihren aktuellen „Leitlinien für Umgebungslärm für die Europäische Region“ hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO u. a.) für die Verkehrsgeräuschquellenarten deutlich schärfere Werte für den Langzeitmittelungspegel Lden/Lnight empfohlen, und zwar für Straßenverkehrsgeräusche (53 dB /45 dB), Schienenverkehrsgeräusche (54 dB / 44 dB) und für Luftverkehrsgeräusche (45 dB / 40 dB).“ (mehr)

Weiterlesen:

  • SWR: Warum Lärm krank macht
  • Umweltbundesamt: Lärmaktionsplanung – Umfassende Zusammenstellung mit vielen Dokumentationen – mehr
  • Lüne-Blog: Lärmschutz in Winsen/Pattensen: Hannover will Tempo 30 stoppen – Stadt erwägt Klage – 07.01.2023
    Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt in Pattensen – das hatte der Winsener Rat auf Grundlage des Lärmaktionsplans beschlossen. Das Verkehrsministerium Niedersachsen wies die Stadt Winsen jetzt an, diese Entscheidung aufzuheben. Wer an einer lauten Straße wohne, müsse mit Verkehrslärm leben. Die Stadt Winsen will gegebenenfalls gerichtliche Schritte veranlassen.

Verkehrswende-Bündnis: Veranstaltungsreihe “Lüneburg mobil 2030”

Lüneburg mobil 2030. Logo.

Lüneburg mobil 2030. Logo.

Bis 2030 klimaneutral zu sein – das hat sich die Hansestadt Lüneburg zum Ziel gesetzt. Wie gelingt das im Bereich Mobilität? Damit beschäftigt sich die Veranstaltungsreihe “Lüneburg mobil 2030” des Verkehrswende-Bündnis Lüneburg.

Die Veranstaltungen stellen Beispiele aus anderen Städten vor, bieten Hintergrundinformation und laden zur Diskussion ein.

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