Wärmepumpe. Foto: Global Energy Systems, Pixabay.

KfW-Bank: 12 Millionen Euro Heizungsförderung für über 800 Haushalte im Landkreis in 2024

813 Hausbesitzer:innen im Landkreis Lüneburg konnten sich seit Februar 2024 über Heizungsförderung von insgesamt 12 Millionen Euro freuen. Der Staat trägt – je nach Einkommen – bis zu 70 Prozent der Kosten für eine neue Heizung, damit alle die Investition in eine klimafreundliche Heizung stemmen können, so Bundestagsmitglied Dr. Julia Verlinden (Grüne).


Mitteilung von: Julia Verlinden, Regionalbüro Lüneburg – Am: 20.02.2025
Online: https://julia-verlinden.de/ – Foto: Beispielfoto, Pixabay


Nachfrage groß: 12 Millionen Euro Heizungsförderung für den Landkreis Lüneburg

813 Zusagen für Heizungsförderung mit einem Volumen von 12 Millionen Euro gab es im letzten Jahr für Anträge im Landkreis Lüneburg. Im Landkreis Lüneburg waren das damit im Schnitt knapp 15.000 Euro pro Antrag. Bundesweit hat die KfW-Bank von Ende Februar 2024 bis Jahresende Zusagen für rund 227.000 Zuschussanträge mit einem Volumen von rund 3,3 Mrd. EUR für die Heizungsförderung erteilt. Besonders im Schlussquartal 2024 stieg die Nachfrage stark an. 

Klimaschutz und Schutz vor steigenden Energiekosten

„Es freut mich sehr, dass die Heizungsförderung von den Menschen vor Ort so gut angenommen wird“, erklärt Julia Verlinden, stellvertretende Vorsitzende der grünen Bundestagsfraktion. „Dass die Heizungen in unserem Land spätestens innerhalb der nächsten 20 Jahre klimaneutral werden, ist ein echter Meilenstein für den Klimaschutz. Zugleich schützen wir Bürger*innen in Lüneburg und Lüchow-Dannenberg vor steigenden fossilen Energiekosten.“

Staat trägt bis zu 70 Prozent der Investitionskosten

Mit dem Heizungsgesetz hat die Bundesregierung den Umstieg auf erneuerbare Wärme eingeleitet. Die verbesserte soziale Heizungsförderung sorgt dafür, dass alle die Investition in eine klimafreundliche Heizung stemmen können. Der Staat trägt – je nach Einkommen – bis zu 70 Prozent der Investitionskosten einer neuen Heizung. 

Mehr Information und Kontakt

  • Dr. Julia Verlinden: https://julia-verlinden.de/
  • KfW: Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung 
    Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer einer Wohn­immobilie in Deutsch­land. Hier können sie sich regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen. Die KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau – ist eine deutsche Förderbank und eine der führenden Förderbanken der Welt

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