Leine rettet Leben. Foto: Christian Storb, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: An Himmelfahrt bitte beachten!

Um Rücksichtnahme auf Mitmenschen und die Natur an Himmelfahrt bittet der Landkreis Lüneburg. Und weist hin: Flusstouren, Picknicken und Baden an nicht dafür vorgesehenen Plätzen ist nicht erlaubt. Hunde sind in der freien Natur an der Leine zu führen. Weiträumig abgesperrt wird der Bereich um den Inselsee.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 24.05.2022
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Christi Himmelfahrt in der Natur: Was gilt am Vatertag im Landkreis Lüneburg?

Gutes Wetter, wegfallende Corona-Maßnahmen – die anstehenden Feiertage laden viele Menschen zu einem Ausflug in die Natur ein. Erholung vom Alltag steht dabei aber nicht immer im Vordergrund. Laute Musik und hinterlassener Müll sind nicht selten das Resultat eines feuchtfröhlichen Ausflugs – leider jedoch mit schädlichen Folgen für Flora und Fauna.

Der Fachdienst Umwelt bittet um Rücksicht – auf andere Erholungssuchende und die Natur

Der Fachdienst Umwelt des Landkreises Lüneburg ruft deswegen dazu auf, über die freien Tage die Ruhe der Natur zu genießen und rücksichtsvoll mit ihr und anderen Erholungssuchenden umzugehen.

Den Überblick dieses Jahr haben drei Landschaftswarte des Landkreises. Sie sind in den stadtnahen Gebieten unterwegs und haben einen besonderen Blick auf die Ilmenau. Für dieses empfindliche Gebiet gelten besondere Verhaltensregeln, denn hier leben seltene Tiere wie der Eisvogel oder die Bachmuschel.

Ilmenau, Luhe und Lopau: Flusstouren, laute Musik und Baden nicht erlaubt

Die Landschaftswarte achten auf die Einhaltung der 2019 beschlossenen Kanuverordnung. Aus Naturschutzgründen untersagt sie an Himmelfahrt und Pfingsten eine Tour auf den Flüssen Ilmenau, Luhe und Lopau. Es ist außerdem nicht gestattet, laut Musik zu hören oder inoffizielle Badestellen zu nutzen.

Rücksicht auf Tiere: Ruhe, kein wildes Grillen und Picknicken

Der Ausflugsverkehr auf den Gewässern soll heruntergefahren werden, um den dort lebenden Tieren Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten zu bieten. Und auch an Land profitieren Mensch und Tier von Ruhe und Rücksicht.

Für Hunde gilt Anleinpflicht

Nach wie vor gilt in der freien Landschaft die Anleinpflicht. Spaziergänger müssen in Naturschutzgebieten auf den Wegen bleiben und ihre Hunde anleinen. Grillen auf dafür nicht vorgesehenen Plätzen und freies Picknicken sind nicht erlaubt.

Bereich um den Inselsee wird weiträumig abgesperrt

Die Gemeinde Scharnebeck und die örtliche Polizei erwarten an Himmelfahrt wieder „viel Betrieb“ rund um den Inselsee. Die Verantwortlichen haben nun gemeinsame Maßnahmen abgestimmt: An dem Tag wird der Bereich rund um den See weiträumig gesperrt.
Das Betretungsverbot gilt für feiernde Gruppen und Einzelpersonen wie beispielsweise Fahrradfahrer.


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