Maisernte: Traktor und Erntemaschine. Foto: Schanin, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge kontrolliert – Großteil beanstandet

Den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr im Landkreis nahm die Polizei am 30. September 2024 in den Blick. Festgestellt wurden eine Vielzahl an Verstößen und technischen Mängeln. Eine „außerordentlich hohe Beanstandungsquote“, so die Polizei. Jedes dritte Fahrzeug durfte nicht einmal weiterfahren.


Mitteilung von: Polizeidirektion Lüneburg – Am: 02.10.2024
Online: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56836/5878318 – Foto: Beispielfoto, Pixabay


Landkreis Lüneburg: Kontrolle von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

Am 30. September 2024 kontrollierten Polizeibeamt:innen der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg im Landkreis Lüneburg den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.

Fast alle beanstandet, jedes dritte Fahrzeug durfte nicht weiterfahren

Im Mittelpunkt stand die Überprüfung von Fahrzeugen in der Mais-, Kartoffel- sowie Rübenernte. Dabei prüften die 16 spezialisierte Polizeibeamt:innen 37 Fahrzeuge. 31 Fahrzeuge erfüllten nicht die nötigen Anforderungen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die Beanstandungsquote lag somit bei insgesamt 84 Prozent. In 12 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Vielzahl von rechtlichen Verstößen und technischen Mängeln

  • Vier Strafverfahren wurden eingeleitet wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die mitgeführten Anhänger erfüllten die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Zulassungspflicht für land- oder forstwirtschaftliche Anhänger nicht.
  • In einem Fall konnte der Fahrzeugführer eines Traktors keine erforderliche Fahrerlaubnis vorweisen. Da der Zweck der Fahrt nicht der Land- oder Forstwirtschaft diente, reichte die vorhandene Führerscheinklasse T nicht aus.
  • Für einen selbstfahrenden Rübenroder war die Weiterfahrt am Kontrollort vorbei, da für das überbreite Fahrzeug keine gültige Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO existierte.

Beanstandet wurden auch eine Vielzahl von technischen Mängeln. Insbesondere nicht funktionsfähige lichttechnische Einrichtungen, beschädigte Reifen, mangelhafte Bremsanlagen oder Schwachpunkte an den Verbindungseinrichtungen konnten festgestellt und geahndet werden.

In einigen Fällen waren die Mängel so gravierend, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Auch Überladungen und mangelhafte Ladungssicherung führten vereinzelt zur vorübergehenden Untersagung der Weiterfahrt.

Außerordentlich hohe Beanstandungsquote – weitere Kontrollen nötig

Die außerordentlich hohe Beanstandungsquote zeigt, dass die Fortführung der Schwerpunktkontrollen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich ist, um gezielte Aufklärung bei Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zu betreiben und allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu gewährleisten.

  • NDR: Kontrolle landwirtschaftlicher Fahrzeuge: Mängel bei 84 Prozent – 01.10.2024
    Bei einer Kontrollaktion im Landkreis Lüneburg hat die Polizei am Montag bei 84 Prozent der landwirtschaftlichen Fahrzeuge Mängel festgestellt. Dazu zählten nach Angaben der Polizei zum Beispiel überladene Ernteanhänger und ungesicherte Holztransporte. – Mit Video.

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Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Selbstgebauter Anhänger ohne Betriebserlaubnis.

Foto: Polizeidirektion Lüneburg. Dieser selbstgebauter Anhänger ohne Betriebserlaubnis wurde bei der Kontrolle im August 2024 stillgelegt.

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Ein Kommentar

  • Besten Dank an die Polizei. Diese gut terminierten und durchgeführten Kontrollen decken Probleme auf.
    Dass die nicht zu beanstandenden Fahrzeuge eine kleine Minderheit sind, hätte ich nicht erwartet. – Erschreckend.
    Der aus Doppel-T-Trägern zusammengebastelte Anhänger wäre in Pakistan nicht aufgefallen 😉
    Bleibt zu hoffen, dass die Ertappten sich künftig an das Verkehrsrecht halten.

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