Mädchen, Kind im Bus. Foto: Luda Kot, Pixabay.

Lüchow-Dannenberg: Freie Fahrt für alle Schüler:innen – keine Fahrkartenanträge mehr nötig

Alle Schüler:innen, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden im Landkreis Lüchow-Dannenberg dürfen mit Beginn des Schuljahrs 2023/2024 den öffentlichen Verkehr kostenlos nutzen. So die Entscheidung des Kreistags. Fahrkartenanträge sind nicht mehr nötig. Dies Angebot „ist nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit“, so Landrätin Dagmar Schulz.


Mitteilung von: Mobilitätsagentur Wendland.Elbe – Am: 22.06.2023
Online: mobil-im-wendland.de


Landkreis Lüchow-Dannenberg: Freie Fahrt für alle Schüler:innen, Auszubildenden und Freiwilligendienst-Leistenden

Mit Beginn des Schuljahrs 2023/2024 können alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden, die in Lüchow-Dannenberg zuhause sind, die Busse in der Region kostenfrei nutzen. Die Kreistagsmitglieder haben dem entsprechenden Vorschlag zugestimmt.

ÖPNV als Dienst der Daseinsvorsorge soll attraktiv und bezahlbar sein

Vor dem Hintergrund der notwendigen Verkehrswende hat sich der Landkreis Lüchow-Dannenberg zum Ziel gesetzt, den ÖPNV als Teil der Daseinsvorsorge attraktiv und bezahlbar zu gestalten.

Im Hinblick auf die Kinder und Jugendlichen geht der Landkreis jetzt noch einen Schritt weiter und bietet allen Schülerinnen und Schülern sowie den Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden eine grundsätzlich kostenlose Beförderung an.

Entlastung für Familien mit geringerem Einkommen

Da die Jugendlichen der Oberstufen bisher auch die Schülerbeförderung selbst bezahlen mussten, ist es der Landrätin besonders wichtig, dass nunmehr insbesondere Familien mit geringerem Einkommen eine nicht unerhebliche Entlastung erfahren.

„Damit ist das Angebot der kostenlosen Nutzung des ÖPNV nicht zuletzt auch ein Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit“, so Landrätin Dagmar Schulz.

Alle Kinder und Jugendlichen können jetzt teilhaben

„Von den kostenlosen Angeboten zur Nachmittagsnutzung des ÖPNV haben bisher nur die Kinder und Jugendlichen profitieren können, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung hatten. Jetzt gilt dieses für alle“, freut sich die Fachdienstleitung Mobilität und Klimaschutz, Mareike Harlfinger-Düpow.

Änderungen in der Übergangsphase

Dieser Umstand bringt einige Änderungen bei der Beantragung der Schülerfahrkarte mit sich: Alle Schülerinnen und Schüler, die eine noch gültige Zeitkarte als Checkkarte bekommen haben, können diese auch weiterhin nutzen.

Für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch keine Fahrkarte erhalten haben, da sie
– bisher den ÖPNV nicht kostenfrei nutzen konnten,
– die Schule wechseln,
– in die 11., 12., 13. Klasse gehen,
– die BBS besuchen,
werden wir während einer Übergangsphase Pappkarten aushändigen, die zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV berechtigen. Die Ausgabe erfolgt über die Schulen. Eine Beantragung durch die Schülerinnen und Schüler ist nicht notwendig.

Mehr Information

Von: Landkreis Lüchow-Dannenberg – Am: 22.06.2023
Online: https://www.luechow-dannenberg.de/home/aktuelles/pressemitteilungen.aspx


Schülerbeförderung ohne neue Fahrkarten-Anträge

Nachdem die Mitglieder des Kreistags Lüchow-Dannenberg die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für Schülerinnen und Schüler zum kommenden Schuljahr (2023/2024) beschlossen haben, müssen keine Anträge mehr für Fahrkarten der Schülerbeförderung gestellt werden.

Künftig E-Tickets und Chipkarten

Alle Schülerinnen und Schüler, die eine noch gültige Bus-Zeitkarte als Checkkarte bekommen haben, können diese auch weiterhin nutzen. Während der Übergangsphase werden provisorische Jugendtickets über die Schulen aushändigen, die zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV berechtigen. Zukünftig wird es E-Tickets und Chipkarten geben.

Hintergrund des neuen Verfahrens ist der Beschluss der Kreistagsmitglieder, dass alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit Wohnsitz in Lüchow-Dannenberg den ÖPNV kostenlos nutzen können.

Taxibeförderung: Bis 6. Juli 2023 beantragen

Sollten Schulkinder im kommenden Schuljahr 2023/2024 aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder einer fehlenden Busverbindung zur Schule eine Taxibeförderung benötigen, muss dafür allerdings ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist auf der Internetseite „Mobil im Wendland“ zu finden: https://mobil-im-wendland.de/antraege/

Die Antragsfrist für die Taxibeförderung endet für das gesamte folgende Schuljahr zum Beginn der Sommerferien am 6. Juli 2023.

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