Justitia, Gesetz, Recht. Foto: Ezequiel Octaviano, Pixabay.

Schlichten statt Richten: Drei Schiedspersonen für Lüneburg gesucht – Bewerbung bis 31. Januar 2026

Erste Ansprechpartner für Nachbarschafts- und andere Streitigkeiten sind die Schiedspersonen in Lüneburg. Denn laut Gesetz ist eine Klage bei Gericht in bestimmten Fällen nur zulässig, wenn vorher eine Schlichtung stattgefunden hat. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – aber Menschenkenntnis, Geduld und etwas Zeit. Für Lüneburg werden nun drei neue Schiedspersonen gesucht.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 12.01.2026
Online: mehr – Foto: Ezequiel Octaviano, Pixabay. Justitia (Symbolfoto).


Schlichten statt Richten: Schiedsperson für Lüneburg gesucht

Sie haben eine vermittelnde Funktion, versuchen im Sinne streitender Parteien eine Lösung zu finden und so teure Auseinandersetzungen vor Gericht zu vermeiden: die Schiedsleute. Getreu dem Motto „Schlichten statt Richten“ sind in der Hansestadt Lüneburg seit vielen Jahren ehrenamtliche Schiedspersonen erste Ansprechpartner:innen für Nachbarschafts- und andere Streitigkeiten.

Schiedspersonen können bei bürgerlich-rechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten schlichten. Denn das Niedersächsische Gesetz zur obligatorischen Streitschlichtung besagt, dass in bestimmten Fällen eine Klage beim Gericht nur zulässig ist, wenn zuvor der Versuch einer Schlichtung erfolglos war.

Drei Schiedspersonen gesucht – Bewerbung bis 31. Januar 2026

Die Hansestadt Lüneburg unterteilt sich in zwei Schiedsamtsbezirke. Gesucht werden eine Schiedsperson sowie eine Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk Nord und eine Stellvertretung für den Schiedsamtsbezirk Süd. Die Amtszeit beträgt jeweils 5 Jahre. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31.1.2026. Die Schiedspersonen werden vom Rat gewählt und anschließend vom Direktor des Lüneburger Amtsgerichts bestätigt und vereidigt.

Keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich

Wer sich für das Ehrenamt interessiert, muss mindestens 30 Jahre alt sein und „nach Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet“ – so sieht es das Niedersächsische Schiedsämtergesetz vor. Außerdem muss die Person ihren Wohnsitz im jeweiligen Schiedsamtsbezirk der Hansestadt Lüneburg haben. Wer vorbestraft ist oder unter Betreuung steht, kann das Ehrenamt nicht übernehmen.

Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber eine gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit, schriftliche Vergleichsprotokolle abzufassen, und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsangeboten teilzunehmen, sowie etwas Zeit.

Bewerbungsunterlagen online

Bei Interesse sind die Bewerbungsunterlagen auf der Internetseite der Hansestadt zu finden. Für Fragen steht Kerstin Willmanns aus dem Rechtsamt der Hansestadt Lüneburg gern zur Verfügung.

Landgericht Lüneburg. Foto: Lüne-Blog.

Landgericht Lüneburg. Foto: Lüne-Blog.

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