Märchenzeit. Foto: Olaf Reimers. Theaterworkshop in der Kinder- und Jugendbücherei Lüneburg.

Lüneburg: Verfügungsfonds Kultur fördert vielfältige Vorhaben

Bis zu 5000 Euro für kulturelle Vorhaben in Lüneburg, die die Innenstadt zum kulturellen Erlebnis- und Begegnungsraum machen – das stellt der „Verfügungsfonds Kultur“ der Hansestadt bereit. Die nächsten Fördertermine sind über das Jahr 2023 verteilt. Bereits gefördert wurden zum Beispiel ein Workshop Märchenzeit für Kinder und das öffentliche Weihnachtssingen vor dem Lüneburger Rathaus am Freitag, 23. Dezember 2022.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 15.12.2022
Online: mehr
Foto: Olaf Reimers.  Märchenzeit. Theaterworkshop in der Kinder- und Jugendbücherei Lüneburg.


Kunst, Musik und Märchen – Vielfältige Vorhaben werden im Rahmen des „Verfügungsfonds Kultur“ gefördert

Foto: Olaf Reimers. Antjé Femfert (links) und Petra Flindt vom TPZ mit Teilnehmer:innen beim ersten Theaterworkshop in der Kinder- und Jugendbücherei.

Märchenhaft geht es bei dem Theaterworkshop des TPZ Lüneburg in der Kinder- und Jugendbücherei zu. Die sogenannte „Märchenzeit“ des Theaterpädagogischen Zentrums Lüneburg – siehe Foto – ist eines der ersten Vorhaben, das mit Unterstützung des neuen „Verfügungsfonds Kultur in der Innenstadt“ gefördert und angeboten wird.

Der Workshop findet am kommenden Samstag, 17. Dezember 2022, von 11 bis 12:30 Uhr, zum zweiten Mal in der Kinder-und Jugendbücherei statt und ist kostenfrei. Interessierte melden sich an unter Info@tpz-lueneburg.de an.

In der ersten Runde 21 Anträge eingegangen

Ziel des Förderprogramms ist es, die Belebung der Lüneburger Innenstadt durch Projekte der Kultur- und Kreativszene zu unterstützen.

„Insgesamt sind in der ersten Antragsfrist 21 Anträge auf Zuschüsse bei uns eingegangen“, skizziert Annette Beer-Kullin, Bereichsleiterin Kultur. Über die Hälfte dieser Anträge hat der zuständige Beirat bereits beraten und der Verwaltungsausschuss über die Vergabe der Mittel entschieden.

Noch in diesem Jahr findet eine Ausstellung in der Halle für Kunst e.V. statt. Außerdem das öffentliche Weihnachtssingen vor dem Lüneburger Rathaus am 23. Dezember 2022, ab 17:30 Uhr – organisiert vom Kreis-Chorverband Lüneburg.

Welche Vorhaben können gefördert werden?

Der einmalige Zuschuss braucht nicht zurückgezahlt zu werden und ist für Vorhaben und Veranstaltungen in der Lüneburger Innenstadt gedacht, zum Beispiel:

  • niederschwellige Angebote der künstlerischen und kulturellen Bildung und zum Kreativwerden
  • kulturelle Veranstaltungen in der Innenstadt
  • Neu- und Weiterentwicklung sowie Umsetzung von Konzepten, die der kulturellen Vielfalt und Belebung in der Lüneburger Innenstadt dienen
  • Zwischennutzung von Leerstandsimmobilien zur Nutzung für kulturelle Zwecke

Antragsfristen für das kommende Jahr

Die nächsten Antragsfristen für das kommende Jahr liegen bereits fest.

  • Zweite Runde: Bis 7. März 2023
    Vorhaben, für die die Kulturschaffenden eine Förderentscheidung bis zum 21. März 2023 benötigen, müssen bis zum 7. März 2023 bei der Hansestadt Lüneburg, Bereich Kultur, beantragt werden.
  • Dritte Runde: Bis 13. Juni 2023
    Projekte, für die die Kulturschaffenden eine Förderentscheidung bis zum 27. Juni 2023 benötigen, müssen bis zum 13. Juni 2023 beantragt werden.
  • Vierte Runde: Bis 24. Oktober 2023
    Vorhaben, für die die Kulturschaffenden eine Förderentscheidung bis zum 7. November 2023 benötigen, müssen bis zum 24. Oktober 2023 beantragt werden.

Mehr Information und Antragsformular

  • Hansestadt Lüneburg: Antragsformular und alle weiteren Informationen zu den Förderbedingungen – mehr

Knapp 100.000 Euro stehen bereit

Insgesamt stehen für Projekte und Veranstaltungen gut 90.000 Euro im „Verfügungsfonds Kultur in der Innenstadt“ für die Zeit von 2022 bis 2025 zur Verfügung.

Davon sind den Vorgaben gemäß 50.000 Euro städtische Eigenmittel, die übrigen Mittel stammen aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.

Gefördert werden Projekte einzelner Kulturschaffender, gemeinnütziger Vereine oder Initiativen mit bis zu 2000 Euro. Bei nachhaltig wirksamen Projekten kann die Förderung bis zu 5000 Euro betragen.

Die geförderten, kulturellen Projekte müssen zudem im Sinne der Öffentlichkeit erstellt und die geförderten kulturellen Veranstaltungen öffentlich zugänglich sein.


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