Minijob in der Gastronomie. Foto: NGG Lüneburg.

Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“ – Tipps und Infos der Gewerkschaft NGG

Die über 16.000 Mini-Jobber im Landkreis Lüneburg hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Blick und informiert: Auch im Minijob hat man Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Zuschläge. Wer bei gleicher Qualifikation die gleiche Arbeit macht wie regulär Beschäftigte, hat auch Anspruch auf den gleichen Lohn.


Mitteilung von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Lüneburg – Am: 05.06.2024
Online: https://lueneburg.ngg.net/ – Foto: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)


Der Mini-Job ist keine „Arbeit 2. Klasse“ – auch nicht in der Sommersaison im Kreis Lüneburg

16.300 Mini-Jobber gibt es im Landkreis Lüneburg, so die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit nach Auskunft der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Doch im Verhältnis zu den anderen Angestellten ziehen sie oft den Kürzeren: „Viele Betriebe tun so, als wären sie das ‚B-Team‘ – die Belegschaft ‚2. Klasse‘ quasi“, sagt Steffen Lübbert von der NGG.

Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Zuschläge

„Oft bekommen sie keinen bezahlten Urlaub, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keine Zuschläge. Dabei haben sie auf all das Anspruch“, erklärt Lübbert.

Die NGG Lüneburg kritisiert, dass Mini-Jobber zum Teil weniger verdienen als regulär Beschäftigte: „Mini-Jobs rangieren oft im Lohnkeller – auf Mindestlohn-Niveau. Dabei müssen Arbeitgeber den Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn bezahlen wie den anderen Beschäftigten auch, wenn sie die gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation machen.“

Tipp: Auf schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen

Der Geschäftsführer der NGG Lüneburg geht davon aus, dass in den kommenden Wochen zur Sommersaison in der Gastronomie wieder zusätzliche Mini-Jobber angeworben werden, um Spitzen abzudecken. Aber auch in der Lebensmittelherstellung würden „Urlaubslöcher per Mini-Jobs gestopft“. Bei der Einstellung sollten die Beschäftigten auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen.

Oft Sackgasse für Frauen

Die NGG Lüneburg sieht die große Zahl von Mini-Jobbern allerdings mehr als kritisch. „Hierdurch werden Vollzeitstellen verdrängt. Insbesondere für Frauen wird eine geringfügige Beschäftigung oft zur Sackgasse. Der Übergang in einen regulären Vollzeitjob gelingt nämlich längst nicht immer. Außerdem sind geringfügige Beschäftigungen für viele das Laufband zur Altersarmut“, warnt Lübbert.

Mehr Information und Kontakt

Informationen rund um Mini-Jobs erhalten Beschäftigte der Gastronomie und Ernährungswirtschaft bei der NGG Lüneburg.

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