Demonstration gegen die A39, am 6. Juni 2021, Ostumgehung Lüneburg. Foto: KlimaKollektiv Lüneburg.

Oberverwaltungsgericht: Fahrrad-Demo am 23. April 2023 muss auf der Ostumgehung bleiben

Es ist ein Hin und Her: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht untersagte am gestrigen Samstag, 22. April 2023, kurzfristig das Befahren der A39. Die geplante Fahrrad-Demo findet daher auf der Ostumgehung statt. Die Veranstalter rufen zur Teilnahme auf und sind empört über Verhalten der Versammlungsbehörden. Werden sie sich an das Bundesverfassungsgericht wenden?


Mitteilung von: KlimaKollektiv Lüneburg – Am: 22.04.2023
Online: Instagram: klimakollektiv_luneburg
Foto: KlimaKollektiv


Oberverwaltungsgericht: Fahrrad-Demo am 23. April 2023 muss auf der Ostumgehung bleiben

Sonntag, 23. April 2023, 13:00 Uhr – Bockelmannstraße Lüneburg, Höhe AGL und Tierheim

Anlässlich des bundesweiten Aktionswochenendes für die Mobilitätswende setzen sich das KlimaKollektiv und Fridays for Future in Lüneburg gemeinsam ein für ein Ende des klimaschädlichen Autobahnprojektes A39 und die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs.

Der Protest ist Teil des Aktionswochenendes vom 22. und 23. April 2023, an dem über 50 Proteste in ganz Deutschland unter dem Motto #MobilitätswendeJetzt stattfinden. Bereits geklärt: Startpunkt der Demonstration bleibt die Bockelmannstraße in Lüneburg auf Höhe AGL und Tierheim am Sonntag, 23. April 2023 um 13:00 Uhr.

Verwaltungsgericht Lüneburg: Zweimal grünes Licht für Demonstration

Die geplante Fahrrad-Demonstration wurde frühzeitig angezeigt und eigentlich schien schon Anfang April alles geklärt: Am 4. April 2023 gab das Verwaltungsgericht den Veranstalter*innen Recht, dass sie zum Zwecke der Versammlung die A39 befahren dürfen.

Die Stadt ließ die nächsten zwei Wochen verstreichen, ohne Beschwerde einzulegen. Am 20. April 2023 erließ die Stadt jedoch einen neuen Bescheid und untersagte das Befahren der Autobahn erneut.

Das rügte das Verwaltungsgericht Lüneburg am 21. April 2023 als „Umgehung“ des Gerichtsbeschlusses vom 4. April 2023 und hob das neue Verbot auf.

Oberverwaltungsgericht Lüneburg: Demonstration darf untersagt werden

Dagegen legte die Stadt vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht, ebenfalls mit Sitz in Lüneburg, Beschwerde ein. Das Gericht hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Demonstrationen auf Autobahnen entschieden.

Auch in diesem Fall gab das Oberverwaltungsgericht der Versammlungsbehörde recht. Das Verbot, die Autobahn zu befahren, sei rechtmäßig.

Nächster Schritt: Überprüfung der Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht

Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar. Die einzige Möglichkeit für die Organisierenden wäre, die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Doch das Formulieren einer Verfassungsbeschwerde erfordert Zeit, die Demonstration soll aber am 23. April stattfinden.

KlimaKollektiv und Fridays For Future: Warten bis zum vorletzten Tag ist unverständlich

KlimaKollektiv und Fridays For Future finden es unverständlich, dass die Versammlungsbehörde bis zum vorletzten Tag gewartet hat, um einen neuen Auflagenbescheid zu schicken.

„Wir hätten gerne auf die Arbeitsstunden, die für die Klage drauf gegangen sind, verzichtet. Anders als die Stadt Lüneburg haben wir für unsere Anträge und Klagen keine staatlich bezahlte Rechtsabteilung im Hintergrund“, stellt Cécile Lecomte aus dem Organisationsteam fest.

Aufruf, sich der Demonstration anzuschließen

„Die Stadt sollte sich darüber freuen, dass wir Klimaschutz in die Hand nehmen und die Demonstration ehrenamtlich organisieren, statt diese zu bekämpfen! Es braucht eine soziale, ökologische und barrierefreie Mobilitätswende!“, kommentiert Lecomte das Vorgehen der Versammlungsbehörde der Hansestadt.

Für Fridays for Future, das KlimaKollektiv und viele weitere Menschen heißt es: jetzt erst recht!

„Wir lassen uns unser Recht auf Versammlungsfreiheit nicht beschränken! Eine Verkehrspolitik, die unvereinbar mit den gesetzlich verankerten Klimazielen ist, ist nicht hinnehmbar! Wir freuen uns über alle, die sich unserer Demo anschließen!“, erklärt Theresa Berghof vom KlimaKollektiv.

Mehr zum Thema bei Lüne-Blog

  • Update: Fahrrad-Demo doch auf A39? – Justizkrimi geht weiter – 21.04.2023
    Das veranstaltende KlimaKollektiv hat ein weiteres Mal vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Recht bekommen und darf die Fahrrad-Demo doch auf der Autobahn durchführen. Das entschied das Gericht am Freitag, 21. April 2023. Dem Vernehmen nach soll die Hansestadt Lüneburg jedoch beabsichtigen, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Entscheidung einzureichen.
    So oder so: Die Demonstration soll auf jeden Fall stattfinden, gegebenenfalls mit geänderter Strecke.
  • Fahrrad-Demonstration auf der A39 am 23. April 2023: Initiativen laden ein zum Mitradeln – 12.04.2023
    Die für Ostersonntag geplante Fahrrad-Demonstration auf der Autobahn findet nun zwei Wochen später statt. Das entschied das KlimaKollektiv Lüneburg kurzfristig. Zwar hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg ausdrücklich erlaubt, die Autobahn als Protestort zu nutzen. Doch aufgrund der kurzen Vorlaufzeit wurde die Protestaktion nun auf Sonntag, 23. April 2023, verschoben.

LünepediaLünepedia: A39

Die Bundesautobahn 39 liegt in Niedersachsen und besteht derzeit aus zwei Teilstücken, nämlich einem zwischen Seevetal und Lüneburg sowie einem bei Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter. Der nördliche Teil der A39 ist durch Umwidmung der A250 entstanden.

Seit 1.1.2021 ist die Autobahn GmbH für Planung, Finanzierung, Bau und Instandhaltung der Autobahn verantwortlich. Zwischen 2027 und 2030 soll die so bezeichnete “Lücke” geschlossen werden und damit über 100 km Autobahn neu gebaut werden. Gegen dieses Bauvorhaben gibt es erheblichen Widerstand, insbesondere auch in der Lüneburger Bevölkerung.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/A39


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