
Vogelschutzzeit beginnt am 1. März: Stärkere Rückschnitte nur noch im Februar erlaubt
Hecken, Bäume, begrünte Zäune und Fassaden sind wertvolle Lebensräume für Vögel, Insekten und kleine Tiere. Deshalb darf das Grün hier zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht stark geschnitten oder entfernt werden, so […]
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