"Initiator:innen der Petition aus den Klimaentscheid-Initiativen von Göttingen, Osnabrück, Hannover sowie Karla Bauszus vom Klimaentscheid Lüneburg (von links nach rechts) vor dem niedersächsischen Landtag“. Foto: NiedersachsenZero.

Petition: Klimaschutz als Pflichtaufgabe für Kommunen – Unterschriftenzahl erreicht

Eine Petition von Klimaentscheid-Initiativen fordert, dass Klimaschutz für Kommunen in Niedersachsen Pflichtaufgabe wird. Die erforderliche Unterschriftenzahl wurde erreicht. Nun wird das Anliegen in einer öffentlichen Ausschusssitzung des niedersächsischen Landtags gehört.


Mitteilung von: Klimaentscheid Lüneburg
Am: 24.02.2023
Online: https://niedersachsenzero.de/petition/
Foto: Niedersachsen Zero


Aktualisierung (03.04.2023, 22:50 Uhr): Die Petition wurde nun noch einmal bis zum 5. April verlängert. Die Gründe sind aktuell nicht bekannt.

Petition: Klimaschutz als Pflichtaufgabe bei Kommunen – Unterschriftenzahl erreicht

Foto: NiedersachsenZero. Initiator:innen der Petition aus den Klimaentscheid-Initiativen von Göttingen, Osnabrück, Hannover und Karla Bauszus, Klimaentscheid Lüneburg, (ganz rechts) vor dem niedersächsischen Landtag.

Von einer freiwilligen Aufgabe muss Klimaschutz zur Pflichtaufgabe der Kommunen werden. Das Land Niedersachsen soll entsprechende Mittel bereitstellen, Unterstützung leisten und Vorgaben machen.
Das ist – in aller Kürze – der Inhalt der Petition der Initiative NiedersachsenZero.

Die “Petition zur Novellierung des Niedersächsischen Klimagesetzes” endete am 3. April 2023. Die erforderliche Zahl von mindestens 5000 Unterschriften wurde mit über 5600 mehr als erreicht. Nun hört der Petitionsausschuss die Petent:innen in einer öffentlichen Ausschusssitzung an.

Hannover, Lüneburg und Göttingen führend

Die Großstadt Hannover ist mit rund 700 Unterschriften führend bei der Unterschriftenzahl. Gleich danach folgen Lüneburg mit 500 und Göttingen mit knapp 350 Unterzeichner:innen. Weitere Schwerpunkte sind Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg.

  • Niedersachsen.de: Petition – mehr
  • NiedersachsenZero: https://niedersachsenzero.de/
    Die Landesgruppe von GermanZero in Niedersachsen wurde 2022 von sieben GermanZero-Lokalgruppen aus Niedersachsen gegründet: Braunschweig, Buchholz i.d.N., Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg und Osnabrück. Das überregionale Aktions-Bündnis will beitragen, Niedersachsen zum Klimaschutzland Nr. 1 zu machen.

NiedersachsenZero: Gemeinsam für ein gutes Klima in Niedersachsen! Das ist unser Plan. Grafik: NiedersachsenZero – https://niedersachsenzero.de/hallo-niedersachsen/

Warum die Petition an den niedersächsischen Landtag?

NiedersachsenZero: Unser Plan. Grafik: NiedersachsenZero.

NiedersachsenZero: Unser Plan. Grafik: NiedersachsenZero.

Karla Bauszus vom Klimaentscheid Lüneburg hat an der Petition mitgewirkt. Sie erklärt: “Damit Klimaschutz in Kommunen umgesetzt werden kann, fordern wir die Verschärfung und Erweiterung des Niedersächsischen Klimagesetzes.

Bisher ist kommunaler Klimaschutz nur eine freiwillige Aufgabe. Das bedeutet, dass für Klimaschutzmaßnahmen nur wenig und damit nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Mit unserer Petition ‘Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe’ soll sich das ändern und Klimaschutz in den Kommunen Priorität erhalten. Beschließt der niedersächsische Landtag, dass Klimaschutz zur Pflichtaufgabe wird, dann müssen aus dem Landeshaushalt auch finanzielle Mittel dafür bereitgestellt werden.”

Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe – Forderungen der Petition

Die wesentlichen Forderungen aus der Petition sind:
(1) Klimaschutz muss als Querschnittsaufgabe verstanden und an alle Akteure der Kommune (Unternehmen, Privatpersonen) adressiert werden.
(2) Mehr Personal für die Klimaschutz-Teams in den Kommunen.
(3) Sofortmaßnahmenpakete und standardisierte Klima-Aktionspläne zur Unterstützung für Kommunen.
(4) Einen langfristigen Finanzierungsplan, um Planungssicherheit für Kommunen zu ermöglichen. Zur Finanzierung sollen unter anderem Gelder umgeschichtet und klimaschädliche Subventionen abgeschafft werden.
(5) Weitere einzelne Pflichtaufgaben, beispielsweise zur Mobilitätswende.

Das Niedersächsische Klimagesetzes 2022 (NKlimaG) soll dementsprechend verschärft und erweitert werden. Grundlage für die Forderungen ist ein Rechtsgutachen, das am 17.01.2023 veröffentlicht wurde (NiedersachsenZero: mehr).

Änderungen wichtig, um Klimaziele einzuhalten

„Die geforderten Änderungen des NKlimaG sind wichtig, damit die Klimaziele eingehalten werden können“, erklärt Karla Bauszus vom Klimaentscheid Lüneburg. Denn: „Langfristig betrachtet ist die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen günstiger als das Zahlen von Klimafolgenkosten.“

Vor allem in den Gemeinden und Samtgemeinden des Landkreises würden mehr Personal und Unterstützung bei Klimaschutzmaßnahmen viel bewirken. Dazu Lea Findeis vom Klimaentscheid Lüneburg: “Es kann nicht sein, dass sich die Oberbürgermeister*in der Samtgemeinde bisher nebenbei und auf Eigeninitiative um die Wärmeplanung kümmern muss, damit etwas passiert.”

  • Niedersachsen.de: Petition – mehr

Initiative NiedersachsenZero mit sieben Städten

Der Klimaentscheid Lüneburg hat sich mit weiteren Klimaentscheiden aus Braunschweig, Buchholz i.d.N., Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg und Osnabrück zu NiedersachsenZero, einer Landesgruppe der Klimaschutzorganisation GermanZero, zusammengeschlossen.

Der Bundesverband Klimaschutz e.V., Fridays for Future Niedersachsen, GermanZero e.V. und das Klima-Bündnis e.V. unterstützen die Petition ebenfalls.

Mehr Information und Kontakt

Klimaentscheid Lüneburg

Landtag Niedersachsen: Petitionen – “Beschwerden erwünscht”

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert jeder Person das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden (= Petitionen) an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretungen, die Parlamente, zu wenden.

Da auch die gewissenhafteste Behörde nicht unfehlbar ist, das beste Gesetz Mängel aufweisen kann und selbst die umfangreichste Verordnung einen bestimmten Sonderfall vielleicht nicht berücksichtigt, ist das Petitionsrecht ein äußerst wichtiges Kontrollinstrument.

Findet eine Öffentliche Petition innerhalb der Mitzeichnungsfrist von sechs Wochen mindestens 5000 Unterstützerinnen und Unterstützer, hört der Petitionsausschuss die Petentin oder den Petenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung an.

Weiterlesen: https://www.landtag-niedersachsen.de/mitgestalten/petitionen/


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