Bürgerversammlung zur Erweiterung von Roy Robson Fabrikverkauf, 9.02.2023.

Roy Robson Fabrikverkauf: Bericht über die Bürgerversammlung am 9. Februar 2023

Wird der Anteil an Fremdmarken bei Roy Robson künftig begrenzt? Durch Umnutzung von Lagerflächen will die Bekleidungsfirma den Fabrikverkauf auf 3500 Quadratmeter erweitern. Bei einer Bürgerversammlung am 9. Februar 2023 wurden das Vorhaben und das begleitende Gutachten vorgestellt. Von Seiten des Einzelhandels wurde vor allem der Anteil an Fremdmarken kritisiert.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 27.01.2023
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Foto: Hansestadt Lüneburg. 


Beantragte Erweiterung des Roy Robson Fabrikverkaufs: Stellungnahmen noch bis 3. März 2023 möglich

Foto: Hansestadt Lüneburg. Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch hatte am 9. Februar 2023 zur Infoveranstaltung in die IHK eingeladen. Dort stellte Dr. Fabian Schubert vom Gutachterbüro Stadt & Handel (vorne, 2. von rechts) mögliche Auswirkungen einer Erweiterung für die Innenstadt vor.

Der Hansestadt Lüneburg liegt ein Antrag der Firma Roy Robson auf eine Erweiterung der Verkaufsfläche ihres Fabrikverkaufs vor. Da dies absehbar Auswirkungen auf die Innenstadt und das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept haben könnte, hat die Bauverwaltung ein Einzelhandelsgutachten beauftragt. Dies wurde nun bei einer Infoveranstaltung am 9. Februar 2023 öffentlich vorgestellt.

OB Kalisch: Maximal transparenter Prozess angestrebt

Bei der Veranstaltung betonte OB Claudia Kalisch: „Wir möchten hier einen maximal transparenten Prozess, bei dem wir allen, die betroffen sind, die Möglichkeit geben, ihre Bedenken einzubringen.“

Ein Vorentwurf des B-Plans sowie das Einzelhandelsgutachten liegen öffentlich in der Bauverwaltung aus und sind auf der städtischen Homepage einzusehen:

Stellungnahmen noch bis 3. März 2023

Noch bis zum 3. März 2023 können Stellungnahmen zu den Plänen abgegeben werden. Die Hansestadt hat damit den Zeitraum für die vorzeitige Beteiligung noch einmal verlängert.

„Alle Stellungnahmen fließen in die weiteren Planungen und in den politischen Entscheidungsprozess mit ein“, so Kalisch. Die Entscheidung, ob die Stadt die Erweiterung des Fabrikverkaufs zulässt, liegt beim Rat der Hansestadt.

Den Aufstellungsbeschluss für die geplante Erweiterung hatte der Verwaltungsausschuss im Mai 2022 getroffen.

I. Ergebnisse des Gutachtens

Beantragt hat Roy Robson eine Vergrößerung der Verkaufsfläche von aktuell 2.830 Quadratmeter auf künftig 3.500 Quadratmeter. Für den notwendigen Bebauungsplan werde eine zentrenverträgliche Erweiterung des Fabrikverkaufs angestrebt, erläuterte Dr. Fabian Schubert vom Gutachterbüro Stadt & Handel.

Erweiterung mit Blick auf den Innenstadthandel verträglich

In dem Gutachten kommen Experten zu dem Ergebnis, dass die beantragte Erweiterung um 670 Quadratmeter mit Blick auf den Innenstadt-Handel wirtschaftlich verträglich sei.

„Im Bekleidungsbereich ist eine maximale Umsatzverteilung von 5 Prozent zu erwarten, im Bereich Schuhe eine Umsatzverteilung von rund 2 Prozent“, so Schubert. „Das ist eine geringe bis moderate Umverteilung.“

Darüber hinaus sei nur von einer mittelbaren Konkurrenz zwischen Innenstadt und Fabrikverkauf auszugehen, da Roy Robson eine sehr spezielle Zielgruppe habe.

Nicht verträglich mit Raumordnungsprogramm und Einzelhandelskonzept

Der Gutachter wies darauf hin, dass das Vorhaben in seiner beantragten Form mit dem Integrationsgebot des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen sowie dem Einzelhandelskonzept (EHK) der Stadt Lüneburg von 2011 nicht vereinbar sei.

Er schlug vor, dies durch eine Fortschreibung des EHK und eine damit verbundene Ausweisung eines Nebenzentrums zu lösen.

Fazit: Begrenzung der Verkaufsfläche

In ihrem Fazit geben die Gutachter die Empfehlung, die geplante Erweiterung zuzulassen, jedoch auf die beantragte Gesamtverkaufsfläche von 3.500 Quadratmetern zu begrenzen.

II. Diskussion: Kritik am großen Anteil von Fremdmarken

In der anschließenden Diskussion beteiligten sich neben einzelnen Ratsmitgliedern vor allem Lüneburger Einzelhändler:innen.

Der Tenor: Man sei stolz auf das Unternehmen Roy Robson und befürworte den Fabrikverkauf an der Bleckeder Landstraße. Zu kritisieren sei aber mit Blick auf den Standort Innenstadt der große Anteil von Fremdmarken im Fabrikverkauf.

Lüneburger Händler:innen sowie LCM-Chef Heiko Meyer befürchteten zudem eine weitere Abwanderung von Geschäften aus der Innenstadt zu Roy Robson.

Der Anteil an Fremdmarken bei Roy Robson liegt nach den Erhebungen der Gutachter aktuell bei 39 Prozent im Bekleidungssektor und bei Null Prozent im Bereich Schuhe.

III. Beteiligungsverfahren bis 3. März 2023

Oberbürgermeisterin Kalisch bedankte sich für die vielen Anregungen und Hinweise. Sie stellte in Aussicht, dass man prüfen werde, ob eine Begrenzung des Anteils von Fremdmarken im Sortiment festgeschrieben werden könne.

Kalisch forderte zuletzt erneut dazu auf, die Möglichkeit der Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren wahrzunehmen. Diese werden anschließend geprüft und durch die Verwaltung abgewogen.

Die entsprechenden politischen Beratungen und Beschlüsse sollen dann bis zum Sommer erfolgen.


Hintergrund: Bebauungsplan Bleckeder Landstraße

Die Hansestadt informiert über den Bebauungsplan 172 „Bleckeder Landstraße/Schützenplatz“:

Der Bekleidungshersteller Roy Robson verlagert große Teile der Werkstatt- und Lagerflächen von der Bleckeder Landstraße an andere Standorte und hat eine weitere Erhöhung der Verkaufsflächen beantragt.

Begrenzung der Verkaufsflächen zum Schutz der Innenstadt

Bekleidung gilt als innenstadtrelevantes Sortiment. Zum Schutz des Einkaufszentrums der Lüneburger Innenstadt mit oberzentralen Funktionen soll eine weitere Erhöhung der Verkaufsflächen reglementiert werden.

Zugleich werden in Lüneburg dringend Wohnungen benötigt. Auf dem von großen Stellplatzflächen mitgeprägten und nahe des Bahnhofs und der Innenstadt liegenden Bereich soll daher verdichtete Wohnbebauung entstehen. Gleichzeitig soll die verträgliche Entwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen am Standort gesichert werden.

Wohnraum und Nahversorgung, aber keine Konkurrenz zur Innenstadt

Es soll ein urbanes Gebiet entstehen, das neben dem dringend benötigten Wohnraum durchaus auch gemischte Strukturen oder Nahversorgung beherbergen kann, aber die Innenstadt Lüneburgs als Einkaufszentrum mit oberzentraler Bedeutung und die weiteren zentralen Standorte und Nahversorgungszentren nicht beeinträchtigt.

Neues Nahversorgungszentrum am Lucia-Gelände Am Schützenplatz

Der Aldi-Markt wird demnächst in den Bereich des ehemaligen Lucia-Geländes umziehen. Der bisherige Nahversorgungsstandort soll dorthin verlagert werden und dort ein neues Nahversorgungszentrum entstehen.

  • Hansestadt Lüneburg: Bebauungsplan Nr. 172 „Bleckeder Landstraße/Schützenplatz“mehr

* Wegen des Umbaus der IHK-Hauptgeschäftsstelle in der Lüneburger Innenstadt, Am Sande 1, sind alle Veranstaltungs- und Geschäftsräume der IHKLW vorübergehend (bis 2025) in der ehemaligen Fachhochschule, Volgershall 1, 21339 Lüneburg, zu finden.


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