Foto: Hansestadt Lüneburg, Archiv. Sanierung der Wilhelm-Leuschner Straße (Juli 2024). Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner Straße ist eine von vielen Maßnahmen, die im Sanierungsgebiet Kaltenmoor in großen Teilen aus städtebaulichen Fördermitteln finanziert werden konnten.

Weiterführung der Sanierung in Kaltenmoor: Stadt plant Erhebung der Ausgleichsbeträge

Wenn in einen Stadtteil investiert wird, steigt der Wert der Grundstücke. Hausbesitzer:innen müssen sich daher – so das Baugesetzbuch – an Sanierungsmaßnahmen finanziell beteiligen. Die Hansestadt Lüneburg möchte diese Ausgleichsbeträge in Kaltenmoor nun vorzeitig erheben, damit die Mittel noch in weitere Investitionen dort fließen können.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 18.03.2025
Online: mehr – Foto: Hansestadt Lüneburg


Stadt plant vorzeitige Erhebung von Ausgleichsbeträgen für Sanierungsgebiet Kaltenmoor 

Foto: Hansestadt Lüneburg, Archiv. Die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner Straße – hier im Juli 2024 – ist eine von vielen Maßnahmen, die im Sanierungsgebiet Kaltenmoor in großen Teilen aus städtebaulichen Fördermitteln finanziert werden konnten.

Wer Eigentum in einem Sanierungsgebiet besitzt, muss sich anteilig an der Finanzierung der dortigen Sanierung beteiligen – das schreibt das Baugesetzbuch so vor. Diese sogenannten „Ausgleichsbeträge“ ergeben sich aus der Steigerung des Bodenrichtwertes durch die Sanierungsmaßnahmen.

Fällige Ausgleichsbeträge vor Abschluss der Maßnahmen erheben

Seit 1999 läuft die Stadtsanierung im Gebiet Kaltenmoor, die mit Mitteln von Bund, Land und Stadt finanziert wird. Sämtliche Maßnahmen im Sanierungsgebiet Kaltenmoor müssen nun bis Ende 2027 abgeschlossen sein. Die Hansestadt Lüneburg plant daher, die Ausgleichsbeträge von Eigentümer:innen vorzeitig zu erheben, damit diese Mittel noch in weitere Investitionen in das Sanierungsgebiet Kaltenmoor fließen können und so zur Aufwertung des Stadtteils beitragen.

Demnächst Beratung im Bauausschuss und anschließend Entscheidung im Rat

Dazu informierte die Verwaltung jetzt im Bauausschuss. Eine Empfehlung wollten die Ausschussmitglieder noch nicht abgeben. Das Thema soll erneut in einer der nächsten Bauausschusssitzungen beraten und anschließend im Rat beschlossen werden. Ziel der Verwaltung ist es, wenn es ein positives Votum aus der Politik gibt, freiwillige Ablösevereinbarungen mit den Eigentümer:innen zu vereinbaren.

Hintergrund: Ausgleichsbeitrag zur Sanierung

Der Ausgleichsbetrag, den Eigentümer:innen als Beitrag leisten müssen, wird jeweils individuell berechnet. Er ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung nicht durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die Sanierung ergibt (Endwert).

Der Gutachterausschuss hat kürzlich beide Werte für jedes Flurstück im Sanierungsgebiet Kaltenmoor ermittelt. „Die reguläre Steigerung des Bodenrichtwertes wird hierbei herausgerechnet“, erklärt Vivien Hoffmann, Teamleiterin für Stadtsanierung bei der Hansestadt. 

Ausgleichsbeträge können während oder nach der Sanierung eingefordert werden

„Erheben müssen wir die Ablösebeträge so oder so“, macht Hoffmann deutlich. Aber: „Wir haben die Möglichkeit, die Ausgleichsbeträge während der Sanierung oder nach Abschluss der Sanierung einzufordern“. Die vorzeitige Ablösung hat aus Sicht der Stadtverwaltung einen entscheidenden Vorteil: „Wir bekommen das Geld und können es in den Stadtteil reinvestieren.“ Nach Abschluss der Maßnahme fließe das Geld dagegen zurück an Bund und Land, so dass die Stadt sowie die Anwohnenden nicht davon profitierten.

Vorzeitige Ausgleichszahlung bietet auch Vorteile für Eigentümer:innen

Auch für Eigentümer:innen habe die vorzeitige Ausgleichszahlung Vorteile, so Hoffmann. So biete diese eine frühzeitig Planungssicherheit über die Höhe der Ausgleichszahlung, Ratenzahlungen können unkompliziert vereinbart werden. Bei einer Erhebung mittels Bescheid nach Ende der Sanierung könnte der Ausgleichsbetrag weiter steigen, eine Ratenzahlung kann nur auf Antrag und Genehmigung erfolgen.

Zustimmung des Rates erforderlich

Alle betroffenen Eigentümer:innen werden in den kommenden Monaten schriftlich informiert. Wenn der Rat dem vorgeschlagenen Verfahren zustimmt, wird die Verwaltung zeitnah entsprechende Verhandlungen mit Eigentümer:innen beginnen. „Wir werden zunächst auf größere Wohnungsunternehmen zugehen und anschließend private Eigentümer:innen sowie Eigentümergemeinschaften anschreiben“, so Hoffmann. 

Vonovia-Wohnungen bleiben ausgenommen

Ausgeschlossen davon sind die Wohnungen der Vonovia. Mit der Vonovia soll vorerst keine vorzeitige Zahlung der Ausgleichsbeträge vereinbart werden, damit die Hansestadt bei einem Verkauf der Wohnungen weiterhin eine Kaufpreisprüfung zum Schutz der Sanierungsziele ausüben kann. „Das ist ein wichtiges Instrument, das wir nicht aus der Hand geben sollten“, erklärt Stadtbaurätin Heike Gundermann.

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Foto: Hansestadt Lüneburg, Archiv. Sanierung der Wilhelm-Leuschner Straße (Juli 2024). Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner Straße ist eine von vielen Maßnahmen, die im Sanierungsgebiet Kaltenmoor in großen Teilen aus städtebaulichen Fördermitteln finanziert werden konnten.

Foto: Hansestadt Lüneburg, Archiv. Sanierung der Wilhelm-Leuschner-Straße (Juli 2024). Die Umgestaltung der Wilhelm-Leuschner-Straße ist eine von vielen Maßnahmen im Sanierungsgebiet Kaltenmoor. Hier befinden sich die Hochhäuser, die ab 1967 errichtet wurden. Am östlichen Rand wurden später Gebiete mit Einfamilienhäusern geplant. 

Lünepedia: Kaltenmoor

Kaltenmoor ist mit 10093 Einwohner*innen[1] der bevölkerungsreichste Stadtteil Lüneburgs. Kulturelles und wirtschaftliches Zentrum Kaltenmoors ist das Ökumenische Zentrum St. Stephanus mit den umliegenden Geschäften und Arztpraxen. In Kaltenmoor befindet sich die Integrierte Gesamtschule Lüneburg und die Anne-Frank-Schule (Grundschule) sowie zahlreiche Kindertageseinrichtungen.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Kaltenmoor

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