Mädchen, Kind im Bus. Foto: Luda Kot, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Jetzt Schülerticket für Schuljahr 2026/27 beantragen

Eltern, aufgepasst: Kinder der 1. und 5. Klasse, die 2 beziehungsweise 3 Kilometer entfernt von der Schule wohnen, bekommen vom Landkreis eine kostenlose Fahrkarte für den Schulweg. Die Anträge können online gestellt werden und sollten bis zum 15. Mai 2026 eingehen. Die Fahrkarten werden dann beim Schulstart an der Schule ausgegeben.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 23.04.2026
Online: https://www.landkreis-lueneburg.de – Foto: Mädchen im Bus. Symbolfoto, Pixabay.


Landkreis Lüneburg: Jetzt das Schülerticket für das Schuljahr 2026/2027 beantragen

Etwa 9.000 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Lüneburg nutzen bereits das Schülerticket für den Schulweg. Auch im kommenden Schuljahr 2026/2027 können anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler wieder eine kostenlose Fahrkarte zur Schule bekommen. Informationen und Anträge dazu stehen auf der Internetseite des Landkreises bereit.

Wichtig! Eltern von Erst- und Fünftklässlern: Antrag bis 15. Mai 2026 stellen!

Für Kinder, die in diesem Schuljahr in der 1. und 5. Klasse anfangen, müssen die Eltern einen neuen Antrag stellen. In den anderen Klassen in Grundschule und Sekundarstufe I bleiben die Karten gültig. Anspruch auf die Fahrkarte besteht, wenn die Kinder in einer bestimmten Entfernung zur Schule wohnen: Im Grundschulbereich sind das 2 Kilometer, in der Sekundarstufe I 3 beziehungsweise 4 Kilometer. Für die Sekundarstufe II und den Berufsschulbereich gelten eigene Regelungen. 

Ausgegeben werden die Tickets über die jeweiligen Schulen. Bei verspäteten Anträgen müssen die Erziehungsberechtigten die Fahrtkosten bis zur Ausgabe der Tickets selbst tragen. Für Rückfragen steht der Fachdienst Mobilität per E-Mail zur Verfügung.

Jetzt Anträge stellen, damit die Tickets rechtzeitig zum Schulstart vorliegen

„Sobald Familien verbindlich wissen, auf welche Schule ihre Kinder gehen werden, können sie auf unserer Internetseite die Voraussetzungen nachlesen und prüfen, ob ein Anspruch auf ein Schülerticket besteht und den Antrag stellen. Dies sollte bis zum 15. Mai 2026 erfolgen. So stellen sie sicher, dass die Tickets rechtzeitig zum Schulstart vorliegen“, erklärt Mareike Harlfinger-Düpow, Leiterin des Fachdienstes Mobilität beim Landkreis Lüneburg.

Hintergrund: Schülerbeförderung

Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit Bus und Bahn zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Der Anspruch ist in § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt. Diese Satzung, weitere Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg und die Anträge gibt es online.

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Foto: NGG. Azubi-Ticket.

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