Kerzen. Foto: Pexels, Pixabay.

“Seelenwoche” im November – bei “Halloween” nicht übertreiben

In der ersten Novemberwoche gedenkt man im Kirchenjahr der Verstorbenen – an Allerheiligen und Allerseelen in der katholischen und am Totensonntag in der evangelischen Kirche. In Amerika ist daraus das kommerzialisierte “Halloween” geworden. Bei allem Spaß sollten Eltern ihre Kinder hinweisen, dass die Streiche von kleinen Hexen und Monstern auch Grenzen haben. So der Hinweis der örtlichen Polizei.


Mitteilung von: Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Am: 28.10.2022
Online: https://presseportal.de/blaulicht/pm/59488/5355915


Allerheiligen und Reformationsfest

Am Montag, 31. Oktober 2022, ist “Reformationstag”, ein gesetzlicher Feiertag im ganzen Norden. Der jüngste Feiertag, der in Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen seit 2018 ein gesetzlicher Feiertag ist, erinnert an den Ursprung der Reformation mit Luthers Thesen.

Viele Familien in der Region werden am Montag den Reformationstag feiern. Andere Familien, Kinder und Jugendliche haben bereits Kürbisse mit gruseligen Gesichtern verziert und freuen sich auf “Halloween” (nach dem englischen “All Hallows’ Eve”, der Abend vor Allerheiligen).

Halloween: Niemand ist verpflichtet, Süßigkeiten zu verschenken

Nachdem in den vergangenen Jahren corona-bedingt etwas weniger “Gespenster” durch die Straßen gezogen sind und Hausbewohner mit dem Ausspruch “Süßes oder Saures” vor die Wahl eines Streiches oder einer süßen Spende gestellt haben, dürfte es in diesem Jahr wieder anders aussehen.

Wie viele Kinder der Region mehr oder weniger gruselig maskiert durch die Straßen ziehen werden, bleibt abzuwarten. Zu bedenken gilt jedoch, dass nicht jeder “mitmacht” bei Halloween. Viele Menschen freuen sich über die fantasievoll verkleideten Besucher, aber zur Herausgabe von Süßigkeiten ist niemand verpflichtet.

Kleine Hexen und Monster: Streiche nicht übertreiben

Wie bereits in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an die Kinder und Jugendlichen, die Scherze nicht zu übertreiben, denn: “Nicht alles, was Geistern Spaß macht, ist auch erlaubt!”. So haben manche dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel.

Dabei geht es zum Beispiel um:

  • Bewerfen von Hauswänden mit Eiern = ggf. Sachbeschädigung!
  • Herausreißen von Pflanzen = Sachbeschädigung!
  • Herausheben von Gullydeckeln = Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr!
  • Beschmieren von Autos = Sachbeschädigung!

Die Polizei wird in der Halloween-Nacht präsent sein und ein mögliches Treiben im Auge behalten.

Hexen und Monster unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden. Jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern, ihre Kinder über die Gefahren und Konsequenzen von üblen Scherzen und Streichen aufzuklären.

Wikipedia: Allerheiligen

Allerheiligen (lateinisch “Festum Omnium Sanctorum”) ist ein christliches Fest, an dem aller Heiligen gedacht wird, der bekannten wie der unbekannten. Das Fest wird in der Westkirche am 1. November begangen. Hintergrund: Im Lauf der ersten Jahrhunderte wurde es wegen der steigenden Zahl von Heiligen zunehmend schwierig, jedes Heiligen an einem eigenen Fest zu gedenken.

Am Vorabend, dem 31. Oktober, wird in den Vereinigten Staaten und vielen Ländern Europas Volksbrauchtum zu Halloween begangen. Das Wort Halloween leitet sich aus der englischen Bezeichnung “All Hallows Eve”, dem liturgischen Vorabend von Allerheiligen, ab. In der heutigen, aus Nordamerika zurückgekommenen Form hat es eine stark kommerzialisierte und säkularisierte Form angenommen.

Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Allerheiligen


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