Gesprächsrunde, Diskussion. Foto: Chang Zun Shi, Pixabay.

Seniorenbeiratswahl – zweite Runde: Info-Veranstaltung am 7. Februar 2024

Im Februar 2024 wird die Wahl zum Seniorenbeirat wiederholt. Die knapp 20.000 Senior:innen in Lüneburg bestimmen per Briefwahl 60 Delegierte, die wiederum den fünfköpfigen Seniorenbeirat wählen. Bei einer Info-Veranstaltung am Mittwoch, 7. Februar 2024, in der Ritterakademie kann man die Kandidierenden kennenlernen. Die Wahlbriefe müssen bis zum 28. Februar im Rathaus eingegangen sein.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 02.01.2024
Online: mehr – Foto: Beispielfoto.


Seniorenbeiratswahl: Briefwahlunterlagen kommen Ende Januar – Info-Veranstaltung am 7. Februar 2024

Mittwoch, 7. Februar 2024, 14:00-17:00 Uhr – Ritterakademie, Am Graalwall 12, Lüneburg

Die Neuwahl des Seniorenbeirats für die Amtszeit 2024 bis 2029 steht an. Gewählt werden zunächst 60 Personen aus der Altersgruppe 60 plus, die sich als Delegierte aufstellen lassen möchten. Dieses Gremium wählt dann aus seiner Mitte den neuen, fünfköpfigen Seniorenbeirat.

Softwarefehler führt zur Wiederholung der Briefwahl

Eigentlich sollte der Seniorenbeirat schon Ende 2023 gewählt werden. Aufgrund eines Softwarefehlers erhielten viele Wahlberechtigte jedoch keine Wahlunterlagen.

Der Rat entschied daher am 8. November 2023, die Briefwahl zur Seniorenbeiratswahl vom 5. September 2023 bis 2. Oktober 2023 für ungültig zu erklären und die Briefwahl zu wiederholen.

75 Kandidat:innen für die Delegiertenversammlung: Wahl im Februar 2024

Für die Wiederholung der Briefwahl hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg die Wahlzeit vom 1. bis 28. Februar 2024 festgelegt.

Die Hansestadt Lüneburg hat alle Kandidat:innen, die sich zum ersten Termin haben aufstellen lassen, angeschrieben und gebeten, bis zum 31. Dezember 2023 mitzuteilen, ob sie an der Kandidatur festhalten. Der Wahlvorstand konnte aus den Rückmeldungen 75 Kandidat:innen zur Seniorenbeiratswahl zulassen.

Versand der Wahlunterlagen Ende Januar – Briefe müssen bis 28. Februar 2024 eingehen

Ab dem 26. Januar 2024 werden die Briefwahlunterlagen an die knapp 20.000 wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren in Lüneburg verschickt. Die Wahlberechtigten wählen 60 Delegierte, die wiederum aus ihrem Kreis in der ersten Delegiertenversammlung den fünfköpfigen Seniorenbeirat wählen.

Jede:r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Bis Mittwoch, 28. Februar 2024, muss der Wahlbrief in der Poststelle der Hansestadt vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Infoveranstaltung am 7. Februar 2024

Um die Kandidat:innen kennenzulernen und mehr über die Arbeit des Seniorenbeirats zu erfahren, findet am Mittwoch, 7. Februar 2024, in der Ritterakademie, Am Graalwall 12, in der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr eine Info-Veranstaltung zur Seniorenbeiratswahl statt.

Hier können sich Wahlberechtigte bei Kaffee und Kuchen mit den Kandidat:innen sowie mit dem jetzigen Seniorenbeirat austauschen. Auch die Hansestadt Lüneburg steht vor Ort für Fragen zur Verfügung.

Mehr Information

  • Seniorenbeirats-Wahl im Rat der Hansestadt: Vorlage/Beschluss VO/11003/23 – 29. November 2023
    In der Sitzung am 8. November 2023 beschloss der Rat, dass die Briefwahl zur Delegiertenversammlung für die Seniorenbeiratswahl ungültig ist und zu wiederholen ist. Zudem wurde festgehalten, dass zur Klarstellung des Verfahren zwei Passagen in der entsprechenden Wahlordnung überarbeitet werden sollen.
    Die geänderte Wahlordnung wurde beschlossen in der Ratssitzung am 29. November 2023.
  • Landkreis Lüneburg, Amtsblatt 31.03.2023, 3b: Bisherige Wahlordnung zur Wahl der Seniorenvertretungen in der Hansestadt Lüneburg – PDF-Datei
    Hinweis: Die Änderungen betreffen die Paragraphen 7, 11 und 12.
  • Lüne-Blog: Seniorenbeirat Lüneburg: Rat bestätigt – Briefwahl wird wiederholt – 12.11.2023
    Rund zwei Prozent der Wahlberechtigten hatten kein Anschreiben erhalten. Daher wird nun die Wahl zur Delegiertenversammlung wiederholt. Das bestätigte der Rat am 8. November 2023 einstimmig. Gewählt werden müssen 60 Delegierte, die dann wiederum den Seniorenbeirat wählen. Nun soll auch eine Info-Veranstaltung im Vorfeld stattfinden. Die Wahlwiederholung soll im ersten Quartal 2024 erfolgen.
  • Lüne-Blog: Seniorenbeirat: Briefwahl zur Wahl der Delegiertenversammlung wird vorbereitet – 15.08.2023
    Die knapp 20.000 Senior:innen in Lüneburg bekommen demnächst Post. Gewählt werden müssen 60 Delegierte, die dann wiederum den Seniorenbeirat wählen. Jeder Senior, jede Seniorin hat dabei eine Stimme. Der Seniorenbeirat nimmt zum Beispiel an Ausschusssitzungen des Rates teil und soll dort die Anliegen der Älteren vertreten.

Mehr zum Thema: Aufgaben, Wahlrecht und Wählbarkeit

Die Aufgaben des Seniorenbeirats

In der Wahlordnung zur Seniorenvertretung (vgl. Amtsblatt 31. März 2023, Nr. 3b) sind die Aufgaben des Seniorenbeirats folgendermaßen beschrieben:

  • Der Seniorenbeirat in der Hansestadt Lüneburg hat die Aufgabe, die Interessen und Belange der älteren Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lüneburg zu vertreten und das Zusammenleben der Generationen in Lüneburg zu fördern.
  • Der Seniorenbeirat soll dabei Rat und Verwaltung der Hansestadt Lüneburg und die Träger der Altenarbeit in allen Fragen beraten und unterstützen, die die ältere Generation betreffen.
  • Ferner obliegt ihm die Beratung aller älteren Personen in persönlichen und allgemeinen Fragen und Problembereichen.
  • Der Seniorenbeirat wird materiell, räumlich und durch Hilfestellung im personellen Bereich von der Hansestadt Lüneburg unterstützt.
  • Die Delegiertenversammlung dient als Bindeglied zwischen Seniorenbeirat und den Seniorinnen und Senioren

Wahlrecht und Wählbarkeit

§ 3 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die mit Beginn der Wahlzeit
1. das sechzigste Lebensjahr vollendet haben,
2. seit drei Monaten in Lüneburg mit Hauptwohnung gemeldet sind,
3. und nicht nach § 48 Abs. 2 NKomVG vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

§ 4 Wählbarkeit
Wählbar sind alle nach § 3 dieser Wahlordnung Wahlberechtigten.
Nicht wählbar sind Personen
1. die als Beamtin/Beamter bzw. Beschäftigte/Beschäftigte im Dienst der Hansestadt Lüneburg stehen. § 50 des NKomVG gilt entsprechend.
2. die ihr Wahlrecht aufgrund einer Verurteilung verloren haben.
3. die nach § 49 Abs. 2 NKomVG vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Mehr Information

Lünepedia: Seniorenbeirat

Der Seniorenbeirat der Hansestadt Lüneburg ist ein alle fünf Jahre per Wahl neu besetztes Gremium zur Interessenvertretung der Senior*innen der Hansestadt Lüneburg. Er besteht seit 1978, ist ehrenamtlich, selbstständig und überparteilich. Der Seniorenbeirat wird in Planungen der Lüneburger Verwaltung mit einbezogen und ist unter anderem in mehreren Gremien vertreten.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Seniorenbeirat

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