Bushaltestelle in einem Dorf nahe Lüneburg. Foto: Lüne-Blog.

Verkehrsgewerbe Niedersachsen: Wird Deutschland-Ticket zum Flickenteppich?

Lücken im 49-Euro-Ticket befürchtet die Fachvereinigung Omnibus und Touristik im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN). Es fehlt eine verbindliche Regelung für Bus-Unternehmen, die von den Verkaufserlösen abhängig sind. Dies könnte durch den Bund, die Länder oder auf EU-Ebene geschehen, ist derzeit aber noch offen.


Mitteilung von: Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen GVN
Am: 20.02.2023
Online: https://www.gvn.de/presse/artikeldetails/mutiert-das-deutschlandticket-zum-flickenteppich
Foto: Lüne-Blog. Bushaltestelle in einem Dorf in Niedersachsen.


Verkehrsgewerbe Niedersachsen: Wird das Deutschland-Ticket zum Flickenteppich?

Für den 1. Mai 2023 ist die bundesweite Einführung im gesamten öffentlichen Nahverkehr geplant. Doch die Fachvereinigung Omnibus und Touristik im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) befürchtet regionale Lücken, sofern es bei den derzeit diskutierten Gesetzesentwürfen für das 49-Euro-Ticket bleibt.

„Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Einführung eines solchen Tickets und setzen uns für dessen erfolgreiche Umsetzung ein“, sagt Rainer Levelink, Vorsitzender der Fachvereinigung Omnibus und Touristik im (GVN).

Lücke bei der Gesetzgebung bei Busunternehmen, die von Erlösen abhängig sind

„Leider haben der Bund und die Länder etwas versprochen, was sie aber bislang so nicht im Gesetzgebungsverfahren umsetzen“, führt Rainer Levelink weiter aus.

Für Verkehre, bei denen die Unternehmen von den Verkaufserlösen abhängig sind, müssten Mindereinnahmen ausgeglichen werden. Dies kann nur erfolgen, wenn sogenannte Allgemeine Vorschriften erlassen werden. “Und dies betrifft 40 Prozent aller ÖPNV-Verkehre in Niedersachsen“, ergänzt GVN-Landesgeschäftsführer Michael Kaiser.

Betroffen sind eigenwirtschaftliche Verkehre, ausgeschriebene Nettoverträge oder Bruttoverträge mit Nettoanreizwirkung.

Verantwortung im Gesetzesentwurf ist an Länder delegiert, aber nicht verpflichtend

Zentrales Problem ist demnach, dass der Bund darauf verzichtet, diese Allgemeine Vorschrift für das Deutschlandticket zu erlassen.

Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf wird die Verantwortung auf die Länder delegiert, allerdings nicht verpflichtend auferlegt, wie eine flächendeckende Umsetzung zu erfolgen hat oder sichergestellt werden kann.

Solange weder für den Bund noch für die Länder noch für die Aufgabenträger eine gesetzliche Verpflichtung besteht, eine Allgemeine Vorschrift zu erlassen, können die vorgenannten Busunternehmen einen Ausgleich für ihre Mindereinnahmen nicht beihilfekonform erhalten. Sie werden das Deutschlandticket daher nicht anwenden können.

Für jeden Linienverkehr freiwillige Entscheidung?

„Es wird einen Flickenteppich geben. Das Versprechen der deutschlandweiten Geltung kann damit nicht eingehalten werden.

Dadurch wird es für jede Region, jedes Unternehmen oder jeden Linienverkehr zu einer freiwilligen Entscheidung, ob das Deutschlandticket in Bussen akzeptiert wird“, stellt Rainer Levelink fest.

Alternativ: Festlegung durch die EU-Kommission

Der Verzicht auf eine Allgemeine Vorschrift ist für die betroffenen Busunternehmen nur dann beihilferechtlich unbedenklich, wenn die EU-Kommission (KOM) dies offiziell feststellt.

Dazu muss schriftlich und für alle allgemeinverbindlich bestätigt werden, dass keine Beihilferelevanz vorliegt, weil das Deutschlandticket allen Nutzern zugutekommt und damit nicht wettbewerbsverzerrend wirkt.

Abschluss der Gespräche noch offen

Zwar führen Vertreter von Bund und Ländern zurzeit informelle Gespräche mit der KOM. Diese Gespräche sind allerdings noch offen. Zur Zeit ist nicht absehbar, ob sie bis zum 1. Mai 2023 abgeschlossen sind. Auch sind diese lediglich eine Einschätzung auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen, nicht gerichtsfest und nur vorläufig.

„Bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts der Beihilferelevanz können wir als GVN unseren hiervon betroffenen Mitglieds-Busunternehmen leider nur empfehlen, das Deutschlandticket in ihren Linienverkehren nicht anzuerkennen“, so Michael Kaiser.

Hintergrund: Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V.

Im Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. sind rund 3.000 Unternehmen des privaten niedersächsischen Verkehrsgewerbes aus den Bereichen Güterkraftverkehr, Entsorgung, Spedition, Logistik, Möbelspedition, Omnibus und Touristik sowie Taxi, Mietwagen und Krankentransporte freiwillig organisiert. Diese Betriebe beschäftigen mehr als 50.000 Arbeitnehmende.

Als Wirtschaftsverband vertritt der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. die gewerbepolitischen Interessen seiner Mitglieder auf Landes- und Bundesebene.

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. fördert den Austausch verkehrswirtschaftlicher und verkehrstechnischer Erfahrungen zum Zwecke der Umsetzung in eine zukunftsorientierte, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Verkehrspolitik sowie die Kooperation der Verkehrsträger.

Als Arbeitgeberverband ist der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) e.V. Tarifpartner der Gewerkschaft ver.di.

Weiterlesen: https://www.gvn.de/home/ueber-uns

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