Hochwasser an der Ilmenau: Überschwemmter Fußweg. Foto: Hansestadt Lüneburg.

Schäden durch Weihnachts-Hochwasser: Jetzt bis 22. März 2024 Soforthilfe beantragen

Für Schäden durch das Weihnachts-Hochwasser können Privathaushalte bei Hansestadt und Landkreis bis 22. März 2024 Soforthilfe beim Land Niedersachsen beantragen. Darauf weist der Landkreis hin. Bei einem Schaden von mindestens 5.000 Euro oder bei Härtefällen ist eine Soforthilfe zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro möglich, in Sonderfällen auch mehr. Jeder Einzelfall wird sorgfältig auf Plausibilität geprüft.


Mitteilung von: Hansestadt und Landkreis Lüneburg – Am: 26.01./08.02.2024
Online: Hansestadt Lüneburg mehr – Landkreis Lüneburg mehr – Foto: Lüne-Blog.


Unterstützung für Betroffene: Hochwasser-Soforthilfe im Landkreis Lüneburg startet

Foto: Hansestadt Lüneburg: Überschwemmter Fußweg an der Illmenau.

Die Soforthilfe des Landes Niedersachsen für Privathaushalte, die durch das Hochwasser zwischen dem 24. Dezember 2023 und dem 31. Januar 2024 finanziell belastet sind, kann bis 22. März 2024 beim Landkreis Lüneburg beantragt werden.

Beantragen können die Landesmittel Privathaushalte im Einzugsgebiet der Elbe, von Ilmenau und Jeetzel, der Sude mit Rögnitz und Krainke sowie allen Nebenflüssen. Die Unterstützung gilt nur für Privatpersonen und nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur oder landwirtschaftlichen Flächen.

Beispiel: Elektrogeräte und Möbel im vollgelaufenen Keller

Mit der Soforthilfe werden Privathaushalte dabei unterstützt, eine vorübergehende Unterkunft oder Gegenstände des täglichen Bedarfs zu finanzieren, wenn diese beschädigt wurden. „Die klassischen Beispiele hierfür sind die Waschmaschine im vollgelaufenen Keller, Möbel oder Elektrogeräte im Erdgeschoss“, so Janna Hoveida, Leiterin der Stabstelle für Wirtschaft, Klimaschutz und Kreisentwicklung.

Die Hilfe ist möglich für Gegenstände, die schon ersetzt wurden, als auch für Neuanschaffungen, die noch getätigt werden müssen. In Frage kommen Schäden von mindestens 5.000 Euro.

Bei Schäden ab 5000 Euro oder besonders akuter Notlage

Wenn durch das Hochwasser ein Schaden von voraussichtlich mindestens 5.000 Euro entstanden ist oder bei Härtefällen, kann eine Soforthilfe zwischen 1.000 Euro und 2.500 Euro je Haushalt gewährt werden.

In besonders akuten Notlagen kann auch bei kleineren Beträgen geholfen oder eine Soforthilfe bis 20.000 Euro gewährt werden, teilt das Land Niedersachsen mit. Zurückgezahlt werden müssen die Hilfen nicht. Jeder Einzelfall wird sorgfältig auf Plausibilität geprüft.

Antragstellung bis 22. März 2024 möglich

Die Anträge sind ab jetzt online zu finden und können bis zum 22. März 2024 gestellt werden.

Hintergrund: Hochwasser-Soforthilfe

Unter hochwasserbedingte Schäden fallen laut der Richtlinie des Landes Schäden „durch Hochwasser als auch durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser (sowohl entlang der Fließgewässer als auch des damit verbundenen Grundwasserkörpers), überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht sind“.

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