Synode des Kirchenkreises Lüneburg am 30. August 2024. Foto: T. Hueske.

Kirchenkreis Lüneburg: Synode fordert Tempolimit 110 auf Autobahnen

Am 30. August 2024 tagte das „Parlament“ des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Lüneburg. Über drei Beschlüsse berichtet der Kirchenkreis: Beschlossen wurde der Einsatz für Tempo 110 auf Autobahnen in Deutschland und die Prävention sexualisierter Gewalt bis hin auf Gemeindeebene. Außerdem gilt es, die Kirchen im Kirchenkreis zu bewerten in Hinblick auf die notwendige Baumaßnahmen und ihre Finanzierung.


Mitteilung von: Kirchenkreis Lüneburg – Am: 02.09.2024
Online: https://www.kirchenkreis-lueneburg.de/ – Foto: T. Hueske, Kirchenkreis Lüneburg


Aus der Synode des Kirchenkreises Lüneburg

Am Freitag, 30. August 2024, tagte das „Parlament“ des Evangelisch-lutherischen Kirchenkreises Lüneburg, die Synode. Die geistlichen und nicht geistlichen, haupt- und ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenkreis-Synode beschließen in der evangelischen Kirche über die Angelegenheiten des Kirchenkreises wie Einrichtungen, Haushalts- und Stellenplan. Sie fördern das kirchliche Leben und unterstützen die Gemeinden bei ihren Aufgaben. Die nächste Synode findet am Montag, 18. November 2024, statt.

1. Tempo 110 auf der Autobahn: Christ:innen fordern Geschwindigkeitsbegrenzung

Synode des Kirchenkreises Lüneburg positioniert sich für Tempolimit 110 km/h

Die Synode des evangelischen Kirchenkreises fordert alle zuständigen Personen, Gremien und Institutionen auf, sofort die gesetzlichen Grundlagen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 Stundenkilometern auf Autobahnen zu schaffen und diese danach auch umzusetzen.

Tempolimit „im Namen des Lebens“

Der Impuls für den Beschluss wurde von Dieter Haupt und Dr. Volkher Weißermel im Namen des Ausschusses für Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung eingebracht. Ein Tempolimit auf Autobahnen helfe, Unfälle zu verhindern, und führe zu einer deutlichen Minderung des CO2-Ausstoßes. „Ein Tempolimit ist im Namen des Lebens zumutbar“, machte er deutlich. „Wir müssen etwas tun. Raushalten geht nicht. Wir sind bisher zu leise“, so Dieter Haupt. Es gehe um ein gutes Leben für künftige Generationen.

Tempolimits auf der Autobahn sind in allen Ländern der EU bereits die Regel, in Deutschland mit 30 Prozent auf Autobahnstrecken noch eher die Ausnahme.

Weitergabe der Forderung an politische Parteien vor Ort

Die Reaktionen in der Synode reichten von „mutig voran“, „sehr vernünftig“ bis hin zu Skepsis ob der Wirkung. Denn es gibt auch Kirchenmitglieder, die nicht dafür sind. „Uns geht es um eine Positionierung, darum, klar Stellung zu beziehen“, betonte Dieter Haupt.

Die Synode des Kirchenkreises wird nun die Forderung u. a. an den Verkehrsminister und Vertreter:innen der politischen Parteien vor Ort herausgeben. Eine Eingabe an die Synode der Hannoverschen Landeskirche, sich der Position anzuschließen, ist ebenfalls in Vorbereitung.

2. Prävention sexueller Gewalt

„Es muss Klarheit im Umgang mit Grenzverletzungen geben“, so Superintendent Christian Cordes bei der Sitzung. Alle Haupt- und Ehrenamtlichen durchlaufen derzeit Schulungen, egal ob sie Leitungsverantwortung haben oder nicht. Ziel sei es, alle Beteiligten in ihrer Handlungsfähigkeit, Umsicht und Fürsorge zu stärken. „Gemeinsam passen wir auf“, machte Cordes deutlich.

Vorzubeugen, erkennen, verhindern

Das Schutzkonzept des Kirchenkreises sei fast beschlussreif und liegt den Kirchengemeinden zur Orientierung und Anpassung an eigene Verhältnisse vor. Die Kirchengemeinden erstellen eine eigene Risikoanalyse und verabschieden es dann in ihren Kirchenvorständen.

„Das Konzept muss mit Leben gefüllt und weiter umgesetzt werden“, machte Christian Cordes deutlich. Aktuell werden auch Multiplikator:innen ausgebildet und ein Interventionsteam im Kirchenkreis wird aufgestellt.

3. Wie steht es um die Gotteshäuser? Kirchen werden kategorisiert

Die Kirchen sind ein großer kultureller Schatz, deren Pflege und Instandhaltung eine finanzielle Herausforderung sein kann. Wie viele Kirchen gibt es jeweils in den Gemeinden? Welche Sanierungsmaßnahmen fanden statt? Welche inhaltliche Ausrichtung gibt es? Welche Kunstschätze sind vorhanden?

Mit Hilfe solcher Fragen sollen die Gebäude im Kirchenkreis nach einem Punktesystem erfasst und eingeordnet werden. Dazu wurden die Kirchenkreise durch die Hannoversche Landeskirche aufgerufen. Die Einordnung ist Grundlage für die zukünftige finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen. Im Kirchenkreis steht die Erfassung von 47 Kirchen und Kapellen an.

Zwei Kategorien: Bestandskirchen und Prüfkirchen

Die Erfassung geschieht mit Hilfe eines Punktesystems in den Kategorien Bausubstanz, Ausstattung, Orgel, Gebäudezustand, Denkmalschutz, Nutzung, regionale Bezüge sowie kirchenkreisspezifische Kriterien. Die Landeskirche gibt eine grobe Richtung vor, die Details legen die Kirchenkreise selbst fest.

Bei den Bestandskirchen wird die Landeskirche bei baulichen Maßnahmen bzw. Sanierung weiterhin unterstützen. Bei Prüfkirchen kann künftig nur eine reduzierte Instandsetzung möglich sein.

Stärkeres Engagement für Gebäude nötig

Kirchen würden oft als Lebensmittel- und Identifikationspunkt erfahren. „Diese zu erhalten, muss unser aller Ziel sein. Ob das klappt, wissen wir nicht, aber es wird stärkeres Engagement nötig, um die Kirche im Dorf zu halten“, so der Ausschussvorsitzende Hennig von Alten.

Die Synodalen verabschiedeten das Punktesystem, nachdem die Gewichtung des Denkmalschutzes reduziert wurde. Es müsse geschaut werden auf das, was in Zukunft möglich sein. Unter dem Stichwort „ehrlich machen“ verdeutlichten die Synodalen: Die Kirche habe einen baulichen Schatz, den sie sich eigentlich nicht mehr leisten könne.

Bewertungsprozess startet – Ergebnisse 2025 erwartet

Die Fragebögen zur Beurteilung der sakralen Gebäude gehen nun an die Kirchengemeinden. Nach Rückmeldungen und Antworten auch von fachlichen Beteiligten werden die Daten erfasst und ausgewertet im 1. Quartal 2025. Die Ergebnisse werden auf der Synode im 2. Halbjahr 2025 vorgestellt.

Mehr Information und Kontakt

  • Kirchenkreis Lüneburg: https://www.kirchenkreis-lueneburg.de/
    26 Gemeinden und viele Einrichtungen liegen im Landkreis Lüneburg. 2017 entstand der Kirchenkreis aus der Fusion der ehemaligen Kirchenkreise Lüneburg und Bleckede. Rund 68.100 (Stand 1.1.2024) Gemeindeglieder leben in der Hansestadt und in Dörfern zwischen Heide und Elbtalaue.
26 Kirchengemeinden, Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis Lüneburg ab 2024. Grafik: Kirchenkreis Lüneburg.

26 Kirchengemeinden, Kirchen und Kapellen im Kirchenkreis Lüneburg ab 2024. Grafik: Kirchenkreis Lüneburg.


Hintergrund: Die Kirchenkreissynode

Die Kirchenkreissynode entscheidet über die Grundsätze der Arbeit des Kirchenkreises und tritt zwei- bis dreimal jährlich zusammen. Sie beschließt insbesondere über Satzungen des Kirchenkreises, Konzepte und Pläne zur Gestaltung der kirchlichen Arbeit sowie der Stellenplanung, des Gebäudemanagements und der allgemeinen Finanzplanung im Kirchenkreis, Abgaben und Umlagen der kirchlichen Körperschaften im Kirchenkreis, die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Einrichtungen des Kirchenkreises sowie den Haushaltsplan und den Jahresabschluss des Kirchenkreises.

Darüber hinaus wählt die Kirchenkreissynode die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes und die Superintendentin oder den Superintendenten und wirkt an der Bildung der Landessynode mit. Für bestimmte Aufgaben, zum Beispiel Diakonie, Finanzen und Bauangelegenheiten, bildet die Kirchenkreissynode Ausschüsse.

Lünepedia: Evangelisch-lutherischer Kirchenkreis

Es gibt derzeit mehr als 50 aktive Kirchengemeinden im Landkreis Lüneburg. Davon sind 31 evangelisch-lutherisch, 7 katholisch und einige freikirchlich.

Weiterlesen:  https://www.luenepedia.de/wiki/Kirchengemeinden


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