Rechtsberatung. Foto: NGG.

Schwierigkeiten mit dem Chef? Gewerkschaft hilft mit juristischem Rat

Im Restaurant, in der Lebensmittelfabrik oder in der Bäckerei: Bei Ärger mit dem Chef unterstützt und berät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) – im vergangenen Jahr ganze 700 Mal. „Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Betroffenen zu ihrem guten Recht kommen“, so NGG-Geschäftsführer Steffen Lübbert. Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz hat, wer Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist.


Mitteilung von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Lüneburg
Am: 23.02.2022


Kreis Lüneburg: Unterstützung für Beschäftigte bei Krach mit dem Chef

Hilfe bei Zoff im Job: Ob im Restaurant, in der Lebensmittelfabrik oder in der Bäckerei – wenn Beschäftigte im Landkreis Lüneburg handfesten Ärger mit dem Chef haben, dann ruft die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ihre Fachleute auf den Plan. Im vergangenen Jahr waren die Rechtsexperten der NGG Lüneburg insgesamt 700 Mal in der Region im Einsatz.

304 Streitfälle im vergangenen Jahr

Besonders häufig ging es dabei um Kündigungen oder nicht gezahlte tarifliche Entgeltansprüche. Allein hier gab es 304 Streitfälle, wie aus der Rechtsschutz-Bilanz der Gewerkschaft hervorgeht. Was dabei für die Beschäftigten auf dem Spiel steht, zeigen auch die bereits ausgewerteten Zahlen aus dem vorletzten Jahr: 2020 hatte die NGG-Region Lüneburg rund 350.000 Euro für ihre Mitglieder erstritten.

„Auch Corona hat für etliche Nachfragen gesorgt. Je nach Branche waren die Probleme unterschiedlich: Gastro- und Hotel-Beschäftigte suchten vor allem Rat beim Thema Kurzarbeit. In der Ernährungsindustrie, die in der Pandemie teils am Limit produziert, ging es hingegen häufiger um nicht gezahlte Zuschläge für Nachtarbeit und Überstunden“, berichtet NGG-Geschäftsführer Steffen Lübbert.

Kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz für Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft

Der Gewerkschafter appelliert an die Beschäftigten aus dem Lebensmittel- und Gastgewerbe, Missstände nicht hinzunehmen. „Viele Chefs kalkulieren damit, dass sich die Mitarbeiter nicht wehren – auch aus Angst um den eigenen Job. Der Rechtsschutz sorgt dafür, dass die Betroffenen zu ihrem guten Recht kommen und den Arbeitgebern die Rote Karte gezeigt wird. Notfalls vor Gericht“, betont Lübbert.

Beratung auch zu Sozialrecht

Die Berater kümmerten sich dabei auch ums Sozialrecht: Die Palette reiche hier vom Widerspruch gegen den fehlerhaften ALG-II-Bescheid bis hin zum ausbleibenden Krankengeld. Bei einer Insolvenz können Beschäftigte ebenfalls Hilfe bekommen, so die NGG.
Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz hat, wer Mitglied einer DGB-Gewerkschaft ist.


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