Mann mit FFP2-Maske. Foto: D.T., Pixabay.

Februar 2023: Maskenpflicht und Quarantäne-Regelungen aufgehoben

Ab 2. Februar 2023 entfällt die Maskenpflicht im ÖPNV, in öffentlichen Gebäuden ist sie ab dem 1. Februar aufgehoben. Wer erkrankt ist, muss nicht mehr in Quarantäne. Aber: Um die Mitmenschen zu schützen, sollte man sich weiterhin zu Hause auskurieren. Angesichts sinkender Infektionszahlen passen Landesregierung und Landkreis die Maßnahmen gegen das Coronavirus an.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 30.01.2023
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Corona-Maßnahmen ab Februar 2023 in Land und Landkreis

Die Infektionszahlen sinken seit geraumer Zeit: Zum 1. Februar 2023 passen deshalb die Landesregierung in Hannover und auch der Landkreis Lüneburg die Maßnahmen gegen das Coronavirus an.

  • Quarantäne: Menschen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Wer erkrankt, sollte jedoch wie bei jeder anderen Infektionskrankheit zu Hause bleiben – um zu genesen und das Virus nicht weiterzutragen.
  • Maskenpflicht: In öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Kitas gilt keine Maskenpflicht mehr. Auch in den Gebäuden der Kreisverwaltung wird sie aufgehoben. Im ÖPNV entfällt sie zum 2. Februar 2023.
  • Ausnahme: Für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern wird die Maskenpflicht beibehalten.
  • Testpflicht: Besuchende in zum Beispiel Krankenhäusern, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Tagespflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen benötigen weiterhin den Nachweis eines negativen Testergebnisses. Teststationen im Landkreis Lüneburg sind zu finden unter: landkreis-lueneburg.de/corona-test.

Umfangreiche Information finden Bürgerinnen und Bürger weiterhin unter landkreis-lueneburg.de/corona

Selbstisolation entfällt – Aber: Wer krank ist, bleibt zu Hause

„Das Virus ist nicht weg, aber wir befinden uns nicht mehr in einer Krisensituation“, sagt Ute Böther, Verwaltungsleitung des Gesundheitsamts.

Daher hat das Land Niedersachsen beschlossen, die Absonderungsverordnung auslaufen zu lassen. Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren, mussten einen PCR-Test machen und mindestens fünf Tage in Selbstisolation bleiben. Das fällt nun weg.

„Es gilt wie bei jeder anderen Infektionskrankheit: ‚Wer krank ist, bleibt zu Hause.‘“

In der Öffentlichkeit Maske tragen, wenn man sich schlecht fühlt

Erkrankte gehen zum Arzt, wenn eine Krankschreibung benötigt wird, oder nutzen die telefonische Krankschreibung, die noch bis März 2023 möglich ist.

Ute Böther appelliert: „Nehmen Sie eine Infektion weiterhin ernst. Schützen Sie sich und andere, indem Sie weiterhin Masken nutzen und freiwillig zu Hause bleiben, wenn Sie sich nicht gut fühlen.“

Corona-Bürgertelefon: Zahl der Anrufenden geht zurück

Das Corona-Bürgertelefon wird zur Telefonzentrale des Landkreises weitergeleitet: Anrufende mit Fragen zum Coronavirus erhalten kompetente Antworten unter der allgemeinen Landkreis-Infonummer 04131 26-0.

Zu Hochzeiten Anfang 2022 gingen bis zu 580 Anrufe täglich ein – von oft sehr verunsicherten oder ängstlichen Personen. Mitarbeitende der Kreisverwaltung beobachten inzwischen schon länger, dass die Unsicherheiten im Umgang mit dem Virus in der Bevölkerung abnehmen.

Ute Böther: „Ende Januar haben gerade mal eine Handvoll Menschen am Tag beim Corona-Bürgertelefon angefragt. Die Ratsuchenden können sich auch weiterhin gern an uns wenden. Sie erreichen unser Fachpersonal jetzt unter 04131 26-0.“

Online-Information des Landkreises nutzen

Eine wichtige Info-Quelle war und bleibt zudem die Corona-Internetseite des Landkreises. „Hier finden sich alle aktuellen Hinweise – ob zu Teststationen, Impfmöglichkeiten oder den aktuellen gesetzlichen Regelungen.“

Die Internetseite gibt auch einen verlässlichen Überblick über die Corona-Situation im Landkreis. Täglich werden hier die Zahlen zu Inzidenzen, Erkrankten, Verstorbenen und der Situation im Lüneburger Klinikum veröffentlicht. Außerdem informiert der Landkreis nach wie vor in den Sozialen Medien über die Zahlen – ab Februar 2023 jeden Freitag auf Facebook.

Impfung: Bei Kinder- und Hausärzten und in Apotheken

Impfmöglichkeiten: Haus- und Kinderarztpraxen sowie teilweise auch Apotheken bieten Impfungen gegen das Coronavirus an, die Impfungen sind weiterhin kostenfrei.

Neu: Maskenpflicht im Verbandskasten

Ab 1. Februar 2023 müssen nach der Norm DIN 13164:22 zwei medizinische Masken im Verbandskasten enthalten sein. Statt zwei Dreieckstüchern ist dann jedoch nur noch eins vorgeschrieben, ein Verbandstuch muss gar nicht mehr mitgeführt werden. Wobei diese Regelung formal noch nicht beschlossen ist. Aber sinnvoll ist es sicherlich.

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