Schafe in der Lüneburger Heide. Foto: Makalu, Pixabay.

Tierwelt im Landkreis Lüneburg: Blauzungenkrankheit bei Schafen – Resolution zum Wolfsbestand

Am 25. Oktober 2023 wurde nordöstlich von Oldenburg in einem Schaf haltenden Betrieb die Blauzungenkrankheit festgestellt. Die Folge sind Einschränkungen für den Handel mit Schafen, Rindern und Ziegen in Niedersachsen. Bereits am 28. September 2023 beschloss der Kreistag eine Resolution, nach der der Schutzstatus des Wolfes überprüft und angepasst werden soll, um den Bestand besser regulieren zu können.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 26./27.10.2023
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Blauzungenkrankheit im Landkreis Ammerland hat Folgen für den Landkreis Lüneburg

In einem Betrieb im Landkreis Ammerland ist bei einem Schaf die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Das bestätigte am Mittwoch, 25. Oktober 2023, das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium.

Für Menschen ungefährlich

Diese Krankheit ist für Menschen ungefährlich, auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Für Halter von Wiederkäuern im Landkreis Lüneburg bedeutet der bestätigte Fall im Landkreis Ammerland allerdings Einschränkungen, da ganz Niedersachsen nun nicht mehr als blauzungenkrankheitfreies Gebiet gilt.

Einschränkungen für den Handel mit Schafen, Rindern und Ziegen

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nur Wiederkäuer betrifft. Sie wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen.

Durch den Ausbruch in Niedersachsen verliert das gesamte Bundesland den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich infizieren könnten – also Schafe, Rinder, Ziegen und andere Wiederkäuer – ist nur unter strengen Auflagen möglich.

Vorschriften sollen Ausbreitung verhindern

So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete auf eine Infektion untersucht und mit Mitteln zur Abwehr von Gnitzen behandelt werden.

Ziel der Maßnahmen ist es, dass bereits befallene Tiere das Virus oder die Mücken nicht weitertragen. Eine Liste mit Bestimmungen für den Transport wird das Ministerium für Landwirtschaft voraussichtlich im Laufe des Wochenendes veröffentlichen.

Auflagen längere Zeit gültig

Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Freiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist es entweder erforderlich, dass alle Tiere gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden oder dass in ganz Niedersachsen zwei Jahre lang keine Fälle von Blauzungenkrankheit mehr auftreten.

Einen zugelassenen Impfstoff gegen die aktuell nachgewiesene Virusvariante der Blauzungenkrankheit gibt es allerdings noch nicht.

Hintergrund: Auftreten der Erkrankung Anfang September 2023

Das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 war Anfang September 2023 in Schaf haltenden Betrieben in den Niederlanden festgestellt worden. Das Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen (ML) hatte daraufhin das weitere Verfahren gemeinsam mit den angrenzenden Bundesländern sowie dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) abgestimmt.

Erhöhte Aufmerksamkeit bei Rindern, Schafen und Ziegen

Das ML hat daraufhin die kommunalen Veterinärbehörden, Verbände und Tierärzte um erhöhte Aufmerksamkeit bei klinischen Erscheinungen bei Rindern, Schafen und Ziegen, die auf Infektionen mit dem Virus der Blauzungenkrankheit hinweisen können, sowie gegebenenfalls um labordiagnostische Abklärung gebeten.

Erster Betrieb in Niedersachsen betroffen

Bei dem jetzt betroffenen Betrieb in Niedersachsen handelt es sich um eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen, der auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes gesperrt wurde. Derzeit dürfen also beispielsweise keine Tiere aus dem Bestand in andere Haltungen transportiert werden.

Die weiteren Tiere zeigten keine Symptome. Auch einen weiteren amtlichen Verdacht gibt es derzeit in Niedersachsen nicht. Es handelt sich um den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen seit dem 13. September 2009.

Mehr Information und Kontakt


Wolfspopulation wächst: Landkreis Lüneburg wendet sich mit Resolution an die EU

Der Landkreis Lüneburg fordert die Europäischen Union (EU) auf, den Schutzstatus des Wolfes zu überprüfen, um den Wolfsbestand besser regulieren zu können. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen werden ebenfalls aufgefordert, die Gesetze zum Wolf anzupassen. Dies beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 28. September 2023 und folgte damit einer Resolution des Landkreises Uelzen.

Seit der ersten Sichtung von Wölfen in Niedersachsen in den Jahren 2011 und 2012 ist die Population kontinuierlich gestiegen, so auch im Landkreis Lüneburg. Die gegenwärtige Rechtslage lässt eine Entnahme von Wölfen aufgrund ihrer Einstufung als gefährdete Art kaum zu. Ausnahmegenehmigungen können zudem Monate in Anspruch nehmen.

Wolf in Niedersachsen nicht mehr als gefährdete Art einstufen

Damit der Wolfsbestand besser reguliert werden kann, muss zunächst von der EU festgestellt werden, dass der Wolf in Niedersachsen keine gefährdete Art mehr ist. Im Anschluss ist seitens der EU eine Änderung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) vorzunehmen.

Ist der Wolf aus der FFH-Liste der streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten herausgenommen, fordert der Kreistag im nächsten Schritt die Bundesregierung auf, die naturschutz- und jagdrechtlichen Bundesgesetze unverzüglich zu ändern.

Bejagung nach Abschussplan ermöglichen

Durch diese Änderung soll die Bejagung des Wolfs nach einem festzusetzenden Abschussplan ermöglicht werden – und zwar in den Monaten, in denen die Welpen nicht zwingend auf die Fähe als Muttertier angewiesen sind.

In den übrigen Monaten soll die Entnahme von sogenannten Problemwölfen zum Schutz insbesondere von Weidetieren oder Menschen durch die untere Naturschutzbehörde ermöglicht werden.

Haben die EU und der Bund entsprechende Änderungen vorgenommen, wird die Landesregierung dazu aufgefordert, eine entsprechend notwendige Jagdzeit im Niedersächsischen Jagdgesetz für eine regelhafte Bejagung des Wolfes einzuführen.

Mehr Information und Kontakt

  • Landkreis Lüneburg: Wölfe
    Wolfsberaterin Im Landkreis ist Ulrike Kruse.
  • Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Wolfsbüro

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