Windenergie: Windräder bei Bardowick, Landkreis Lüneburg. Foto: Lüne-Blog.

Vorteile vor Ort durch Wind- und Solarenergie – Kritik an Windanlagen im Wald

2023 produzierte Niedersachsen mehr Strom aus Windenergie, Sonne und Biogas, als das Land verbrauchte. Das neue Windenergie-Gesetz sorgt dafür, dass der Ausbau den Gemeinden um die Anlagen zugute kommt – für kostenlosen Eintritt im Freibad, die Stärkung des ÖPNV oder zur Dorfbegrünung. Häufig gestellte Fragen beantwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz online. Im Landkreis stößt die Ausweisung von Windenergiestandorten in Waldgebieten gleichzeitig auf Kritik. Der BUND Elbe-Heide informiert bei zwei Veranstaltungen über die Hintergründe.


Mitteilung von: Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz – Am: 10.05.2024
Online: https://www.umwelt.niedersachsen.de/ – Foto: Lüne-Blog.


Neues Windenergie-Gesetz: Vorteile für Menschen vor Ort durch neue Windräder und Solar-Freiflächenanlagen

Foto: Lüne-Blog. Windräder bei Bardowick, Landkreis Lüneburg. 

Niedersachsen ist Energiewendeland Nr. 1. Bundesweit wird hier am meisten Strom aus Windenergie, Sonne und Biogas erzeugt. Erstmals war 2023 sogar die Erzeugung (50,8 TmH) größer als der Verbrauch (50,5 TmH).

Geplant ist, auch die Sektoren Mobilität, Gebäude und Wirtschaft bis 2040 klimaneutral zu gestalten. Das Ausbautempo soll deshalb, laut Niedersachsens Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer, deutlich erhöht werden. Niedersachsen setzt dabei auf Windkraft und einem Zubau von rund 300 Windkraftanlagen mit 1500 Megawatt pro Jahr.

Neues Gesetz schafft rechtlichen Rahmen

Das im April im Landtag beschlossene Niedersächsische Windgesetz schafft dafür den rechtlichen Rahmen. Damit verdoppelt Niedersachsen die Flächen für Windenergie auf mindestens 2,2 Prozent. Die vorliegende Potenzialstudie des Umweltministeriums bestätigt, dass – unter strenger Beachtung des Naturschutzes –  6,2 Prozent der Landesflächen grundsätzlich für die Windenergie geeignet sind.

Mit den Kommunalen Spitzenverbänden besteht die Einigung zur fairen räumlichen Verteilung in den Landkreisen. Die Kommunen erhalten erstmals auch die Möglichkeit, Teilflächenpläne Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm mit aufzunehmen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Niedersächsischen Windgesetz finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz:

Ausbau kommt Gemeinden und Menschen vor Ort zugute

„Herzstück des Gesetzes ist, so Umweltminister Christian Meyer, „dass die Kommunen, die Menschen vor Ort – vor allem im ländlichen Raum – von jedem neuen Windrad und jeder neuen Freiflächen-PV-Anlage direkt profitieren werden wie in keinem anderen Bundesland.

Akzeptanzabgabe pro Kilowattstunde für kommunale Vorhaben

Rund 30.000 Euro erwirtschaftet jedes neue Windrad dauerhaft pro Jahr. Diese Beträge können von den Kommunen frei für Naturschutz, soziale und kulturelle Zwecke eingesetzt werden. Die Anlagenbetreiber sind nämlich erstmals zur Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinde verpflichtet.

Die Hälfte der Einnahmen sollen gezielt Projekten in den Ortsteilen zustehen, wo das Windrad oder die Freiflächen-Solaranlage aufgebaut ist. „Das kann kostenloser Eintritt im Freibad, die Stärkung des ÖPNV, das Kulturfestival, die Förderung sozialer Einrichtungen oder ein Programm zur Dorfbegrünung sein“, so der Energie- und Klimaschutzminister. 

Menschen im direkten Umfeld der Anlage haben ebenfalls Vorteile

Neben den Gemeinden müssen die Betreiber der Anlage mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage direkt profitieren lassen. Neben dauerhaft niedrigen Strompreisen, Anwohnerdirektzahlungen oder Beteiligungen an Genossenschaften gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Meyer: „Unterm Strich profitieren die Kommunen und Menschen vor Ort vom Ausbau der Wind- und Solarenergie in einzigartiger Weise.

Mitteilung von: BUND Elbe-Heide – Am: 27.05.2024
Online: https://www.bund-elbe-heide.de/mitmachen/was-uns-bewegt/ 

BUND fordert naturverträglichen Ausbau von Windenergie

Der BUND befürwortet grundsätzlich den Ausbau von Windenergie als wichtigen Schritt in der Energiewende. Der Ausbau muss jedoch naturverträglich im Einklang mit Arten- und Biodiversitätsschutz erfolgen.

Windkraftanlagen im Wald und die damit einhergehende dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen und Störungen von Arten sind ein erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt und die Schutzfunktionen des Waldes. Ein Wald kommt daher für den BUND nur in Frage, wenn keine anderen geeigneten Standorte außerhalb des Waldes zur Verfügung stehen und eine naturschutzfachliche Einzelfallprüfung erfolgt. Sobald Schäden nicht vermeidbar oder durch Artenschutzmaßnahmen zu kompensieren sind, spricht der BUND sich gegen den Bau von Windkraftanlagen aus.

Landkreis: 100 Windräder in Waldfläche in Breetze geplant

Der Landkreis Lüneburg plant im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) über 1000 ha Waldfläche in Bleckede-Breetze für den Bau von 100 Windkraftanlagen auszuweisen. Im Juni 2024 wird der Kreistag Lüneburg über den Entwurf des Raumordnungsprogramms abstimmen.

BUND Elbe-Heide: Windkraft im Wald – Zwei aktuelle Veranstaltungen

  • Der BUND Regionalverband Elbe-Heide lädt daher am Sonntag, 2. Juni 2024, ein zu einem Waldspaziergang in Bleckede-Breetze zum Thema „Windkraft im Wald“. Treffpunkt ist um 11 Uhr an der Straße Zum Telegrafenberg beim Friedhof Breetze.
  • Bereits am Donnerstag, 30. Mai 2024, um 18 Uhr findet ein Zoom-Vortrag statt mit Karl-Friedrich Weber, als Dipl. Forst-Ing. ehemals im forstlichen Landesdienst in Niedersachsen, Präsident der Stiftung Naturlandschaft und aktiv im Waldschutz im BUND.
    Login:
    https://us06web.zoom.us/j/82701926895?pwd=AW8QHzgjTFiUCzxGqYJByb7Of39pju.1
    Meeting-ID: 827 0192 6895 – Kenncode: 464317

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