Antragsformular. Foto: Krissie, Pixabay.

Hansestadt: Weitergabe der Melderegister-Daten widersprechen – so geht’s

Persönliche Daten aus dem städtischen Melderegister können weitergegeben werden, zum Beispiel vor Wahlen an Parteien. Wer das nicht möchte, kann Widerspruch einlegen – online oder mit Hilfe eines Formulars. Darauf weist die Hansestadt in regelmäßigen Abständen hin.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 04.11.2024
Online:  mehr


Hansestadt: Widerspruch einlegen gegen Weitergabe der Daten aus dem Melderegister

Die Hansestadt Lüneburg weist regelmäßig darauf hin, dass Einwohnende jederzeit der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen können.

Die Daten im Melderegister können weiterhin für Verwaltungs- und sonstige Zwecke und bei Anfragen weitergegeben werden. Möglich ist der Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten an:

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen,
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften zu Alters- oder Ehejubiläen,
  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften,
  • Adressbuchverlage,
  • die Bundeswehr zur Zusendung von Informationsmaterial (gilt nur für deutsche Staatsbürger:innen unter 18).

Mehr Information und Widerspruch online

Der Weitergabe der Daten kann jederzeit – formlos oder per Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540 in 21315 Lüneburg widersprochen werden. Der Widerspruch bleibt gültig bis auf Widerruf beziehungsweise bis zu einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde.

Auf der Internetseite der Hansestadt kann man der Datenweitergabe direkt online widersprechen oder das Formular dafür herunterladen. Wer sich im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg anmeldet, bekommt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt.

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