Arbeitsagentur Lüneburg: Kindergeld für über 18-Jährige frühzeitig beantragen

Auch wenn Kinder älter als 18 Jahre sind, kann weiter Anspruch auf Kindergeld bestehen. Zum Beispiel, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolvieren. Eltern sollten die Familienkasse der Arbeitsagentur frühzeitig informieren. Das ist auch online möglich.


Mitteilung von: Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen
Am: 13.06.2022


Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen: Kindergeld auch nach der Volljährigkeit – Antrag rechtzeitig stellen

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nachdem das 18. Lebensjahr vollendet ist, kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.

Zudem kann während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste – wie FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland – Kindergeld gezahlt werden.

Kindergeld auch in der Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Zieht sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hin, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.

Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.

Wichtig: Familienkasse der Arbeitsagentur informieren, damit Zahlungen weiter laufen

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Auch für volljährige Kinder kann das komfortable Online-Angebot unter familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden.

Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.

Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.

Wissenswert: Kindergeld kann nach der Geburt online beantragt werden

Gut zu wissen: Ab sofort kann Kindergeld nach der Geburt eines Kindes mittels ELSTER-Zertifikat rein elektronisch beantragt werden. Möglich macht dieses komplett papierlose Verfahren eine Kooperation zwischen Familienkasse und dem bayerischen Landesamt für Steuern, von dem auch Kindergeldberechtigte in Niedersachsen profitieren.


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