Foto: Hansestadt Lüneburg. Auch in diesem Jahr gilt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot im Naturschutzgebiet Kalkberg sowie für den Bereich der historischen Innenstadt.

Kalkberg, Altstadt und Kloster Lüne: Wieder Feuerwerksverbot an Silvester und Neujahr

Im Naturschutzgebiet Kalkberg, in der Lüneburger Innenstadt und rund um das Kloster Lüne ist auch in diesem Jahr Feuerwerk verboten. Darauf weist die Hansestadt hin. „Wir bekommen dazu viele positive Rückmeldungen“, so Dennis Lauterschlag vom Ordnungsamt. Die Einhaltung wird durch Mitarbeitende und Sicherheitskräfte kontrolliert.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg. – Am: 11.12.2025
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Hansestadt Lüneburg.


Silvester und Neujahr: Wieder Feuerwerksverbot am Kalkberg, in der Altstadt und rund um das Kloster Lüne

Foto: Hansestadt Lüneburg. Auch in diesem Jahr gilt an Silvester und Neujahr das Feuerwerksverbot im Naturschutzgebiet Kalkberg, im Bereich der historischen Innenstadt und für Kloster Lüne.

Auch in diesem Jahr gilt an Silvester und Neujahr ein Feuerwerksverbot im Naturschutzgebiet Kalkberg, rund um das Kloster Lüne und in der historischen Innenstadt. Aus Sicht von Dennis Lauterschlag, Bereichsleiter Ordnung und Verkehr bei der Hansestadt Lüneburg, hat sich die Regelung bewährt: „Wir bekommen dazu viele positive Rückmeldungen.“

Kontrollen durch Ordnungsamt, Polizei, Sicherheitsfirma und BUND

Lauterschlag appelliert an alle Feiernden, sich an die Regeln zu halten und auch in diesem Jahr wieder friedlich zu feiern. Damit das Verbot eingehalten wird, kontrollieren Mitarbeitende der Hansestadt und der Polizei am Silvesterabend die geschützten Gebiete. Am Kalkberg unterstützt hierbei eine private Sicherheitsfirma. Außerdem wird ein ehrenamtlicher Mitarbeiter des örtlichen Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., BUND, am Kalkberg vor Ort sein.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerksverbot im Überblick

  • Für welche Bereiche gilt das Verbot?
    Das Verbot betrifft die Lüneburger Altstadt, das Naturschutzgebiet Kalkberg und Kloster Lüne – siehe Karte unten. Eine alphabetische Straßenliste kann man hier herunterladen: mehr (PDF-Datei)
  • Für welchen Zeitraum gilt das Verbot?
    Das Verbot gilt ganztägig vom 31. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026. Das restliche Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ohnehin verboten. 
  • Welche Böller, Raketen und andere Feuerwerkskörper sind verboten?
    Alle Kleinfeuerwerke und pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 sind verboten. Darunter fallen etwa Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Knallkörper und Leuchtfeuerwerke. Ob ein Feuerwerk in die Kategorie F2 fällt, muss auf der Verpackung beim Kauf gekennzeichnet sein.
    Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1 wie zum Beispiel Wunderkerzen und Tischfeuerwerke, die auch in Gebäuden gezündet werden dürfen, sind erlaubt. Allerdings ist mit Rücksicht auf die Natur der Müll unbedingt wieder mitzunehmen.
  • Gelten für den Kalkberg und die Innenstadt die gleichen Regeln?
    Ja, in beiden Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 gleichermaßen verboten.
  • Warum ist das Abbrennen von Feuerwerk am Kalkberg verboten?
    Der Kalkberg ist ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, die Pflanzen und Tiere dort sind besonders schutzwürdig. Um die Natur und dort lebenden Tiere zu schützen, ist das Abbrennen von Feuerwerken hier jedoch untersagt, da Tiere durch den Lärm der Böller empfindlich gestört werden, zum Beispiel Fledermäuse, die sich im Winterschlaf befinden.
  • Darf man trotzdem an Silvester auf den Kalkberg gehen?
    An Silvester dürfen Feiernde auf dem Kalkberg weiterhin die schöne Aussicht über Lüneburg genießen. Doch Besucher, die hier viel Müll hinterlassen, schaden der Natur. Die Hansestadt wird für den Silvesterabend zusätzliche Mülleimer aufstellen. Außerdem gibt es die Möglichkeit Feuerwerkskörper am Haupteingang vom Kalkberg zwischenzeitlich abzugeben. Dafür wird eine Kiste bereitstehen. Auf dem Rückweg können diese von den Besuchern wieder abgeholt werden.
  • Warum ist Feuerwerk in der Innenstadt verboten?
    Der historische Kern der Lüneburger Innenstadt ist besonders brandgefährdet. Da die Bebauung sehr eng ist, kann sich Feuer hier besonders schnell ausbreiten. Das ist buchstäblich brandgefährlich für die Menschen, die in der Stadt leben.
  • Wer kontrolliert die Einhaltung des Verbots?
    Mitarbeitende des Ordnungsamtes kontrollieren gemeinsam mit der Polizei die Gebiete, in denen das Verbot gilt. Am Kalkberg sind zusätzlich Sicherheitskräfte der Firma Compact Security (erkennbar mit Firmenlogo und Dienstausweis) vor Ort. Außerdem ist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) dort mit einem Ehrenamtlichen vertreten und informiert über die Gefahren von Feuerwerkskörpern für die Umwelt.
  • Wie wird das Verbot durchgesetzt? Was passiert bei Missachtung des Verbots?
    Das Ziel der Kontrollen ist von Seiten der Hansestadt in erster Linie zu informieren und auf die Gefahren durch das Abbrennen von Feuerwerk in den Gebieten hinzuweisen. Bei einer Missachtung des Verbots kann die Person des Platzes verwiesen werden und es droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 10.000 Euro.
  • Gibt es alternative Flächen, wo man stattdessen Feuerwerk zünden kann?
    In den Gebieten außerhalb des geschützten Bereiches, zum Beispiel am Handwerkerplatz, am Reichenbachplatz und im Bereich am Parkplatz Sülzwiesen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 erlaubt.

Rechtliche Grundlagen

  • Rechtliche Grundlage für das Feuerwerksverbot ist die Allgemeinverfügung der Hansestadt Lüneburg zum Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse 2 (Feuerwerkskörper).
  • In Naturschutzgebieten wie dem Kalkberg ist das Abbrennen von Feuerwerksköpern generell verboten.
  • Nach § 23 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände außerdem in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ohnehin gesetzlich bereits untersagt.

Mehr bei Lüne-Blog

  • #BöllerCiao: NABU und BUND sammeln Unterschriften für Feuerwerksverbot auf den Sülzwiesen – 18.12.2025
    Im Rahmen von Volksfesten werden auf den Lüneburger Sülzwiesen jährlich zwei Feuerwerke abgebrannt. Direkt daneben liegt das streng zu schützende Naturschutzgebiet Kalkberg. Nachdem die Drohnenshow über dem Marktplatz am 16. Dezember 2025 eine Alternative aufgezeigt hat, fordern NABU und BUND Lüneburg nun, diese Feuerwerke künftig nicht mehr zu genehmigen. Unterschriftenlisten dafür stehen online bereit zum Herunterladen.
Grafik: Hansestadt Lüneburg. In der gesamten Innenstadt und im Bereich von Kloster Lüne gilt ein Feuerwerksverbot.

Grafik: Hansestadt Lüneburg. In der gesamten Innenstadt und im Bereich von Kloster Lüne gilt das Feuerwerksverbot.

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