Foto: NGG Lüneburg. Türschild: Betriebsratswahl.

Gewerkschaft NGG Lüneburg: Betriebsrats-Wahlen für starke Betriebsräte

Bundesweit werden vom 1. März bis zum 31. Mai 2026 in kleinen und großen Unternehmen die Betriebsräte gewählt – für eine Wahlperiode von vier Jahren. In Lüneburg ruft die Gewerkschaft NGG die Arbeitnehmer:innen auf, sich an der Wahl zu beteiligen. Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat gegründet werden. Auf Wunsch leisten die Gewerkschaften Unterstützung. 


Mitteilung von: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Lüneburg – Am: 16.01.2025
Online: https://lueneburg.ngg.net/ – Foto: NGG Region Lüneburg


Betriebsratswahlen: Mehr Mitbestimmung für den Kreis Lüneburg

NGG Lüneburg wirbt für starke Betriebsräte

Foto: NGG Lüneburg. Türschild: Betriebsratswahl.

Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Mitbestimmung – mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen spürbar besser. Bei den Wahlen vom 1. März bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. Im Landkreis Lüneburg sind rund 74.400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in knapp 2.620 Betrieben wahlberechtigt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt.

Wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, können sie einen Betriebsrat wählen

Egal, ob in der Industrie, im Handwerk, in der Lebensmittelindustrie oder der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte genauso wie Auszubildende. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Steffen Lübbert von der NGG Lüneburg.

Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen im Kreis Lüneburg immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Steffen Lübbert.

Studie belegt: Gewerkschaft und Betriebsrat holen gemeinsam mehr heraus

Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Denn hier herrsche Arbeitsteilung: Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten.

„Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Steffen Lübbert. Firmen mit Betriebsrat seien sogar um 12,8 Prozent produktiver als solche ohne – und schreiben 14 Prozent höhere Gewinne. Der NGG-Geschäftsführer beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. 

Positive Auswirkung auf Ausbildung und Beschäftigung

Betriebsräte gestalten zudem die Ausbildung aktiv mit: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, sagt Steffen Lübbert. Außerdem, so die NGG Lüneburg, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Lübbert.

Auch in der Lebensmittel-Industrie viele Vorteile

Die Lebensmittel-Industrie in der Region biete zwar „in der Regel krisenfeste Jobs“. Trotzdem bringe ein Betriebsrat in der Nahrungsmittel-Herstellung viele Vorteile: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Lübbert.

NGG unterstützt Belegschaften bei Wahl oder Gründung eines Betriebsrats

Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten bundesweit von März bis Mai ihre Betriebsräte. Im Landkreis unterstützt die NGG Lüneburg Belegschaften in Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie, ihren Betriebsrat zu wählen oder neu zu gründen. 

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