Briefwahlbüro Rathaus Lüneburg, Eingang E. Foto: Lüne-Blog.

Hansestadt: Wahlbenachrichtigungen unterwegs – Briefwahlbüro geöffnet

Am Sonntag, 13. September 2026, wird in Niedersachsen gewählt. In Lüneburg können die Einwohnenden entscheiden, wer sie künftig im Rat der Hansestadt und im Kreistag des Landkreises vertreten soll. Direkt gewählt werden Oberbürgermeister*in und Landrat. In den Ortschaften Oedeme und Ochtmissen wählen Einwohnende ihren Ortsrat. Wer nicht vor Ort ist, kann Briefwahl beantragen.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg – Am: 14.08.2026
Online: https://www.hansestadt-lueneburg.de – Foto: Lüne-Blog. 


Kommunalwahl in Lüneburg: Wahlbenachrichtigungen unterwegs – Briefwahlbüro geöffnet

Foto: Lüne-Blog. Eingang E zum Briefwahlbüro führt durch den Rathausgarten.

Am Sonntag, 13. September 2026, stehen die Kommunalwahlen in Niedersachsen an. In der der Hansestadt Lüneburg sind rund 61.000 Personen wahlberechtigt. Wer dazugehört, sollte spätestens bis zum 21. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung mit weiteren Informationen zur Ausübung des Wahlrechts im eigenen Briefkasten vorfinden.

Das Briefwahlbüro der Hansestadt Lüneburg ist bereits geöffnet. Dort können schon jetzt Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die Ausstellung und Versendung der Briefwahlunterlagen können aber erst erfolgen, sobald die Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab dem 17. August 2026 der Fall sein. Dann ist es auch möglich, direkt vor Ort zu wählen.

Wer wird am 13. September 2026 in Lüneburg gewählt?

Wahlberechtigte können in der Hansestadt Lüneburg bei folgenden Wahlen ihre Stimme abgeben:

  • Wahl der Vertretungen, also des Rates der Hansestadt (Gemeindewahl) und des Kreistages (Kreiswahl)
  • Direktwahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Hansestadt Lüneburg und Direktwahl des Landrats des Landkreises Lüneburg
  • In den Ortschaften Oedeme und Ochtmissen wählen Einwohnende ihren Ortsrat.

Möglicherweise findet zu den Direktwahlen am 27. September 2026 eine Stichwahl statt. Diese ist dann notwendig, wenn keiner der Kandidatinnen oder Kandidaten bei der Direktwahl am 13. September 2026 mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?

Wer bis zum 21. August 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich beim Briefwahlbüro melden und erkundigen. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann spätestens bis zum 28. August 2026 schriftlich einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Falls die Notwendigkeit der Berichtigung nicht offenkundig ist, sind beweiskräftige Unterlagen zur Begründung beizubringen.

Briefwahl für die Kommunalwahl beantragen: Online, per Post oder persönlich

Bewährter Service der Stadt: Auf den Wahlbenachrichtigungen findet sich ein QR-Code, der direkt zum Online-Wahlscheinantrag auf der städtischen Homepage führt. Die Seite kann bis zum 6. September 2026 auch direkt aufgerufen werden – siehe unten. Für den Online-Wahlscheinantrag werden zwingend Angaben (Nr. im Wählerverzeichnis/Wahlbezirksnummer) aus der Wahlbenachrichtigung benötigt. Bei Nutzung des QR-Codes sind diese Daten bereits hinterlegt.

Ein Antrag auf Briefwahl kann auch per Post gestellt werden, nähere Hinweise finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Alternativ kann der Antrag persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Nach Möglichkeit sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung (mit dem ausgefüllten Briefwahlantrag auf der Rückseite) und den Personalausweis – als Unionsbürgerin oder Unionsbürger einen Identitätsausweis – oder Reisepass dabeihaben. Das erleichtert die Antragsbearbeitung und vermeidet eventuelle Wartezeit im Briefwahlbüro.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahl erst bei Vorliegen aller Unterlagen, insbesondere der Stimmzettel, möglich ist. Eine Herausgabe im Briefwahlbüro bzw. postalische Versendung wird voraussichtlich erst ab dem 17. August 2026 erfolgen.

Briefwahlunterlagen für Kommunalwahl und Stichwahl beantragen

Es ist auch möglich, die Briefwahlunterlagen gleichzeitig für die Wahlen am 13. September 2026 und für eine evtl. Stichwahl am 27. September 2026 zu beantragen. Der Zeitraum zwischen der Direktwahl am 13. September 2026 und der eventuell notwendigen Stichwahl am 27. September 2026 ist jedoch sehr knapp. Beantragte Briefwahlunterlagen könnten erst ausgestellt und versendet werden, wenn auch die Stimmzettel für eine Stichwahl gedruckt sind. Dies wird voraussichtlich erst Ende der 38. Kalenderwoche möglich sein.

Aufgrund des kurzen Zeitfensters für eine evtl. Stichwahl kann es zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen. Entsprechende Postlaufzeiten sollten bereits bei Antragstellung berücksichtigt werden. Wer Postrisiken vermeiden möchte, der sollte für die Stichwahl im Zweifelsfall keine Briefwahlunterlagen beantragen und möglichst von seinem Wahlrecht per Urnenwahl im Wahllokal Gebrauch machen.

Briefwahlbüro

Das Briefwahlbüro im Rathaus (Eingang E) ist über die Waagestraße und den Rathausgarten erreichbar und barrierefrei zugänglich.
Öffnungszeiten: Montag und Dienstag: jeweils 10-13 Uhr und 14-16 Uhr; Mittwoch: 7-13 Uhr; Donnerstag: 10-13 Uhr und 14-18 Uhr; Freitag: 10-15 Uhr
Sonderöffnungszeiten: Freitag, 11.09.2026: 10-13 Uhr; Samstag, 12. September 2026: 8-12 Uhr für Ausnahmefälle; Sonntag, 13. September 2026 (Wahltag): 8-15 Uhr für Ausnahmefälle.

Wer persönlich vorbeikommt, kann voraussichtlich ab dem 17. August 2026 die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 in Empfang nehmen und direkt vor Ort wählen. Ebenso ist es möglich, die Unterlagen mitzunehmen und z. B. zu Hause zu wählen. Weitere Auskünfte zur Briefwahl und zum Wählerverzeichnis erteilt das Briefwahlbüro.

  • Hansestadt Lüneburg: Briefwahlbüro – telefonischer Kontakt für Rückfragen 04131 309 3200.

Mehr Information

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Foto: Hansestadt Lüneburg. Zugang zum Briefwahlbüro.

Foto: Hansestadt Lüneburg. Der Zugang zum Briefwahlbüro führt durch den Rathausgarten. Es befindet sich hinten rechts.

Lünepedia: Kommunalwahl

Bei den Kommunalwahlen in der Hansestadt Lüneburg entscheiden die Bürger*innen über die Sitzverteilung im Kreistag des Landkreises und im Rat der Hansestadt Lüneburg (Stadtrat). Die Legislaturperiode des Kreistages und Stadtrates beträgt jeweils fünf Jahre. Die Kommunalwahlen werden in allen Landkreisen des Landes Niedersachsen parallel ausgetragen, oft sind sie verbunden mit der Wahl der (Ober-)Bürgermeister*in. Die letzte Kommunalwahl in Niedersachsen fand am 12.09.2021 statt, am 13.09.2026 steht die nächste an.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Wahlen

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