Assistierte Ausbildung. Foto: Agentur für Arbeit.

Agentur für Arbeit: Kindergeld über 18 rechtzeitig beantragen

Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Auch danach kann es weiter Kindergeld geben: Wenn das Kind zur Schule geht, eine Lehre, Studium oder Praktikum macht und in den Übergangsphasen. Die Anträge sollten rechtzeitig gestellt werden, am besten online.


Mitteilung von: Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen – Am: 27.06.2023
Online: https://www.familienkasse.de/
Foto: Agentur für Arbeit


Agentur für Arbeit: Kindergeld nach der Schule – Antrag rechtzeitig stellen

Auch Kindern über 18 Jahren kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. Die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen.

Kindergeld gibt es auch bei älteren Kindern: Bei Ausbildung oder Freiwilligendiensten

Grundsätzlich bekommen Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise nach dem Ende der Schulausbildung kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.

Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ sowie anerkannter Freiwilligendienste im In- oder Ausland wie Freiwilligendienst aller Generationen oder entwicklungspolitischer Freiwilligendienst „weltwärts“) kann Kindergeld gezahlt werden.

… und in Übergangsphasen zwischen Ausbildungsabschnitten

Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinzieht, wird weiterhin Kindergeld gezahlt, falls es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.

Wichtig: Familienkasse vor Ort schriftlich informieren

Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung – an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich.

Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Kindergeldanspruch auch während der Arbeitssuche

Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen kann man bequem hochladen. Kindergeld ab 18 Jahren kann komplett papierlos über das ELSTER-Zertifikat eingereicht werden.

Mehr Information und Kontakt

  • Familienkasse: https://www.familienkasse.de
    Hier gibt es alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und zum Kinderzuschlag!
  • Familienkasse: Telefon Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, kostenfrei unter 0800 4 5555 30
Familienkasse: Anträge online erledigen (Screenshot 27.06.2023).

Familienkasse: Anträge online erledigen (Screenshot 27.06.2023).

Hinweis: ELSTER-Zertifikat

Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden. Es bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung vertraulicher Kundendaten. Infos auf www.elster.de. Die Nutzung von ELSTER ist freiwillig.

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