Arbeitsplatz mit Rollstuhl. Grafik: Moondance, Pixabay.

Arbeitsagentur: Beschäftigung Schwerbehinderter bis 31. März 2023 melden – Ausgleichsabgabe berechnen

Ab 20 Arbeitsplätzen muss ein Betrieb mindestens 5 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Drei Viertel der Unternehmen in Lüneburg schaffen diese Quote. In Uelzen sind es sogar 80 Prozent. Wer darunter liegt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die wird benutzt für den Eingliederungszuschuss oder die Anpassung von Arbeitsplätzen für Behinderte.


Mitteilung von: Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen
Am: 15.02.2023
Online: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/lueneburg-uelzen


Lüneburg-Uelzen: Unternehmen müssen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis 31. März 2023 melden

Ausgleichsabgabe unterstützt Integration

Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen – so die gesetzliche Vorgabe.

Im Jahr 2020 gab es im Agenturbezirk Lüneburg-Uelzen 1.057 Unternehmen, die dieser so genannten Beschäftigungspflicht unterlagen. Für die jährliche Prüfung dieser müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2023 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Drei Viertel der Betriebe in Lüneburg beschäftigen ausreichend Schwerbehinderte

Aus den zuletzt veröffentlichten Daten geht hervor, dass sich die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber von 2019 zu 2020 nur geringfügig erhöht. Im Landkreis Harburg waren es 441 Unternehmen, in Lüchow-Dannenberg 101, in Lüneburg 324 und in Uelzen 191.

Die Spanne der Unternehmen, die ausreichend Schwerbehinderte beschäftigten, reichte dabei von 80 Prozent im Landkreis Uelzen, über 76 Prozent in Lüneburg und 73 Prozent in Lüchow-Dannenberg bis zu 67 Prozent im Landkreis Harburg.

Teilweise immer noch Vorbehalte bei Arbeitgebenden

Gründe, warum Unternehmen nicht genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Schwerbehinderung beschäftigen, sind unterschiedlich.

„Oftmals sehen sich Menschen mit Behinderung Vorbehalten gegenüber, wenn sie eine Ausbildung oder Arbeit suchen“, führt Sven Rodewald, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, aus.

Zugleich hebt der Agenturchef hervor: „Im Grunde sind sie aber nicht weniger leistungsfähig, gut qualifiziert und loyal“.

Positives Signal an die Beschäftigten

Gerade in der Diskussion über den Fachkräftemangel vor dem Hintergrund des demografischen Wandels sollten Unternehmen daher diese Personengruppe bei der Mitarbeitersuche gezielt ansprechen.

„Unternehmen können sich dadurch im Wettbewerb um Fachkräfte positionieren. Gleichzeitig setzen sie ein Signal an ihre Beschäftigten, dass sie auch in einer veränderten (Lebens-) Situation zu ihnen stehen“, so Rodewald.

Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur hilft – auch individuelle Lösungen möglich

Betriebe sollten daher bei der Mitarbeitersuche gezielt diesen Personenkreis ansprechen. Unterstützung erhalten sie dabei durch den Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen.

Gemeinsam mit speziellen Beratungsfachkräften informiert der Arbeitgeberservice gezielt Unternehmen. Gemeinsam mit Partnern, wie dem Technischen Beratungsdienst oder dem Integrationsamt, werden individuelle Lösungen entwickelt, zum Beispiel wenn ein Arbeitsplatz angepasst werden muss.

Die finanzielle Unterstützung dafür speist sich unter anderem aus der Ausgleichsabgabe, die Unternehmen abführen müssen, wenn sie ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachkommen.

  • Arbeitsagentur: Arbeitgeberservice – Servicenummer 0800 4 5555 20

Kostenlose Software für die Meldung und Ausgleichsabgabe

Die Anzeige über die Beschäftigungspflicht kann am schnellsten elektronisch abgegeben werden. Dafür steht für Unternehmen die kostenfreie Software IW-Elan bereit auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“.
Alternativ kann sie als CD-ROM unter „Service“ bestellt werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden.


Ausgleichsabgabe. Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen.

Ausgleichsabgabe. Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen.


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