Der Briefkasten von Rathaus und Sozialamt Lüneburg - für Menschen im Rollstuhl nicht zugänglich. Foto: Lüne-Blog.

Barrierefreier Ausbau von Rathaus und Salzmuseum: Lüneburg hofft auf Förderung

Die Hansestadt hat eine Projektskizze eingereicht für das Bundes-Förderprogramm KulturInvest und hofft, in die Vorauswahl zu kommen. Mit der Förderung sollen Rathaus und Salzmuseum barrierefrei zugänglich gemacht werden. Eine erste Entscheidung fällt im Herbst 2023.


Mitteilung von: Hansestadt – Am: 05.07.2023
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Foto: Lüne-Blog.


Barrierefreier Ausbau von Salzmuseum und Rathaus: Hansestadt hofft auf umfangreiche Förderung

Foto: Lüne-Blog. Schnell mal einen Brief beim Sozialamt einwerfen? Schwierig. Der Briefkasten von Rathaus und Sozialamt Lüneburg ist für Menschen im Rollstuhl nicht zugänglich. 

Das historische Rathaus und das Lüneburger Salzmuseum sind zwei bedeutsame Kultureinrichtungen in der Hansestadt. Diese einem noch größeren Publikum zugänglich zu machen und sie zukunftsgerecht zu gestalten, ist ein zentrales Ziel von Verwaltung, Politik und Kulturschaffenden in der Hansestadt.

Bewerbung um Fördermittel beim Bund für das Förderprogramm KulturInvest

Die damit verbundenen hohen Kosten könnten in Teilen aus dem Bundesprogramm KulturInvest eingeworben werden. „Wir haben zwei entsprechende Projektskizzen eingereicht“, informierte Stadtbaurätin Heike Gundermann in der jüngsten Ratssitzung.

„Im Falle einer Bewilligung könnten wir für die lange geplante barrierefreie Gestaltung des Deutschen Salzmuseums und des Rathauses konkrete Förderanträge stellen“, machte Gundermann deutlich.

Vorauswahl im Herbst 2023

Mit dem Förderprogramm KulturInvest unterstützt der Bund investive Maßnahmen bei gesellschaftlich relevanten, kulturellen Einrichtungen. Dazu zählen etwa Modernisierungen, Restaurierungen, Um- und Neubauten sowie Ausstellungen.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird voraussichtlich im Herbst 2023 eine Vorauswahl treffen. Dann erfährt die Stadt, ob sie einen Förderantrag einreichen darf. Die Entscheidung über den möglichen Antrag wird erst im Jahr 2024 erwartet.

Mehr zum Thema: Barrierefreiheit

Als öffentlich zugänglich werden Gebäude bezeichnet, die von einer Vielzahl von Menschen aufgesucht werden, die nicht vorher bestimmt werden können. Nach der Musterbauordnung (MBO) müssen barrierefreie Gebäude „… in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar“ sein.

Das bedeutet, dass alle Nutzer ein Gebäude uneingeschränkt nutzen können müssen, egal ob es sich dabei um ältere Menschen, Menschen mit Kleinkindern oder Menschen mit Behinderungen – ganz gleich welcher Art – handelt.
In § 50 Abs. 2 der MBO heißt es dazu weiter: „Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher- und Benutzerverkehr dienenden Teilen barrierefrei sein. […]”

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