Bi Unser Wasser: Wahl-Grafik.

BI Unser Wasser: “Nur wer unser Wasser schützt, wird gewählt!” Wahlprüfsteine

Das Grundwasser in der Region braucht viel mehr Schutz, sagt die Bürgerinitiative Unser Wasser. Sechs Fragen und Antworten der Kandidat:innen für die kommende Landtagswahl sollen bei der Wahlentscheidung am 9. Oktober 2022 helfen – und die Dinge über die Landesregierung voranbringen.


Mitteilung von: BI Unser Wasser, Newsletter vom 27.09.2022
Am: 27.09.2022
Online: unserwasser-bi-lueneburg.de
Grafik: Unser Wasser


1. Landkreis Lüneburg: Gespräch mit Landrat Jens Böther am 8. September 2022 – keine Änderung in Sicht

Das Gespräch mit Landrat Landrat Jens Böther unter Beteiligung aus dem Fachdienst Umwelt fand am 8. September 2022 statt. Über die bedrohlichen Grundwasser-Daten war man sich einig, über die Maßnahmen zum Wassersparen jedoch nicht.

Der Landrat zeigte keinerlei Absicht, über Appelle an die Bevölkerung hinaus aktiv zu werden und zog sich auf eingeschränkte rechtliche Möglichkeiten zurück.

Unsere Kritik, dass zunehmend hoheitliche Aufgaben in die Hände von Interessenvertretern gegeben werden (siehe dazu die Konzeption des Integrierten Wassermanagementkonzeptes “IWamako-ZuSa” – Landkreis Lüneburg: mehr), wurde letztlich mit der unzureichenden Personalausstattung des Kreises begründet. Die Ursachen könne man aus Gründen der Finanzausstattung des Kreises nicht ändern. Auch habe man keinen Einfluss auf die Gestaltung von Baugebieten in den Mitgliedskommunen, selbst mit Empfehlungen sei man zurückhaltend.

Insgesamt soll wohl alles so bleiben wie immer! – Ein Grund mehr, die Wahlentscheidung am 9. Oktober 2022 gut zu überdenken!

  • Landkreis Lüneburg: Information: “IWamako-ZuSa”
    Integriertes Wasserversorgungsmanagementkonzept für den Raum Lüneburg-Uelzen – mehr
    Mit Projektskizze und Präsentationen zum Herunterladen (unter “Download”)

2. Wahlprüfsteine der BI Unser Wasser in Lüneburg zur Landtagswahl am 9. Oktober 2022

Um die Dinge voranzubringen, haben wir den Kandidierenden für den niedersächsischen Landtag sechs Fragen gestellt. Es ist viel zu lesen und erfordert Geduld, die einzelnen Punkte zu vergleichen, aber es lohnt sich!

Unsere Fragen:

  1. Wasser sparen – was wollen Sie dafür tun?
  2. Jahrzehntelange Wasserrechte für Industrie und Landwirtschaft – wie begrenzen?
  3. Wie die Bildung von neuem Grundwasser fördern?
  4. Was halten Sie von einer progressiven Wassergebühr?
  5. Wie wollen Sie die Pestizid- und Düngemittelbelastung reduzieren?
  6. Wie wollen Sie sich in der Landesregierung besser abstimmen?

1. Wir müssen sparsamer mit Wasser umgehen. Was wollen Sie dafür tun?

Wie wollen Sie die Übernutzung der Grundwasserkörper verhindern und die verschwenderische Nutzung von Wasser in Landwirtschaft, Industrie und privaten Haushalten erfassen und einschränken?

Volker Linsel, Die Linke:

Ich möchte einen Maßnahmenkatalog aufstellen, der verschwenderische Nutzung erschwert, ohne die Bäuer*Innen und Privatpersonen zu stark zu belasten. Dabei muss etwa die ineffiziente Beregnung von Felder und Gärten tagsüber verringert werden, die Versiegelung von Flächen gestoppt und stattdessen entsiegelt werden.

In der Industrie müssen strengere Vorgaben zum Wassersparen gemacht werden, die Beregnung privater Rasenflächen in Dürrezeiten muss eingeschränkt werden.

Der Anbau von Nahrungsmitteln hat natürlich Vorrang, hier sollte die Beregnung so effizient wie möglich gestaltet werden (z.B. nachts, so dass weniger verdunstet), außerdem muss auf trockenheitsresistente Sorten umgestellt werden.

Miriam Staudte, Die GRÜNEN:

Die Dürresommer 2018, 2019, 2020 und 2022 zeigen: Nutzungskonkurrenzen um die Ressource Wasser werden zunehmen und es muss stärker in die Vorsorge investiert werden.

Wir GRÜNEN passen das Niedersächsische Wassergesetz an die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft an. Den Landkreisen geben wir bei Genehmigungsverfahren zu Grundwasserentnahmen die Möglichkeit eines vorsorglichen Klimapuffers. Für die Umsetzung dieser Ziele werden wir die zuständigen Behörden und Dienste mit fachlich versiertem Personal in ausreichender Stärke ausstatten. Durch die rasante Änderung unseres Klimas müssen zur Ermittlung der nutzbaren Grundwasserressourcen aktuelle Messdaten sowie Klimaprognosen zugrunde gelegt werden.

Den Einsatz moderner Effizienz- und Kreislauftechnologien befördern wir durch strengere Vorgaben für Wasserrechtsverfahren. Genehmigungen zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser darf es in Zukunft nur geben, wenn der Bedarf durch Effizienztechnik minimiert und das Potenzial von Alternativen wie der Nutzung von Prozess-, Regen- oder Brauchwasser ausgeschöpft ist. (Grünes Landtagswahlprogramm S. 91).

Andrea Schröder-Ehlers, SPD:

Wir setzen uns weiterhin mit den Folgen des Klimawandels auf den Wasserhaushalt auseinander, um die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bestmöglich zu schützen und belastbare Datengrundlagen für eine vorausschauende Maßnahmenplanung zu erarbeiten.
Unser Ziel ist hierbei ein ganzheitliches, integriertes Wassermengenmanagement, das wir in der Erarbeitung eines „Generalplans Wassermengenmanagement“ zusammenführen werden, der die Bereiche Wasserversorgung, Wasserrückhalt und -speicherung abbildet. So werden wir die Wasserversorgung auch in Zeiten des Klimawandels dauerhaft sicherstellen.
Wir werden gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftern ein Konzept erarbeiten, das die Speicherfähigkeit des Bodens besser nutzt und die Ent- und Bewässerung von Flächen mithilfe von intelligenten, digital basierten Systemen ordnet. Wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen zur Entnahme für die Industrie oder Landwirtschaft werden für Jahrzehnte im Voraus erteilt.

Philipp Meyn, SPD:

Wasser ist die Grundlage allen Lebens auf der Erde. In allen Bereichen des Lebens ist es ein unentbehrliches Gut und muss daher allgemein zu Verfügung stehen. Dies vorausgeschickt gelten aus meiner Sicht folgende Prämissen:
Die Wasserreserven als Allgemeingut dürfen nicht privatisiert werden. Es ist eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe der kommunalen Ebene, die Ressourcen zu bewahren und allen Nutzern verantwortungsvoll zur Verfügung zu stellen.

Die ständige Kontrolle des Grundwasserkörpers ist die Informationsbasis. Die Untere Wasserbehörden der Landkreise führen dies bereits durch. Etwaige Lücken im Netz der Kontrollbohrungen müssen erkannt und behoben werden. Das Land kann hier durch entsprechende Regelungen unterstützen, z.B. durch rechtliche Grundlagen zur Erleichterung von Meßpegeln.
Eine Übernutzung findet statt, wenn über einen mehrjährigen Zeitraum der Pegel aufgrund eines Missverhältnisses von Zuwachs z.B. durch Niederschläge und Entnahme sinkt. Grundwasser wird verschwendet, wenn es keiner sinnvollen Nutzung dient.

Es gilt Klimaschutz als kommunale Pflichtaufgabe zu verankern. Klimaschutz und damit Grundwasserschutz muss eine Pflichtaufgabe für die Kommunen werden. Wir wissen doch, dass bei der Aufstellung eines Haushaltes, um jeden Cent gerungen wird – und jede freiwillige Leistung auf den Prüfstand kommt.
Ziel ist ein ganzheitliches, integriertes Wassermengenmanagement, das wir in der Erarbeitung eines „Generalplans Wassermengenmanagement“ zusammenführen werden. Die drei in der Frage benannten Bereiche haben unterschiedliche Bedarfe.

  • Landwirtschaft:
    Die Produktion von Nahrungsmitteln erfordert in nahezu allen Bereichen Wassernutzung. Vom Tränken der Tiere, Reinigung der Produkte (z.B. Wurzelwaschwasser) bis hin zur Bewässerung der Pflanzen ist Wassernutzung unabdingbar. Allerdings ist es in fast allen Bereichen nicht erforderlich, die für unser Trinkwasser genutzten tiefen Grundwasserkörper anzuzapfen. In aller Regel ist das unmittelbar von aktuellen Niederschlägen gespeisten bodennahen Grundwasser ausreichend. Hierin besteht somit ein fundamentales Interesse der Landwirtschaft dieses Wasser sauber und nutzbar zu halten. Nitratbelastung durch zu hohe Düngergaben oder Übernutzung laufen den Regeln einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft (egal ob ökologisch oder konventionell) also entgegen. Die genannten Prüfbrunnen stellen somit die Basis dar, um diese Wasserentnahme zu regulieren.
    Wenn wir den bäuerlichen Familienbetrieb nicht gänzlich abschaffen wollen, müssen diese Betriebe bei der Beschaffung sparsamer zielgenauer digitaler Bewässerungsmaßnahmen unterstützt werden. Eine solche Form der Bewässerung führt daneben auch zur besseren Nutzung der Pflanzen von Düngergaben und verhindern somit regenbedingte Auswaschungen und Belastungen.
    Allerdings: Dies zu fordern, ohne die reale und wirtschaftliche Umsetzung der Maßnahmen zu ermöglichen, führt zu Verzögerungen und zur Aufgabe von kleinen und mittleren Betrieben. Entsprechende Programme auf den Weg zu bringen, ist Aufgabe des Landtages. Hier – wie auch später bei anderen Fragen – stellt der zwischen den Ministerien unter Leitung von Olaf Lies, den Naturschutzverbänden und den Landwirtschaftsverbänden ausgehandelte „Niedersächsische Weg“ eine allseits akzeptierte Basis dar.
  • Industrie/ Gewerbe:
    Die Herstellung vielfältiger Produkte, Lebensmittel und die Bereitstellung von Dienstleistungen haben unterschiedliche Anforderungen an die Wasserqualität. Prozesswasser, z.B. zum Transport oder zur Kühlung, muss nicht zwingend Grundwasser sein. Hier kann bei Betriebsgenehmigungen die Nutzung von sog. Grauwasser vorgeschrieben werden. Es ist Aufgabe des Landtages, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen bzw. zu schärfen. Dienstleistungen, z.B. im Bereich der Gastronomie, der Wäschereien, Autowaschanlagen etc. stellen unterschiedliche Anforderungen an die Wasserqualität. Auch hier ist die mehrfache Nutzung der Wassermenge so weit wie möglich umzusetzen. Die Nutzung der trinkwasserrelevanten tiefen Schichten darf nur der Lebensmittelherstellung vorbehalten bleiben. Es gilt die Kontrolle wie schon oben dargestellt.
    Um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit Grundwasser zu erreichen, sind Entnahmekontingente und Gebührenstaffeln erforderlich. Die Gebühren müssen zur Nutzung im angemessenen Verhältnis stehen, z.B. die Erzeugung von Flaschenwasser ist nicht gleich der Nutzung bei der Saftproduktion etc.
  • Private Haushalte:
    Private Haushalte sind unmittelbare Nutzer des über die kommunalen Verbände bereitgestellten Wassers. Sie sind mit 59% der größte Nutzer der Grundwasserressourcen. Jeder einzelne Verbraucher kann an einem sorgsamen Umgang mit dem Wasser mitwirken. Die Wasserentnahmemessungen der Verbände zeigen regelmäßig, wenn Pools gefüllt werden, wenn Rasen beregnet wird usw. An dieser Stelle besteht die größte Möglichkeit der Einsparung.
    Der regelmäßige Hinweis in den örtlichen Medien hilft nur bedingt. Daher ist zu überlegen, ob eine Grundmenge für jeden Haushalt zum bisher günstigen Tarif abgegeben werden kann und Zusatzmengen eines anderen Tarifes bedürfen. Zu bedenken ist allerdings, dass es auch erhöhten Wasserbedarf im Zuge körperlicher Einschränkungen etc. geben Quelle: Wasserversorgungskonzept Niedersachsen, 2022
    Quelle: Wasserversorgungskonzept Niedersachsen, 2022

Alle genannten Gruppen haben ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Wassers. Sie gegeneinander auszuspielen, wird dem Problem der Verfügbarkeit einer endlichen Ressource nicht gerecht. Die Prioritäten und die Zugänglichkeiten (z.B. Preis, Entnahmemenge etc.) müssen aber gerecht verabredet sein.
Das im Landkreis Lüneburg initiierte Wasserforum ist ein wichtiger Schritt, um alle gesellschaftlichen Gruppen zusammenzubringen und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, die entsprechend akzeptiert werden und so die Chance der Umsetzung haben.

Pascal Mennen, Die Grünen:

Im Koalitionsvertrag muss ein Wasserwirtschaftsgesetz vereinbart werden, dass nach dem Vorsorgeprinzip die Grundwasserspiegel-Stabilisierung vor die Nutzungsansprüche stellt. Der Trinkwasserversorgung privater Haushalte ist Vorrang einzuräumen (vgl. Gasversorgung!), wobei der private Verbrauch reduziert werden muss durch geförderte Regenwasser-Zisternen und geförderte (bei Neubau vorgeschriebene) Grauwasserinstallation für Toilettenspülung (min.30% Verbrauchseinsparung!).

Das ca.170 Jahre alte System, Winter- und Starkregen-Niederschläge schnellstmöglich aus Stadt und Land in die Nordsee abzuleiten, muss schrittweise ersetzt werden durch landesweite Versickerungssysteme für jeden „Überschuss“-Niederschlag. Die Grundwasserkörper sind die Talsperren Niedersachsens!

Anna Bauseneick, CDU:

Öffentliche Appelle an Privathaushalte, Industrie und Landwirtschaft, sparsam mit Wasser umzugehen


2. Die Erlaubnis für Industrie und Landwirtschaft, Wasser zu entnehmen, gilt für Jahrzehnte im Voraus. Wollen Sie das ändern?

Wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen zur Entnahme für die Industrie oder Landwirtschaft werden für Jahrzehnte im Voraus erteilt. Werden Sie sich angesichts der sinkenden Grundwasserspiegel für a) eine Verringerung der Entnahmemengen und b) einer erheblichen Verkürzung der Laufzeit einsetzen?

Volker Linsel, Die Linke:

Ja.

Miriam Staudte, Die GRÜNEN:

Ja.

Andrea Schröder-Ehlers, SPD:

a) ja und b) ja

Philipp Meyn, SPD:

Die genehmigten Entnahmemengen entsprechen -zumindest im Ansatz- dem erforderlichen Gebrauch. Auch die längeren Zeiträume zur Genehmigung sind nutzungsabhängig (Investitionen, Produktionssicherheit). Darin sehe ich auch nicht das Problem.

Die Faktoren können sich aber auch während der Laufzeit ändern: Die Bedarfe, die Ressourcen, Wasser- und Bodenqualität etc.
Aus diesem Grunde halte ich die Prüfung von Entnahmemengen und zur Verfügung stehender Ressource in kürzeren Abständen (z.B. 2 Jahre o.ä.) für nötig. Aus der Prüfung ergibt sich dann eine angepasste Entnahmemenge und ggf. Laufzeit.

Faktoren wie Grundwasserpegel, Neubildung, Niederschläge und Temperaturentwicklung, Verdunstung etc. halte ich für wichtige Parameter. Dazu bedarf es allerdings gesetzlicher Voraussetzungen, für die ich mich in Hannover einsetzen werde. Der Blick auf dazugehörige EU-Regelungen zeigt, dass hier sicher dicke Bretter zu bohren sind.

Pascal Mennen, Die GRÜNEN: Ja.

a) Die Verringerung der Entnahmemenge kann auch erreicht werden durch (gesenkte) Sockelmengen und progressiven Preisanstieg für Übermengen.

b) Die Verkürzung der Laufzeit ist nötig, um ohne großen Rechtsstreit Verbrauchsregelungen an aktuelle Erfordernisse anpassen zu können.

Anna Bauseneick, CDU: Bevor zu solchen Maßnahmen gegriffen wird, muss durch entsprechende Gutachten nachgewiesen werden, dass durch die aktuell erteilten Erlaubnisse tatsächlich eine starke Absenkung des Grundwasserspiegels entsteht.


3. Wie wollen Sie die Bildung von neuem Grundwasser fördern?

Mit welchen Maßnahmen wollen Sie das Wasser im Boden zurückhalten und auch Starkregenwasser in den besiedelten Gebieten und damit zur Grundwasserbildung beitragen?

Volker Linsel, Die Linke:

Für die Zurückhaltung von Regenwasser, gerade von immer häufiger werdendem Starkregen, sind, Entsiegelung, Humusaufbau und Wiedervernässung von Mooren gute Möglichkeiten.

Entsiegelung kann zum Beispiel im Zuge der Verkehrswende Parkplätze oder auch ungenutzte alte Industriegelände betreffen, Humusaufbau ist ein wichtiger Punkt, der in der Landwirtschaft eine stärkere Rolle spielen muss.
Die Vernässung von Mooren ist aus Klimaschutzgründen notwendig und speichert Wasser. Außerdem bindet das Kohlendioxid und ist somit doppelt wichtig.

Ich werde mich für die Wiedervernässung trockengelegter Moore und auch für deren landwirtschaftliche Nutzung (Paludikultur) einsetzen.

Miriam Staudte, Die GRÜNEN:

Ein kluges ökologisches Wassermanagement hilft sowohl bei regenreichen als auch bei trockenen und heißen Tagen und ist unabdingbar für die Klimafolgenanpassung.

Wir helfen dabei, unsere niedersächsischen Kommunen zu Schwammkommunen und Green Cities weiterzuentwickeln. Die Biodiversität und Begrünung unserer Kommunen, die Stärkung des Wasserrückhaltes und das natürliche Versickern durch die Begrünung von Dächern, Fassaden und öffentlichen Flächen unterstützen wir auf Landesebene mit vielfältigen bestehenden Förderangeboten, die wir bedarfsgerecht weiterentwickeln. Für uns gilt das Prinzip: Grün statt Grau.

Auch die Umwandlung naturferner Nadelforste zu naturnahen Laubwäldern ist ein wichtiger Beitrag zur Grundwasserneubildung. Moore vernässen und restaurieren wir und geben ihnen ihre Funktion als natürliche Schwammflächen zurück. Flüssen und Auen geben wir wieder mehr Raum und schaffen Durchlässigkeit. So kann genug Grundwasser neu entstehen und durch ausreichend Versickerungsflächen wird der Hochwasserschutz gestärkt. Wir unterstützen die Kommunen bei der Erarbeitung von Starkregenvorsorgekonzepten. (ebd., S. 93f)

Andrea Schröder-Ehlers, SPD:

Für eine verbesserte Starkregenvorsorge werden wir den Kommunen ein Finanzierungsinstrument über eine Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes an die Hand geben.

Unsere Wälder erfüllen vielfältige Funktionen für den Klimaschutz als CO2 -Speicher, Rohstoff- und Frischluftlieferant, Lebensraum für Wildbestände und für die Naherholung. Die Waldfläche in Niedersachsen beträgt rund 1,1 Millionen Hektar. Trockenheit und Schädlingsbefall haben den Waldflächen in Niedersachsen vielfach stark zugesetzt. Damit der Wald seine Funktionen auch zukünftig unter den Einflüssen des Klimawandels entfalten kann, müssen wir die klimagerechte Wiederaufforstung des Waldes konsequent vorantreiben.

Wir werden das laufende Wiederaufforstungs- und Anpassungsprogramm zur langfristigen Stabilisierung der Wälder an den Klimawandel konsequent fortsetzen und treiben eine klimaangepasste Waldentwicklung aktiv voran, indem wir über die Klimafolgenanpassungsstrategie Gelder für eine klimaangepasste forstliche Fachberatung bereitstellen. Für unsere Landesforsten gilt der Vorrang von ökologischer vor ökonomischer Ausrichtung.

Philipp Meyn, SPD:

In den meisten Bebauungsplänen heißt es, dass das anfallende Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern ist. Dies ist allerdings angesichts des Trends zu kleinen Grundstücken und immer größerer Versiegelung ein schwieriges Unterfangen. Neben dem üblichen Regen müssen Starkregenereignisse zunehmend berücksichtigt werden.

Versickerungsmulden im öffentlichen Bereich, Regenrückhaltebecken, Vorfluter sind Möglichkeiten, um dem Regen die Chance der Versickerung zu geben. Ich bin mir nicht sicher, dass diese Maßnahmen schon ausreichend genutzt werden. Nur ein Boden mit einer Mindestfeuchtigkeit kann zur Versickerung beitragen. Daher ist es vor allem nach längeren Trockenphasen nötig, dass Wasser in geeigneten Bereichen (Mulden etc.) bis zur Versickerung aufzufangen. Landesprojekte, die Entsiegelung von Flächen belohnen, halte ich für eine sinnvollen weiteren Anreiz.

Ein ganz wichtiger Speicher und Grundwasserentwickler ist der Wald. Insbesondere Laubwald trägt durch ein sinniges Verhältnis zwischen Verdunstung und kapillarer Versickerung zur Klima- und Grundwasserentwicklung bei. Projekte wie z.B. das örtliche Trinkwasserwald-Projekt oder LÖWE sind ganz wichtige Ansätze, die unbedingt weiter unterstützt werden müssen.

Während Trinkwasser e.V. eine private Initiative ist (bei der ich auch schon mitgewirkt habe), ist das LÖWE-Programm (Langfristige Ökologische Wald Entwicklung) ein seit 1991 entwickeltes Projekt der niedersächsischen Staatsforsten.

Nicht ohne Hintergrund habe ich im Rahmen meines Wahlkampfbudgets das Projekt meynWald initiiert. Die Buche ist Baum des Jahres und daher habe ich 200 Buchensetzlinge verschenkt, um gemeinsam ein kleines Baumprojekt umzusetzen. Damit ändern wir sicher nicht das Klima oder den Grundwasserstand auf einen Schlag. Das Projekt soll zeigen, dass auch mit kleinen Mitteln jeder einen Beitrag leisten kann. Vielleicht gelingt es, dieses Projekt auch später weiterzuführen.
Melden Sie sich gerne bei mir, wenn Sie damit auch einen ganz konkreten Beitrag leisten wollen. Wir bringen Ihnen ihren Baumsetzling vorbei.

Pascal Mennen, Die GRÜNEN:

Lokal und kommunal: Flächenversiegelung stoppen, jede sich bietende Fläche entsiegeln. Auf Umsetzung der Regenwasserversickerungspflicht auf eigenem Grundstück bei Baugenehmigungen genau achten.

Möglichst viele Dachbegrünungen (fördern! Vorschrift bei Neubau) puffern Starkregen ab und ermöglichen mehr Versickerung, da langsamerer Zulauf. Umleitung von Starkregenmengen aus städt. Kanalisation in Versickerungsbecken ist nötig, aber bisher nicht einmal im Entwurfsstadium.

Anna Bauseneick, CDU:

Verbot von Steingärten; Schaffung von Grünflächen in den Städten; Bau von Regenrückhaltebecken.


4. Vorschlag: Progressive Wasserentnahmegebühr mit Grundpreis und höherem Preis darüber hinaus

Was halten Sie von einer progressiven Wasserentnahmegebühr für Industrie, Landwirtschaft und private Haushalte, um zum sparsamen Umgang mit Wasser anzuregen?

Volker Linsel, Die Linke:

Die Wasserentnahmegebühren müssen definitiv angepasst werden, um eine weitere Übernutzung der Ressourcen zu vermeiden. Hierbei ist es wichtig, zu priorisieren: Industriezweige, die besonders einfach Wasser sparen können, müssen stärker belastet werden, um Investitionen ins Wassersparen rentabel zu machen. Landwirte oder Privatpersonen, die bereits jetzt in finanziellen Schwierigkeiten sind, sollten nicht zu viele Mehrbelastungen stemmen müssen, weshalb ich hier auf andere Anreize setzen würde.

Miriam Staudte, Die GRÜNEN:

Wir befürworten eine entsprechende Änderung des Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz, um den Wasserversorgern lineare und progressive Gebührenbemessung bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung zu ermöglichen (grüner ÄÄ zum NWG).

Andrea Schröder-Ehlers, SPD:

Da Wasser ein Gemeingut ist, wird es bei zunehmender Knappheit zu neuen Regelungen, die auch die Preisbildung betreffen, kommen müssen. Eine progressive Wasserentnahmegebühr, die mit einem Grundsockel verknüpft wird, halte ich in diesem Zusammenhang für einen sinnvollen Vorschlag, den ich auch unterstützen würde.

Philipp Meyn, SPD:

Hier sind die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Insbesondere EU-Recht wird hier eine Rolle spielen. Ansonsten gilt, was ich schon unter Frage 1 ausgeführt habe.

Pascal Mennen, Die GRÜNEN:

Sehr viel! Siehe oben 2a)

Anna Bauseneick, CDU:

Halte ich aktuell nicht für notwendig.


5. Pestizid und Düngerbelastung der Gewässer reduzieren

Wie wollen Sie erreichen, dass die Pestizid- und Düngerbelastung nicht nur in Wasserschutzgebieten eingeschränkt wird?

Volker Linsel, Die Linke:

Die Landwirtschaft muss aufgrund des Klimawandels grundlegend umgebaut werden, hierbei müssen Bäuer*Innen konsequent unterstützt werden. Durch den Anbau von mehr Hülsenfrüchten kann der Dünge- und Beregnungsbedarf reduziert werden. Durch die Wiedervernässung und Bewirtschaftung von Mooren kann Wasser gespart und CO2 gebunden werden.

Außerdem muss gerade in Niedersachsen die Nutztierhaltung eingeschränkt werden, ich möchte mich hier für die Flächenbindung einsetzen. All das trägt zur Verringerung der Dünge- und auch Pestizidbelastung des Grundwassers bei.

Miriam Staudte, Die GRÜNEN:

Unser Grundwasser ist in großen Teilen des Landes zu stark mit Nitrat und Pestiziden belastet. Den Nährstoffüberschuss bauen wir durch wirksame Düngerechtskontrollen und eine flächengebundene Tierhaltung ab. Eine flächengebundene Tierhaltung ist nötig, um den anfallenden Wirtschaftsdünger bedarfsgerecht und grundwasserschonend vor Ort nutzen zu können – ohne „Gülletourismus“ über weite Strecken.

Wir müssen unseren hohen Konsum tierischer Produkte verringern, die Tierhaltung reduzieren und regionale Kreisläufe stärken. Mit den Futtermitteln importieren wir aktuell Nährstoffe, die in unseren Ställen als Gülle anfallen und zu einem hohen Nitratgehalt in unserem Grundwasser führen. Wir GRÜNEN wollen den heimischen Anbau von Eiweißpflanzen als Futtermittel verstärkt fördern, die Stickstoffdüngung reduzieren und den Ökolandbau stärken. Ökologische Betriebe düngen weniger, erzeugen humushaltigere Böden und verzichten weitgehend auf den Import von Futtermitteln wie Soja.

Der Pestizideinsatz in der niedersächsischen Landwirtschaft ist deutlich zu hoch. Zunehmende Funde von Pestiziden und ihrer Abbauprodukte im Trinkwasser lassen alle Alarmglocken schrillen. Wir GRÜNEN wollen den Pflanzenschutzmitteleinsatz massiv reduzieren. Durch das von uns GRÜNEN gemeinsam mit den Umweltverbänden vorangetriebene Volksbegehren Artenvielfalt gelang es, im Niedersächsischen Weg die Erarbeitung einer Pestizidreduktionsstrategie zu vereinbaren. Das CDU-geführte Landwirtschaftsministerium verschleppt diese jedoch seither.

Wir GRÜNEN werden diese Strategie erarbeiten und eine deutliche Reduktion von Pestiziden in der Landwirtschaft, im Gartenbau und auf nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen umsetzen. Wir begrüßen das Vorhaben der neuen Bundesregierung, den Glyphosateinsatz bis spätestens Ende 2023 zu verbieten und die Beschränkungen zum Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten auch auf Wasserschutzgebiete auszuweiten. Weiterhin setzen wir uns im Bund für die Einführung einer Pestizidabgabe und auf europäischer Ebene für strengere Zulassungsverfahren ein. (ebd. S. 64ff).

Andrea Schröder-Ehlers, SPD:

Niedersachsen hat mit dem „Niedersächsischen Weg“ ein Verfahren entwickelt, mit dem die Verwaltung gemeinsam mit Landwirtschaft und Umweltverbänden nach Wegen zur Reduzierung des Artensterbens und der Bodenbelastung sucht. In diesem Zusammenhang muss auch die Pestizid- und Düngerbelastung auf die Agenda gerückt werden, da sie für Artensterben und belastete Böden ursächlich mitverantwortlich sind.

Grundsätzlich bin ich auch für gesetzliche Regelungen, die zur Minderung des Einsatzes von Pestiziden und Düngerbelastungen auf allen Flächen führen. Die erfolgreiche Beratung in Wasserschutzgebieten sollte meines Erachtens auf alle Flächenbewirtschaftungen ausgeweitet werden. Der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft ist für mich ein wichtiges Ziel. Verbraucher*innen müssen auch in die Lage versetzt werden, ökologische Produkte zu erwerben. In der gegenwärtigen Situation ist dies eine anspruchsvolle Aufgabe.

Philipp Meyn, SPD:

Die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln und Düngung hängt von vielen Faktoren ab. Dies gilt für den ökologischen und den konventionellen Landbau gleichermaßen. Pflanzenart, Boden- und Klimaverhältnisse sind einige dieser Faktoren.
Daher ist der Mitteleinsatz sehr von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Schon aus wirtschaftlichen Gründen ist der Einsatz von teuren Mitteln bei einem ordentlichen Landbau auf ein Minimum begrenzt.

Erhebliche Teile des Landkreises sind bereits als Wasserschutzgebiet ausgewiesen. Die Erträge der Landwirte in Wasserschutzgebieten sind meines Erachtens nicht geringer als außerhalb dieser Gebiete. Das gelingt durch einen überaus zielgenauen Einsatz von Pflanzenschutz und Düngemittel. Es wäre eine Überlegung, dieses Monitoring seitens des Landes auszuweiten und die positiven Erfahrungen der Landwirte in diesen sensiblen Bereichen aufzugreifen.

Die Aus- und Fortbildung von Landwirten spielt hier eine besondere Rolle. Bei Bedarf sollte in diese Ausbildung der genannte Zweck noch mehr implementiert werden. Auch hier sind wir mit dem „Niedersächsischen Weg“ meiner Meinung nach auf dem richtigen Pfad.

Pascal Mennen, Die GRÜNEN:

Den z.Zt. durch erhöhten Preis (Energiekosten in Produktion!) bedingten Minderaufwendungseffekt durch Besteuerung verstetigen und erhöhen bei Umleitung der so gewonnenen Mittel in Förderung der landwsch. Betriebe, die zB. nach den Bestimmungen für Wasserschutzgebiete arbeiten.

Anna Bauseneick, CDU:

Der maßvolle Einsatz von Dünger und Pestiziden in der Landwirtschaft ist zur Sicherstellung einer bezahlbaren Versorgung mit Lebensmitteln notwendig. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit einer weiteren gesetzlichen Einschränkung für den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden. In der Zukunft muss dies natürlich immer wieder neu bewertet werden.


6. Abstimmung innerhalb der Landesregierung

Wie stellen Sie sich die Zusammenarbeit der Ministerien für Landwirtschaft, Umwelt/Bauen und Wirtschaft hinsichtlich der diese alle betreffenden Wasserthemen vor?

Volker Linsel, Die Linke:

In der neuen Regierung muss ein neuer Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit gelegt werden. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass Vorhaben, die mit Klima- und Umweltschutz sowie dem Erhalt natürlicher Ressourcen zusammenhängen, auf ihre Auswirkungen geprüft werden, auch wenn sie aus anderen Ministerien kommen.

So wie das Finanzministerium das Recht hat, zu teure Vorhaben zu stoppen, sollte ein Umweltministerium das Recht haben, Vorhaben mit negativen Folgen für Klima und Umwelt zu stoppen und Alternativvorschläge zu machen.

Miriam Staudte, Die GRÜNEN:

Wir erwarten, dass die Ministerien konstruktiv zusammenarbeiten, um die Zukunftsaufgabe Wasserschutz im öffentlichen Interesse besser und schneller umzusetzen.

Andrea Schröder-Ehlers, SPD: Es ist unsere dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Wasserressourcen aus Grund- und Oberflächengewässern sich in einer qualitativ guten Beschaffenheit befinden. Dementsprechend muss diesem wichtigen Thema überall Priorität und eine Querschnittsaufgabe in den Ministerien eingeräumt werden. Wir wollen dieser Zielstellung auf Landesebene gerecht werden und unseren Teil zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen beitragen.

Philipp Meyn, SPD:

Die Frage greift mit den drei genannten Ministerien zu kurz. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass für ein essenzielles Problem – wie der Wasserverknappung – die gesamte Landesregierung gefragt ist, z.B. sind für viele Projekte Finanzmittel notwendig. Bildung und Problembewusstsein fangen im Kindergarten an, d.h. Finanzministerium und Kulturministerium sind ebenfalls im Boot.

Es ist unsere dauerhafte gesamtgesellschaftliche Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass unsere Wasserressourcen aus Grund- und Oberflächengewässern sich in einer qualitativ guten Beschaffenheit befinden. Dementsprechend muss diesem wichtigen Thema überall Priorität und eine Querschnittsaufgabe unter Federführung von Olaf Lies eingeräumt werden.

Wir wollen dem auf Landesebene unter Einbindung der heimischen Landwirtschaft und den Naturschutzverbänden gerecht werden. Hier gilt es den Niedersächsischen Weg konsequent weiterzugehen.
Ich möchte abschließend auf das Wasserversorgungskonzept der Landesregierung hinweisen.

Pascal Mennen, Die GRÜNEN:

Einschließlich der Vertreter:innen der Wasserwerke ist eine Querschnittsarbeitsgruppe aus o.a. Ministerien zu bilden (Koalitionsvertrag) mit direkter Anbindung an die Staatskanzlei /den Ministerpräsidenten. Zur Handlungsfähigkeit nötiges Personal ist bereitzustellen. Ein erster Vorschlag für ein Niedrersächsisches Wasserwirtschaftsgesetz ist 6 Monate nach Regierungsbildung dem Kabinett vorzulegen.

Anna Bauseneick, CDU:

Eine Koordinationsrunde mit Vertretern der o.g. genannten Ministerien wäre hilfreich.

Umweltministerium: Deutlich steigender Bedarf

Aktuelle Wassernutzung und erwarteter Bedarf. Grafik: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Wasserversorgungskonzept Niedersachsen.

Aktuelle Wassernutzung und erwarteter Bedarf. Grafik: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz. Handout zum Wasserversorgungskonzept Niedersachsen.

Information: Bürgerinitiative Unser Wasser

Die Bürgerinitiative Unser Wasser – unserwasser-bi-lueneburg.de – wurde im Januar 2020 gegründet, ist politisch unabhängig und setzt sich mit demokratischen Mitteln für den Grundwasserschutz in der Region Lüneburg ein. Die Trinkwasserversorgung steht für Unser Wasser an erster Stelle. Sie lehnt die Vermarktung unserer Lebensgrundlage durch Konzerne ab. Verschiedene Studien belegen, dass sich in der Lüneburger Geest künftig weniger Grundwasser neu bilden wird. Unser Wasser fordert daher eine Anpassung der Gesetze an die veränderte Situation. Wasser ist keine Handelsware!

LünepediaLünepedia: BI Unser Wasser

Unser Wasser ist eine überparteiliche und unabhängige Bürgerinitiative (BI), die sich für die regionale Trinkwasser-Sicherung in Lüneburg einsetzt. Die BI thematisiert die Auswirkungen des Klimawandels auf die lokale Wasserwirtschaft unter Berücksichtigung geologischer, klimatologischer, rechtlicher und politischer Fragen.

Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/BI_Unser_Wasser


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