Daten aus dem Melderegister: Widerspruch gegen Weitergabe möglich
Daten aus dem Melderegister – also Name, Wohnort und mehr – dürfen offiziell weitergegeben werden an verschiedene Interessengruppen. Wer das nicht möchte, kann Widerspruch einlegen gegen die Weitergabe seiner Daten. Darauf weist die Hansestadt Lüneburg hin.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 20.10.2022
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Weitergabe von Daten aus dem Melderegister: Widerspruch möglich
Die Hansestadt Lüneburg weist darauf hin, dass Einwohner:innen der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister widersprechen können.
Weitergabe ohne Widerspruch an Religionsgemeinschaften, Parteien, Wählergruppen und mehr
Widerspruch ist möglich gegen die Weitergabe der Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen, parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk, an Adressbuchverlage sowie an das Personalmanagement der Bundeswehr.
Gültig bleibt der Widerspruch dann bis auf Widerruf beziehungsweise bis zu einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde.
Wer sich im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg anmeldet, bekommt ein entsprechendes Merkblatt ausgehändigt. Dieses ist auch als Aushang am Bekanntmachungsbrett vor Ort veröffentlicht.
Widerspruch jederzeit möglich – auch online
Der Widerspruch kann jederzeit – formlos oder per Vordruck – schriftlich beim Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, Postfach 2540 in 21315 Lüneburg erfolgen.
- Einen entsprechenden Vordruck als PDF-Datei und zusätzlich die Möglichkeit, der Datenweitergabe direkt online zu widersprechen, gibt es auf der Internetseite des Bürgeramts.
Ganz nach unten scrollen: https://www.hansestadt-lueneburg.de/buergerservice/buergeramt.html - Mehr Information zum Schutz der eigenen Daten gibt es unter https://www.hansestadt-lueneburg.de/auskunftssperre.
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