
Elbbrücke Darchau: Planungen liegen ab 27. August 2024 aus – BI rechnet mit juristischen Schritten
Der Landkreis Lüneburg betreibt das Planfeststellungsverfahren für den Bau der Elbbrücke bei Darchau. Vom 27. August bis 26. September 2024 können Bürger:innen die Unterlagen einsehen und – bei eigener Betroffenheit – Einwendungen erheben. Die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke“ rechnet mit weiteren gerichtlichen Schritten gegen das Vorhaben.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 13.08.2024
Online: mehr – Foto: Landkreis Lüneburg.
Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau: Unterlagen für den Bau der Elbquerung liegen ab 27. August 2024 zur Einsicht aus
Foto: Heike Thies. Die Fähre Tanja und der historische Raddampfer Kaiser Wilhelm aus dem benachbarten Lauenburg begrüßen sich anlässlich des Hafenfests in Neu Darchau am 9. August 2024.
Das formelle Planfeststellungsverfahren für den Bau der Elbbrücke bei Darchau und Neu Darchau startet. Der Betrieb für Straßenbau und ‑unterhaltung des Landkreises Lüneburg hatte im April 2024 den Planfeststellungsantrag bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Nun werden die Unterlagen zur öffentlichen Beteiligung ausgelegt.
Vom 27. August bis zum 26. September 2024 können Bürger:innen die Unterlagen über die Internetseite des Landkreises Lüneburg einsehen.
- Landkreis Lüneburg: https://www.landkreis-lueneburg.de/planfeststellung
Planung zu Straßenbrücke mit Fuß- und Radweg und Ortsumfahrung von Neu Darchau
Die vorliegende Planung umfasst den Neubau einer Straßenbrücke über die Elbe bei Darchau und Neu Darchau mit einem begleitenden Fuß- und Radweg. Die Planung beinhaltet zudem eine an das Brückenbauwerk anschließende nördliche Ortsumfahrung von Neu Darchau, die in Katemin an die L231 anschließt.
„Wir haben ausgiebig an den Unterlagen gearbeitet. Viele Abstimmungen und Termine liegen hinter uns. Nun freuen wir uns, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt“, sagt Jens-Michael Seegers, Leiter des Betriebs für Straßenbau und ‑unterhaltung des Landkreises Lüneburg.
In Rathäusern und den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg ausgelegt
„Die Auslegung ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer ganzjährig verlässlichen Elbquerung. Das Verfahren ist transparent und ermöglicht es allen Bürgerinnen und Bürgern, daran teilhaben zu können“, sagt Landrat Jens Böther.
Die Dokumente sind einzusehen in den Rathäusern
der Stadt Bleckede,
der Gemeinde Amt Neuhaus,
den Samtgemeinden Dahlenburg und Elbtalaue,
der Gemeinde Neu Darchau,
der Stadt Lübtheen und
in den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg.
Einwendungen bis zum 7. November 2024
Bis zum 7. November 2024 können Hinweise und Einwendungen von Bürger:innen online datensicher eingereicht werden. Voraussetzung für Einwendungen ist, dass eigene Belange durch das Vorhaben betroffen sind. Diese müssen im Schreiben kenntlich gemacht werden.
Stellungnahmen können zudem per Post an den Landkreis Lüneburg oder direkt per Mail gesendet werden. Eine Mail muss mit einer elektronischen Signatur unterzeichnet werden.
- Postadresse: Regional- und Bauleitplanung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg
- E-Mail: planfeststellung_elbbruecke_darchau_neu_darchau@landkreis-lueneburg.de
Nach dem Beteiligungsverfahren werden die Einwendungen und Stellungnahmen geprüft, erwidert und abgewogen. Ein anschließender Erörterungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Hintergrund
Die Elbbrücke bei Darchau ist das größte und wichtigste Infrastrukturprojekt des Landkreises Lüneburg. Aktuell mit rund 94,78 Millionen Euro Projektgesamtkosten veranschlagt, soll die feste Elbquerung nach mehr als 30 Jahren das Amt Neuhaus und den linkselbischen Teil des Landkreises Lüneburg und den Landkreis Lüchow-Dannenberg verbinden. Bisher gibt es auf dem 70 Kilometer langen Flussabschnitt zwischen Lauenburg und Dömitz keine feste Querung, die Menschen sind auf die Fährverbindungen bei Bleckede und Neu Darchau angewiesen.
- Landkreis Lüneburg: https://www.landkreis-lueneburg.de/elbbruecke
BI „Nein zur Brücke“ rechnet mit weiteren gerichtlichen Schritten gegen Brückenprojekt bei Darchau
Mitteilung von: Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V. – Am: 15.08.2024
Online: https://keine-bruecke.de/ – Foto: Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.
Unter Verweis auf den Brückenvertrag (2009) haben Dagmar Schulz (parteilos), Landrätin des Landkreises Lüchow-Dannenberg, und Klaus-Peter Dehde (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Neu Darchau, unlängst dem Landkreis Lüneburg jede weitere Bearbeitung des Brückenprojekts bei Neu Darchau/Darchau untersagt. Dennoch hat indessen der Landkreis Lüneburg am 12. August 2024 die Auslegung des Vorhabens zur Planfeststellung bekannt gemacht.
Jens Böther: Projektgebiet wird auch künftig betreten
Denn schließlich gebe es gar keinen Grund für die Einstellung der weiteren Bearbeitung des Vorhabens, daher werde man auch künftig die entsprechenden Parzellen betreten. Diese Meinung vertrat Jens Böther (CDU), Landrat des Landkreises Lüneburg, anlässlich der jüngsten Sitzung des kreiseigenen Betriebs für Straßenbau und -unterhaltung (SBU).
BI Nein zur Brücke: Vorgehen nicht mit Gerichtsbeschluss vereinbar
Nach Einschätzung der Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V. (BI) ist diese Auffassung insgesamt mit dem Beschluss des Lüneburger Verwaltungsgerichts (3 B 33/20) aus dem Dezember 2020 nicht vereinbar. Die BI geht insofern davon aus, dass die Dannenberger und Neu Dachauer Unterlassungsverfügungen auch auf der Grundlage dieses Gerichtsbeschlusses durchgesetzt werden.
Gerichtsbeschluss: Gemeinde Neu Darchau muss nur Voruntersuchungen dulden
Gemäß Gerichtsbeschluss aus dem Dezember 2020 muss die Gemeinde Neu Darchau lediglich Voruntersuchungen zur Vorbereitung eines Planfeststellungsbeschlusses durch den Landkreis Lüneburg dulden. Auf eine konkrete Bautätigkeit vor Ort kommt es dabei nicht an.
Mit Bekanntmachung der Auslegung des Bauantrags durch den Landkreis sind die Voruntersuchungen abgeschlossen. Denn ein Bauantrag kann nur mit vollständiger Planung, einschließlich der Anforderungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Standard, gestellt werden. Die gerichtlich verfügte Begrenzung des Hoheitsrechts der Gemeinde ist damit beendet.
Die Bürgerinitiative geht insofern davon aus, dass die Gemeinde ihre angekündigte Rechtsausübung, das Betretungsverbot, nunmehr vollumfänglich und im Zweifel einstweilig gerichtlich durchsetzt.
Brückenvertrag: Vereinbarte Umgehung nicht vorgesehen
Ob darüber hinaus auch ein Verstoß gegen den Brückenvertrag vorliegt, dürfte die Verfügungsbefugnis des Landkreises Lüchow-Dannenberg tangieren. Nach Prüfung der vorliegenden Trassenverlaufs geht die BI davon aus, dass die vertragliche vereinbarte Umgehung von Neu Darchau nicht vorgesehen ist.
Katemin ist verwaltungsrechtlich ein Ortsteil von Neu Darchau ohne eigene Hoheitsbefugnis. Selbst in der Bekanntmachung der Auslegung wird ausdrücklich auf die geplante Querung in geschlossener Bebauung Katemins als ein Ortsteil von Neu Darchau hingewiesen.
Gegebenenfalls gerichtliche Klärung nötig
Sofern hinsichtlich des geplanten Trassenverlaufs der seitens der BI dargelegte Verstoß gegen den Brückenvertrag nicht bereits durch Gerichtsbeschluss aus dem Dezember 2020 geklärt ist, wäre auch dieses durch ein anzustrebende ergänzendes Urteil seitens der Gemeinde bzw. des Landreises Lüchow-Dannenberg zu klären.
Begrüßungszeremoniell als „Zusammenbruch der Verkehrsinfrastruktur“?
In der bisher weitgehend faktenfreien Befürwortung des Brückenprojekts wird nun ein in der Schifffahrt übliches Begrüßungszeremoniell als Zusammenbruch der örtlichen Verkehrsinfrastruktur aufgeblasen. Am vergangenen Wochenende wurde der historische Raddampfer aus dem benachbarten Lauenburg zum Hafenfest in Neu Darchau erwartet. In einer kurzen Begrüßungstour ist die Fähre Tanja dem betagten Dampfer zu einer gemeinsamen Hafeneinfahrt tatsächlich entgegengefahren. Für eine Stunde traditioneller Höflichkeit fand kein gewöhnlicher Fährbetrieb statt.
Aus Sicht der maßgeblichen Leute der Brückenbefürworter war das „ein ungeheuerlicher Vorgang“, der wieder einmal die Notwendigkeit einer Brücke an dieser Stelle belege. Dieses Niveau im Für und Wider für den Bau einer Brücke ist schlichtweg nicht zu unterbieten und entzieht sich nach Auffassung der BI einer ernstzunehmenden Bewertung in der Sache selbst.
Ludger Klus, Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.
Mehr Information und Kontakt
- Bürgerinitiative „Nein zur Brücke“ – https://keine-bruecke.de/
E-Mail: info@keine-bruecke.de – Facebook: https://www.facebook.com/Keine.Bruecke/ - „Bürgerinitiative Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“: Kritik am Landkreis Lüneburg wegen Bauvorhaben Elbbrücke – 08.08.2024
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Gemeinde Neu Darchau haben jede weitere Bearbeitung des Bauvorhabens untersagt. Dennoch betreibt der Landkreis Lüneburg, offenbar völlig faktenfrei (Landrat Böther: „Für mich ist die Brücke ein Stück gelebte deutsche Einheit.“), das Projekt weiter, kritisiert die Bürgerinitiative „Ja zur Fähre – Nein zur Brücke e.V.“

Foto: Lüne-Blog. Plakattafel in Darchau, 20.05.2024. Bürgerinitiative Nein zur Brücke: 88,5 Prozent wollen keine Brücke.
Lünepedia: Elbbrücke Neu Darchau
Seit der Rückgliederung 1993 zu Niedersachsen und zum Landkreis Lüneburg wird über den Bau einer Brücke über die Elbe in Neu Darchau (Landkreis Lüchow-Dannenberg) diskutiert. Bislang verbinden einzig Fähren Amt Neuhaus mit dem übrigen Landkreis Lüneburg.
Die Gemeinde Amt Neuhaus setzt sich seit Jahren für eine Elbbrücke ein, während die Einwohner*innen der Gemeinde Neu Darchau überwiegend gegen den geplanten Bau sind. Besonders auf Neu Darchauer Seite werden unter anderem mehr Verkehr und Umweltschäden befürchtet.
Weiterlesen: https://www.luenepedia.de/wiki/Amt_Neuhaus#Elbbrücke_Neu_Darchau
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