erixx am Bahnsteig Bild: Miriam Fehsenfeld/erixx GmbH.

erixx Holstein: Sonderentschädigung für Ausfälle auf der Bahnstrecke Lüneburg-Lübeck-Kiel

Die erixx-Linien RE83/RB84 – Lüneburg-Lübeck-Kiel – waren wiederholt von Zugausfällen und Verspätungen betroffen. Deshalb bietet das Unternehmen Fahrgästen, die zwischen dem 11. Dezember 2022 und 12. Januar 2023 auf diesen Linien unterwegs waren, nun 20 Prozent Sonderentschädigung an. Inzwischen hat sich der Bahnverkehr auf der Strecke weitgehend normalisiert.

Außerdem: Häufig gestellte Fragen zur Sonderentschädigung und Infos zu NAH.SH- und hvv-Garantie!


Mitteilung von: erixx Holstein
Am: 10.02.2023
Online: https://www.erixx.de/
Foto: Miriam Fehsenfeld/erixx GmbH. erixx am Bahnsteig.


erixx Holstein bietet freiwillige Sonderentschädigung an

erixx Holstein bietet seinen Fahrgästen, die Mitte Dezember 2022 bis Mitte Januar 2023 wiederholt von Zugausfällen und Verspätungen der Linien RE83/RB84 betroffen waren, eine zusätzliche, einmalige Sonderentschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrpreises.

„Leider sind wir unserem eigenen Qualitätsanspruch in den Wochen nach dem Betriebsstart am 11. Dezember 2022 nicht annähernd gerecht geworden. Darunter haben insbesondere Pendler und Schüler gelitten.”

Bedauern über Ausfälle auf der Strecke Lüneburg – Lübeck Hbf – Kiel Hbf

“Wir möchten daher all denjenigen, die zum Teil täglich von Zugausfällen und massiven Verspätungen betroffen waren, zusätzlich zu den ohnehin bestehenden Möglichkeiten eine eigene finanzielle Entschädigung anbieten. Es tut uns wirklich leid, das möchten wir mit dem Angebot auch noch einmal zum Ausdruck bringen“, so Nicolai Volkmann, kaufmännischer Geschäftsführer von erixx Holstein.

Einmalige Rückerstattung in Höhe von 20 Prozent des Fahrkartenpreises

Fahrgäste mit einem entsprechenden Ticket, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 auf einem Abschnitt der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf unterwegs waren, können einmalig 20 Prozent des Fahrkartenpreises zurückerhalten. Das gilt für Einzelkarten und auch für Dauerkarten.

Diese Sonderentschädigung ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Sie gilt auch, wenn zusätzlich Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Fahrgastrechte, der NAH-SH-Garantie oder der hvv-Garantie geltend gemacht wurden.

Antrag bis 15. März 2023 im Online-Portal stellen

Um die Sonderentschädigung zu erhalten, müssen Fahrgäste einen Antrag stellen. Hierfür hat erixx Holstein ein Online-Portal eingerichtet. Alle Anträge, die bis einschließlich 15. März 2023 eingehen, werden geprüft.

Dort finden Fahrgäste ebenfalls alle Informationen rund um die Sonderentschädigung.

Bahnverkehr auf der Strecke normalisiert sich

Ab dem 13. Januar 2023 galt auf den genannten Strecken ein Ersatzfahrplan, auf besonders stark nachgefragten Teilstrecken wurden zusätzlich Busse eingesetzt. Mittlerweile hat sich der Zugverkehr zwischen Kiel und Lübeck weitgehend normalisiert.

erixx Holstein arbeitet mit Hochdruck daran, auch die letzten abendlichen Abweichungen vom Regelfahrplan auf der RE83/RB84 und baldmöglichst auch den Schienenersatzverkehr auf der RB76 zwischen Kiel und Kiel-Oppendorf zu beenden und den kompletten Fahrplan auf der Schiene anzubieten.

Sonderentschädigung: Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich die Sonderentschädigung?

Wer kann die Sonderentschädigung erhalten?

  • Mit Einzel-, Tages- oder Wochenfahrkarte
    Alle Fahrgäste, die im Entschädigungszeitraum 11. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 eine gültige Einzel-, Tages- oder Wochenfahrkarte für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf hatten, können die Sonderentschädigung erhalten.
  • Mit Monatskarte, einer Abo-Karte, Jobticket, ProfiTicket oder Semesterticket
    Auch Inhaber einer Monatsfahrkarte, einer Abo-Karte, einer Monatskarte im Abo, eines Jobtickets, eines ProfiTickets oder eines Semestertickets mit dem Gültigkeitszeitraum Dezember 2022 und/oder Januar 2023 erhalten die Sonderentschädigung.
    Dabei wird der Fahrpreis eines einzelnen Monats für die Berechnung der Sonderentschädigung zugrunde gelegt. Der Betrag wird einmalig pro Karteninhaber ausgezahlt, Mitfahrende werden nicht berücksichtigt.

Welche Nachweise muss ich vorlegen?

  • hvv-Abokarten und ProfiTickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg bis Ratzeburg genutzt werden.
  • Netzkarten im SH-Tarif müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lauenburg bis Kiel Hbf genutzt werden. Inhaber dieser Fahrkarten müssen einen Nachweis über den Wohnort vorlegen.
  • Semestertickets müssen nachweislich regelmäßig für einen Abschnitt auf der Strecke Lüneburg-Lübeck Hbf-Kiel Hbf genutzt werden. Semesterticketinhaber müssen ihre Immatrikulationsbescheinigung, das Semesterticket und einen Nachweis über den Wohnort vorlegen.
  • Voraussetzung für die Sonderentschädigung ist grundsätzlich, dass die Nutzung der RE83/RB84 der verkehrsübliche Weg auf der Strecke ist und es keine mindestens vergleichbar schnelle Fahrplanalternative gibt.
    Ausgenommen von der Sonderentschädigung sind Freifahrkarten und Bahn-Cards 100.

Welche Angaben sind im Antrag nötig?

  • Um die 20 Prozent des Fahrpreises im Geltungszeitraum zu erhalten, müssen Fahrgäste online ihre Kontakt- und Bankdaten übermitteln, einige kurze Angaben machen und einen Nachweis einreichen, dass sie zum Kreis der Berechtigten für die Sonderentschädigung gehören, z. B. durch den Upload eines Scans oder Fotos der Fahrkarte und gegebenenfalls weiterer erforderlicher Belege.

An wen wende ich mich bei Fragen?

  • Für Rückfragen steht den Fahrgästen ab dem 15. Februar 2023 ergänzend eine Service-Hotline zur Verfügung. Die Service-Hotline ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr erreichbar:

Wann bekomme ich mein Geld?

  • Die Bearbeitung der Entschädigungsansprüche erfolgt in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags. Die Sonderentschädigung erfolgt ausschließlich bargeldlos als Überweisung auf das im Rahmen der Antragstellung angegebene Bankkonto innerhalb der EU. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Sonderentschädigung der erixx Holstein GmbH besteht nicht.

Kann ich sonst noch Erstattungen in Anspruch nehmen?

  • Alle Fahrgäste, auch die, die von der Sonderentschädigung von erixx Holstein ausgenommen sind, können darüber hinaus wie gewohnt die NAH.SH-Garantie, die hvv-Garantie oder die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.
  • Bei Zugausfällen gelten die in ganz Deutschland einheitlichen Fahrgastrechte. Alle wichtigen Infos hierzu finden Fahrgäste unter dem Stichwort Fahrgastrechte im Bereich „Fahrkarten & Tarife“: https://www.erixx.de/fahrkarten-tarife/fahrgastrechte/

hvv- und NAH.SH-Garantie

hvv und NAH.SH garantieren 50 Prozent Entschädigung ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof.

Die NAH.SH-Garantie greift ab 20 Minuten Verspätung am Zielbahnhof. Fahrgäste der Nahverkehrszüge in Schleswig-Holstein erhalten eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrkartenwerts. Bei Zeitkarten erfolgt die Entschädigung anteilig. Zeitkarten sind Tages-, Wochen-, Monats- oder Netzkarten.

Voraussetzung für eine Entschädigung ist eine gültige Fahrkarte des Schleswig-Holstein-Tarifs. Weitere Informationen zur NAH.SH-Garantie finden Fahrgäste online:

Auch im hvv gilt: Wird ein Ziel durch unvorhergesehene Störungen mehr als 20 Minuten zu spät erreicht, können im Rahmen der hvv-Garantie einmalig 50 Prozent des Fahrpreises der hvv-Fahrkarte erstattet werden. Bei Tages- und Zeitkarten wird ein anteiliger Betrag pro Fahrt berechnet. Für Gruppenkarten kann pro Fahrt nur eine Entschädigung beantragt werden.


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