Foto: Landkreis Lüneburg. Von links: Die Landschaftswarte Burkhard Hoferichter, Siegfried Wagner-Kemper und Andreas Moldenhauer am Kalkberg,

Frühlingsbeginn 20. März 2023: Landschaftswarte starten in die Saison

Der Frühling beginnt – und in den Naturschutzgebieten an der Ilmenau, am Kalkberg und im Mühlenbachtal sind wieder die Landschaftswarte unterwegs. Sie bitten um die Einhaltung der Verhaltensregeln, um gerade jetzt in der Wachstumsperiode der Tiere und Pflanzen zu schützen.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 21.03.2023
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Foto: Landkreis Lüneburg.


Schutz der Natur rund um Lüneburg: Landschaftswarte starten am 21. März 2023 in die Saison

Foto: Landkreis Lüneburg. Von links: Die Landschaftswarte Burkhard Hoferichter, Siegfried Wagner-Kemper und Andreas Moldenhauer am Kalkberg,

Die frühlingshafte Natur lädt ein zu Entdeckertouren. Um den Lebensraum von Flora und Fauna zu schützen, sind ab Dienstag, 21. März 2023, die Landschaftswarte des Landkreises Lüneburg in den stadtnahen Naturschutzgebieten unterwegs.

Sie sprechen mit den Menschen, die sie in der Natur treffen, erklären die Regeln und beantworten gern Fragen zu den Schutzgebieten. Sie können Fehlverhalten, allerdings auch Verstöße, melden, die dann Bußgelder zur Folge haben können.

Erkennbar sind die Landschaftswarte an ihrer Kleidung: „Viele Menschen sprechen uns von sich aus an, wenn sie uns mit unseren Westen sehen“, sagt Andreas Moldenhauer, einer der drei Landschaftswarte.

An der Ilmenau, am Kalkberg und im Mühlenbachtal unterwegs

Er und seine Kollegen Siegfried Wagner-Kemper und Burkhard Hoferichter sind in den Naturschutzgebieten „Lüneburger Ilmenauniederung mit Tiergarten“, „Kalkberg“ und „Hasenburger Mühlenbachtal“ unterwegs – vor allem am Wochenende, in den Abendstunden und an Feiertagen.

Die drei freuen sich über Gespräche mit Bürgerinnen und Bürgern, denn: „Wenn Menschen den Lebensraum von Tieren und Pflanzen stören, geschieht das meist unbeabsichtigt.“

Verhaltensregeln in unseren Naherholungsgebieten

Die drei Landschaftswarte weisen daher auf folgende Verhaltensregeln hin, um die Natur für alle zu schützen:

  • Bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen:
    Ob zu Fuß, zu Pferd oder auf dem Mountainbike, ob mit oder ohne Hund – wer im Naturschutzgebiet unterwegs ist, sollte in jedem Fall auf den offiziellen Wegen bleiben. Von dort kann man die Natur in Ruhe beobachten und sich bewegen, ohne den empfindlichen Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu stören.
    Insbesondere Trampelpfade sind nicht zu nutzen, sie führen direkt in das Zuhause der Tiere und Pflanzen und in ihre Kinderstuben.
  • Hunde anleinen:
    Für Hunde gilt die Leinenpflicht, denn schon ein kurzer Ausflug in die Böschung oder angrenzende Wiese kann in Naturschutzgebieten zum Beispiel Vogeleltern von ihren Jungen verjagen.
  • Rücksichtsvolle Kanutouren und naturschonendes Stand-up-Paddling:
    Bewegen Sie sich mit den Booten möglichst im tiefen Wasser und meiden Sie das Ufer. Dort leben auch seltene Pflanzen und bedrohte Tierarten. Nähern Sie sich keinen Vögeln.
    Ein- und aussteigen bitte nur an den öffentlichen Stellen, erkennbar sind sie an vorhandenen Holzstegen.
    Bitte vermeiden Sie das Staken im Gewässergrund, auch hier leben sehr empfindliche Arten wie die Bachmuschel.
  • Laute Musik und unnötigen Lärm vermeiden:
    Besucherinnen und Besucher sollten laute Musik und Lärm vermeiden, um Tiere und auch andere Menschen nicht zu stören. So können alle das Plätschern des Wassers, das Blätterrauschen und die Vogelstimmen hören, denn das macht die besondere Atmosphäre in der Natur aus.
  • Offizielle Rastplätze nutzen:
    In den Naturschutzgebieten gibt es offene Sandflächen, die zwar einladend wirken, aber nicht betreten werden dürfen. Seltene Kleintierarten, wie etwa Sandlaufkäfer oder auch Brutvögel sind auf die kleinen Sandbänke dringend angewiesen.
  • Kein Feuer anzünden:
    Feuer sind im Naturschutzgebiet generell verboten. Denn Lagerfeuer und Grills bedeuten Brandgefahr und beunruhigen die Tiere.
  • Müll bitte mit nach Hause nehmen!

Mehr Information

Mehr zum Thema

  • NDR: Frühlingsanfang 2023: Der kalendarische Frühling beginnt – 20.03.2023
    Der kalendarische Frühlingsanfang definiert sich nach dem Stand der Sonne und fällt nicht immer auf den gleichen Tag im März. Der kalendarische oder astronomische Frühling beginnt, wenn die Sonne senkrecht über dem Äquator steht. Zur Tagundnachtgleiche sind Tag und Nacht gleich lang. Der Zenit der Sonne wandert anschließend von Süden nach Norden. Auf der Nordhalbkugel werden damit die Tage länger und die Temperaturen steigen. In diesem Jahr beginnt der kalendarische Frühling auf der Nordhalbkugel am 20. März 2023 um 22:24 Uhr mitteleuropäischer Zeit. In anderen Jahren kann der kalendarische Frühlingsanfang aber auch auf den 21. oder den 19. März fallen.

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