Frau mit Kind. Foto: marcinjozwiak, Pixabay.

Gewalt in der Familie: “Wer schlägt, muss gehen” – Und dann? Hilfsangebote im Landkreis Rotenburg

Der Polizei hat das Recht, eine gewalttätige Person für bestimmte Zeit aus der Wohnung zu verweisen. Im Landkreis Rotenburg werden die Leidtragenden im Anschluss von der Beratungsstelle BISS besucht und über Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Gewalt wird im Landkreis nicht toleriert, so Landrat Marco Prietz.


Mitteilung von: Polizeiinspektion Rotenburg
Am: 24.05.2022
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Polizei und BISS gemeinsam gegen häusliche Gewalt

Eine Vereinbarung zwischen Polizei und BISS, der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt im Landkreis Rotenburg, hat das Ziel, Opfer von häuslicher Gewalt vor weiteren Gewalttaten bestmöglich zu schützen.

Diese Kooperationsvereinbarung wurde weiterentwickelt und an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Jörg Wesemann, der Leiter der Polizeiinspektion Rotenburg (Wümme), und Landrat Marco Prietz, Landkreis Rotenburg, haben sie nun gemeinsam unterzeichnet.

Gewaltschutzgesetz: Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Gewalt – Schutz der Frauen

Das so genannte Gewaltschutzgesetz trat vor 20 Jahren in Kraft und hat dazu beigetragen, dass das Thema “Häusliche Gewalt” in der Öffentlichkeit als gesellschaftliches Problem wahrgenommen wird. Damit wurden zentrale Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und insbesondere häuslicher Gewalt geschaffen.

Grundsatz: Wer schlägt, muss gehen

Vor allem der Schutz der Frauen bei Gewalttaten und Nachstellungen im sozialen Umfeld sollte verbessert werden. Das Motto “Wer schlägt, muss gehen”, zeigt, dass Gewalt hinter geschlossenen Türen nicht mehr toleriert wird. Das Opfer erhält zudem einen besonderen Rechtschutz.

Der Polizei ist es möglich, die Person, die Gewalt ausübt, für eine begrenzte Zeit aus der Wohnung zu verweisen. Zudem kann auch ein Annäherungsverbot ausgesprochen werden. Die Gerichte haben darüber hinaus die Möglichkeit, weitere Schutzanordnungen zu treffen.

Polizei informiert über Hilfsmöglichkeiten – BISS geht auf die Opfer zu

Die Polizei erläutert den Opfern Schutz- und Hilfsmöglichkeiten und vermittelt den Kontakt zu entsprechenden Beratungsstellen.

Polizeiliche Einsätze im Bereich der häuslichen Gewalt werden im Landkreis unverzüglich der BISS gemeldet. Die Mitarbeiterinnen nehmen von dort aus proaktiv und zeitnah Kontakt zu den Opfern auf und informieren diese zu Hilfsangeboten.

Landrat Marco Prietz: Gewalt wird im Landkreis nicht toleriert

Landrat Marco Prietz betonte bei der Unterzeichnung: “Obwohl die Schutzmöglichkeiten sich im Laufe der Zeit verbessert haben, gibt es dennoch zu viele Fälle von häuslicher Gewalt, besonders an Frauen. Mit der Kooperationsvereinbarung setzen wir ein Zeichen, dass häusliche Gewalt in unserem Landkreis nicht toleriert wird.
Alle Beteiligten arbeiten bei diesem Thema eng zusammen und haben den Schutz der Opfer im Blick.”

Dem kann sich Polizeichef Jörg Wesemann nur anschließen: “Es ist sehr wichtig, sich mit den beteiligten Behörden und Organisationen im Rahmen des geltenden Rechts eng auszutauschen und eine aktuelle Lage- und Informationsbewertung zum Schutz von Opfern vorzunehmen, damit sie möglichst nicht hilf- und schutzlos in eine Gewaltspirale geraten. Das ist hier im Landkreis eine gelebte Praxis!”

Information: Hilfe finden bei Gewalterfahrung

  • Förderverein Kriminalprävention Lüneburg e.V.: Runder Tisch gegen Gewalt in der Familie: gegen-gewalt-in-der-familie.de
  • Frauenhaus Lüneburg (mit FIF – Frauenberatungsstelle Frauen informieren Frauen): frauenhaus-lueneburg.de
  • Hansestadt Lüneburg: Hilfe bei Gewalterfahrung. Merkblatt Notfalladressen Region Lüneburg. PDF-Datei – mehr

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