Landgericht Lüneburg. Foto: Lüne-Blog.

Hansestadt Lüneburg: Ehrenamtliche Richter:innen gesucht

Über 200 Schöff:innen und Jugendschöff:innen sucht die Hansestadt Lüneburg für die Jahre 2024 bis 2028. Für die Zeit der Gerichtsverhandlungen müssen die Ehrenamtlichen von ihren Arbeitgebern freigestellt werden. Bis zum 4. April 2023 können Interessierte das Bewerbungsformular einreichen.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg 
Am: 03.02.2023
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Foto: Lüne-Blog. Amtsgericht Lüneburg.


Hansestadt Lüneburg sucht freiwillige Schöff:innen und Jugendschöff:innen

Jetzt bewerben als ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab? Wie werden Zeugen befragt? Und wie entsteht ein Gerichtsurteil? Wer sich für diese Fragen interessiert, kann sich auch ohne juristische Ausbildung und Richtergewand noch bis spätestens 4. April 2023 für das Schöffen-Ehrenamt bewerben. Auch für die Jugendgerichte sucht die Hansestadt freiwillige Laien-Richter:innen.

Insgesamt muss die Hansestadt Lüneburg 88 Jugendschöff:innen und 127 Schöff:innen für den Zeitraum 2024 bis 2028 benennen. Für die Zeit der Gerichtsverhandlungen müssen die Ehrenamtlichen von ihren Arbeitgebern freigestellt werden.

Alle fünf Jahre werden Schöff:innen gesucht

Das Amtsgericht Lüneburg fordert die Hansestadt Lüneburg und die umliegenden Gemeinden alle fünf Jahre dazu auf, Schöff:innen zu benennen.

Michael Bahr, Leiter des Rechtsamts der Hansestadt Lüneburg, hofft auf viele Bewerbungen: „Hier werden die Bürgerinnen und Bürger direkt an der Rechtsprechung beteiligt. Indem sie ihre eigene Lebens- oder Berufserfahrung sowie Menschenkenntnis einbringen, soll sowohl die demokratische Mitgestaltung als auch die Transparenz und Unabhängigkeit der Gerichte gestärkt werden.“

Bewerbung jeweils bei der eigenen Gemeinde

Voraussetzung für die Bewerbung über die Hansestadt Lüneburg ist, dass die Interessierten in Lüneburg gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Tag des Amtsbeginns, also am 1. Juli 2024, mindestens 25 Jahre und nicht älter als 69 Jahre alt sind.

Wer in einer anderen Stadt oder Gemeinde wohnt, kann sich nicht über die Hansestadt Lüneburg bewerben, sondern wendet sich an die eigene Gemeinde.

Schöff:innen sind den Richter:innen gleichgestellt

Schöff:innen sind bei Strafverhandlungen in erster Instanz vor dem Amts- und Landgericht im Einsatz und besitzen das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter:innen.

Jugendschöff:innen sollten außerdem bereits Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Schöff:innen.

Die Doppelbewerbung als Schöff:in und Jugendschöff:in ist nicht möglich.

Bewerbung bis 4. April 2023 beim Rechtsamt der Hansestadt

Bewerber:innen mit Hauptwohnsitz in Lüneburg können das ausgefüllte Bewerbungsformular bis zum 4. April 2023 einsenden

Mehr zum Thema bei Lüne-Blog

  • Lüneburg: Ehrenamtliche Richter:innen für Jugendstrafsachen gesucht– 05.02.2023
    In Hansestadt und Landkreis werden suchen ehrenamtliche Richter:innen für Gerichtsverhandlungen mit Jugendlichen, sogenannte Jugendschöffen. Interessierte sollten zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und gern Erfahrung mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen haben. Bis zum 4. April 2023 können sie sich melden.

Hilfreiche Informationen


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