Amtsgericht Lüneburg. Foto: Lüne-Blog.

Lüneburg: Ehrenamtliche Richter:innen für Jugendstrafsachen gesucht

Die Lüneburger Gerichte suchen ehrenamtliche Richter:innen für Gerichtsverhandlungen mit Jugendlichen, sogenannte Jugendschöffen. Interessierte sollten zwischen 25 und 69 Jahren alt sein und gern Erfahrung mit der Erziehung von Kindern und Jugendlichen haben. Bis zum 4. April 2023 können sie sich melden.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg 
Am: 03.02.2023
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Foto: Lüne-Blog. Amtsgericht Lüneburg.


Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Landkreis Lüneburg gesucht

Jetzt bewerben als ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Verantwortung übernehmen und aktiv die Justiz unterstützen – das Lüneburger Amts- und Landgericht sucht ehrenamtliche Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Alter zwischen 25 und unter 70 Jahren. Als ehrenamtliche Richter:innen wirken sie an Gerichtsverhandlungen mit, bei denen Jugendliche angeklagt sind.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Erfahrungen in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sind von Vorteil.

Grundgedanke: Erziehung statt Strafe

Denn das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Das Jugendstrafrecht folgt dem Grundgedanken „Erziehung statt Strafe“.

Jugendrichter:innen und Jugendschöff:innen versuchen daher, die Hintergründe einer Tat zu beurteilen und die Entwicklung des jungen Menschen positiv zu beeinflussen.

Anmeldung bei der Gemeinde oder Samtgemeinde bis 4. April 2023

Das Amt als Jugendschöffe ist ein Ehrenamt. Schöffen müssen vom Arbeitgeber für die Zeit der Sitzungstage freigestellt werden und erhalten zum Beispiel eine Entschädigung für den Verdienstausfall und Fahrtkosten.

Das Engagement startet zum Jahreswechsel 2024 und dauert vier Jahre, also bis 2028. Bis zum 4. April 2023 können Interessierte sich bei ihrer Gemeinde oder Samtgemeinde melden.

  • Informativ: Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. –  schoeffenwahl2023.de.

Für vier Jahre ins Amt berufen – Voraussetzungen

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden für vier Jahre berufen. Sie sollten zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahren alt sein.

Sie benötigen die deutsche Staatsangehörigkeit und den Nachweis, dass sie seit mindestens einem Jahr einen festen Wohnsitz in ihrer Gemeinde haben.

„Zusätzlich dürfen sie nicht vorbestraft sein. Und sie sollten nicht bei der Justiz beschäftigt sein. Dann steht dem Engagement nichts mehr im Wege“, erläutert Thomas Behr vom Fachdienst Jugendhilfe und Sport.

Mehr Information und Kontakt

Für Fragen steht Thomas Behr vom Fachdienst Jugendhilfe und Sport des Landkreises Lüneburg zur Verfügung.


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