Lithium-Batterie. Foto: Chris, Pixabay.

Landesamt erlaubt Forschen nach Lithium in Lüchow-Dannenberg

Das Münchner Unternehmen EveChem GmbH hat die grundsätzliche Erlaubnis erhalten, in zwei Gebieten südlich von Lüchow-Dannenberg und nördlich von Wolfsburg nach Lithium, Kalium, Mangan und Brom zu suchen. Technische Maßnahmen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, meldet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).


Mitteilung von: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) – Am: 26.01.2024
Online: https://www.lbeg.niedersachsen.de/ – Foto: Beispielfoto, Pixabay.


LBEG erteilt Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium

EveChem GmbH erhält die Felder „Ehra“ und „Clenze“

Foto: Beispielfoto, Pixabay. Gibt es einmal vielleicht Lithium-Batterien aus Niedersachsen? 

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erteilt der EveChem GmbH mit Sitz in München die Erlaubnis, auf den Feldern „Clenze“ und „Ehra“ zu gewerblichen Zwecken nach Lithium, Kalium, Mangan und Brom zu suchen. Diese Erlaubnis ist zunächst vom 1. Februar 2024 bis 31. Januar 2026 auf zwei Jahre befristet. Das teilte das Landesamt LBEG am 26. Januar 2024 mit.

Felder im Süden von Lüchow-Dannenberg und nördlich von Wolfsburg

Das Erlaubnisfeld „Clenze“ ist gut 370 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über den Süden des Landkreises Lüchow- Dannenberg. Das Erlaubnisfeld „Ehra“ ist gut 430 Quadratkilometer groß und erstreckt sich über den östlichen Teil des Landkreises Gifhorn und den Nordteil der Stadt Wolfsburg.

Die Anträge auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Lithium, Kalium, Mangan und Brom hatte die EveChem GmbH im Juli 2023 gestellt. Das LBEG hatte die beiden Anträge geprüft und dem von der Fläche betroffenen Landkreis Lüchow-Dannenberg beziehungswiese dem Landkreis Gifhorn und der Stadt Wolfsburg Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich wurden die insgesamt 28 betroffenen Städte und Gemeinden informiert. Nun wurden die Erlaubnisse erteilt.

Vor der Aufnahme von Maßnahmen müssen bergrechtliche Betriebspläne zugelassen werden

Die Genehmigungen geben der EveChem GmbH das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. Ziel einer Aufsuchung ist es, bisher unbekannte Lagerstätten ausfindig zu machen. Technische Maßnahmen wie Erkundungs- und Abbauarbeiten dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen.

Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes (BBergG) und des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z. B. Landkreise als untere Wasserbehörde). Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes, wie z. B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.

„Aktuell haben wir zwei weitere Erlaubnisfelder zur Aufsuchung von Lithium erteilt“, ordnet LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier die heimische Rohstoffsuche in Niedersachsen ein.

Bergrechtliche Erlaubnis

Bei einer bergrechtlichen Erlaubnis handelt es sich um das grundlegende Recht, in einem festgelegten Gebiet einen bestimmten Rohstoff aufsuchen zu dürfen. Damit sind dem Inhaber noch keine technischen Maßnahmen gestattet. Ziel einer Aufsuchung von Lithium, Kalium, Mangan und Brom ist es, geeignete geologische Schichten für die wirtschaftliche Gewinnung der vorgenannten Rohstoffe zu finden.

Mehr Information

Hintergrund: LBEG

Das LBEG ist die zuständige Bergbehörde für Niedersachsen sowie für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) Deutschlands in der Nordsee und in der Ostsee und damit zuständig für die Vergabe von Bergbauberechtigungen in seinem Aufsichtsbereich.

Lage der zur Aufsuchung genehmigten Felder. Grafik: LBEG/Thomas Dinter.

Lage der zur Aufsuchung genehmigten Felder. Grafik: LBEG/Thomas Dinter.

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