Thermostat Heizkörper. Foto: Gerd Altmann, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Förderanträge für energetisches Sanieren bis 15. Dezember 2023 stellen

Es ist noch Geld im Fördertopf: Maßnahmen im privaten Wohneigentum in Hansestadt und Landkreis, die zur Wärmedämmung beitragen und die Heizung optimieren, werden mit bis zu 1000 Euro bezuschusst. In der telefonischen Fördermittel-Sprechstunde gibt der Landkreis weitere Auskünfte.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 08.11.2023
Online: mehr 


Energetisches Sanieren im Landkreis Lüneburg: Förderanträge noch bis zum 15. Dezember 2023 stellen

Heizen kann teuer werden, wenn das Haus nicht gut gedämmt oder die Heizung veraltet ist. Der Landkreis Lüneburg fördert daher Maßnahmen im privaten Wohneigentum, die zur Wärmedämmung beitragen und die Heizung optimieren.

Für dieses Jahr stehen noch Fördermittel zur Verfügung, weitere Anträge sind willkommen. Dies berichtete die Verwaltung gestern (07. November 2023) im Ausschuss für Klimaneutralität.

Auch Austausch von Heizkörpern und Dämmen von Wänden und Dächern förderfähig

„Bisher beinhalteten die meisten Anträge den Austausch von Fenstern und Türen“, erläuterte Friederike Lang von der Stabstelle Klimaschutz/Kreisentwicklung/Wirtschaft den Ausschussmitgliedern. „Das Dämmen von Wänden und Dächern oder der Austausch von Heizkörpern kann aber genauso gefördert werden.“

Förderanträge können Privatpersonen für ihr Haus oder ihre Wohnung noch bis zum 15. Dezember 2023 online beim Landkreis stellen. Von den 60.000 Euro, die pro Jahr für das Programm eingestellt werden, wurden bisher rund 30.500 Euro bewilligt.

Auch für Menschen in der Hansestadt – bis zu 1000 Euro Fördersumme

„Aktuell können auch Menschen mit Wohneigentum im Lüneburger Stadtgebiet bei uns einen Antrag stellen, weil das Programm der Hansestadt für dieses Jahr bereits ausgeschöpft ist“, führt Lang weiter aus.

„Unser Förderprogramm hat einen Fördersatz von 30 Prozent und finanziert bis zu 1.000 Euro. Antragstellende können zusätzlich weitere Förderprogramme nutzen.“

Speziell für etwas ältere Häuser oder Wohnungen

Nutzen können die Landkreis-Förderung Eigentümerinnen und Eigentümer von privaten Häusern und Wohnungen. Es gibt drei Voraussetzungen:

  • Der Bauantrag für das Wohnobjekt muss vor 2002 gestellt worden sein.
  • Der Antrag muss vor Beauftragung eines Handwerksbetriebs gestellt werden.
  • Zuvor muss eine unabhängige Energieberatung erfolgen.

Landkreis Lüneburg: Mehr Information und Kontakt

Hinweis! Kostenlose Energieberatung für private Wohngebäude: Siehe Kommentar unten!

Ergänzung oder Korrektur? Bitte Mail an redaktion@luene-blog.de – danke!
Lüne-Blog veröffentlicht Pressemitteilungen, Berichte und Veranstaltungshinweise von Verbänden und Zusammenschlüssen. Nachricht an: redaktion@luene-blog.de

Lüne-Blog kannst du auch lesen bei:

Facebook X - twitter-Logo neu.Twitter/X Instagram Lüne-Blog bei TelegramTelegram MastodonMastodon

Ein Kommentar

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Im Rahmen der DSGVO notwendige Bedingungen - bitte lesen und akzeptieren:
Wenn du das Formular abschickst, werden Name, E-Mail-Adresse und der eingegebene Text in der Datenbank gespeichert. Für weitere Informationen wirf bitte einen Blick in die Datenschutzerklärung: mehr

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.