Mädchen, Kind im Bus. Foto: Luda Kot, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Jetzt Schülerticket für das Schuljahr 2025/26 beantragen

 Schüler:innen, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, bekommen für den Schulweg ein Schülerticket. „Sobald Familien verbindlich wissen, auf welche Schule die Kinder gehen, sollten sie den Antrag stellen, damit die Tickets auch rechtzeitig zum Schulstart an die Schulen verschickt werden können“, erklärt Cornelia Peter vom Fachdienst Mobilität des Landkreises Lüneburg.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 26.03.2025 – Online: mehr 


Jetzt das Schülerticket für das Schuljahr 2025/2026 beantragen

Etwa 9.000 Schülerinnen und Schüler im Landkreis Lüneburg haben es in der Tasche: Das Schülerticket. Viele von ihnen legen für den Schulweg jeden Tag weite Strecken zurück. Je nachdem, wie weit es ist und in welche Klassenstufe die Heranwachsenden gehen, kann die Mobilität per Bus und Bahn vom Landkreis Lüneburg gefördert werden. Ab sofort können die Anträge dafür wieder online gestellt werden. Die Seite und die Antragsstellung wurden nutzerfreundlich überarbeitet und der Zugang zum Schülerticket vereinfacht.

Antrag stellen, sobald klar ist, welche Schule die Kinder besuchen werden

„Sobald Familien verbindlich wissen, auf welche Schule die Kinder gehen, sollten sie den Antrag stellen, damit die Tickets auch rechtzeitig zum Schulstart an die Schulen verschickt werden können“, erklärt Cornelia Peter vom Fachdienst Mobilität des Landkreises Lüneburg. Denn bis das Ticket da ist, müssen Schülerinnen und Schüler ihre Fahrtkosten selbst tragen.

„Der Antrag ist unkompliziert und dauert nicht lange, wir wollen die Schülerinnen und Schüler schließlich unterstützen“, sagt Cornelia Peter. Fragen beantwortet das Team vom Fachdienst Mobilität per Mail.

Hintergrund: Landkreis Lüneburg als Träger der Schülerbeförderung 

Der Landkreis Lüneburg ist Träger der Schülerbeförderung und somit zuständig für Schülerinnen und Schüler, die im Kreisgebiet wohnen und anspruchsberechtigt sind, mit Bus und Bahn zur Schule und wieder nach Hause zu fahren. Der Anspruch ist in § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes und der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg geregelt. Diese Satzung, weitere Informationen zur Schülerbeförderung im Landkreis Lüneburg und die Anträge stehen auf der Internetseite des Landkreises bereit.

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Schilder mit Schulen. Foto: Landkreis Lüneburg.

Schilder mit Schulen. Foto: Landkreis Lüneburg

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