Schweine. Foto: Roy Buri, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Schwein als Haustier? Tipps und Meldepflicht beachten!

Sie sind intelligent und liebenswert – aber als Haustiere nur bedingt geeignet: Minischweine. Wer sie halten will, muss das zuvor dem Veterinäramt anzeigen. Hintergrund ist der Tier- und Seuchenschutz. Übrigens: Manche hübschen Gartenpflanzen sind für Schweine giftig, zum Beispiel Oleander, Buchs, Narzissen. Solche wichtigen Hinweise finden sich in einem Merkblatt des Landkreises.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 14.02.2023
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Landkreis Lüneburg: Schwein im Haushalt? Minischweine und andere Hobby-Nutztiere anmelden

Es gibt einen neuen Trend: Kleine Schweine, sogenannte Minischweine, werden statt Hund oder Katze im Haushalt gehalten. Doch das ist aus Gründen von Tier- und Seuchenschutz nicht unproblematisch. Denn Schweine unterliegen besonderen Tierschutz- und Tierseuchen-Vorschriften. Das teilt das Veterinäramt des Landkreises Lüneburg mit.

Hobby-Nutztierhaltende sind verpflichtet, ihre Tiere beim Veterinäramt anzumelden. Auch Auslauf- und Freilandhaltungen sind anzuzeigen. Das ist vor allem vor dem Hintergrund möglicher Tierseuchen wichtig.

Landkreis Lüneburg
  • Informationen und Registrierantrag – landkreis-lueneburg.de/minischweine
    Die Informationen finden sich unter “Download”.
  • Merkblatt zur Schweinehaltung als Hobby oder im Kleinstbetrieb (PDF-Datei) – mehr

Schweine in der Wohnung – keine artgerechte Haltung

„Wir betrachten den aktuellen Trend skeptisch“, sagt Jochen Gronholz, Leiter des Veterinärwesens beim Landkreis Lüneburg. „Schweine, auch wenn sie klein sind, sind keine Kuscheltiere.

Ihre Haltung lässt sich nicht mit der von Hunden oder Katzen vergleichen. Sie haben ganz andere Bedürfnisse. Man tut den Tieren keinen Gefallen, wenn man sie in der Wohnung hält und Gassi führt.“

Laut Tierschutzgesetz müssen Tiere angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht sein. Hinsichtlich Versorgung der Tiere, Platzbedarf, Einstreu, Beschäftigungsmöglichkeiten oder Bodenbeschaffenheit bietet die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Orientierung über minimale Anforderungen.

Risiko auch aus Sicht des Seuchenschutzes

Nicht nur aus Tierschutzsicht steht der Experte dem Minischwein-Trend kritisch gegenüber. Auswirkungen kann die Haltung nämlich auch auf die Verbreitung von bedeutenden Seuchen, zum Beispiel der Afrikanischen Schweinepest, der Aujeszkyschen Krankheit oder der Maul- und Klauenseuche, haben.

Diese Krankheiten können ganze Landstriche isolieren und die Existenz der Tiere sowie von Großbeständen bedrohen. Deswegen sind die Auflagen zur Biosicherheit für Minischweine genauso streng wie bei größeren Schweinen.

Kennzeichnungspflicht auch für Hausschweine

„Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass die Haltung von uns genehmigt werden muss“, klärt Jochen Gronholz auf. „Das ist vor allem wegen der Seuchengefahr wichtig, auch die kleinen Schweine können Tierkrankheiten übertragen. Für sie gelten besondere Vorschriften für die medikamentöse Versorgung. Im schlimmsten Fall verbreiten sie ein Virus auf große Bestände.

Also müssen zum Beispiel ihre Ausläufe doppelt umzäunt werden, selbst im heimischen Garten. Eine weitere sehr wichtige Regel: Halterinnen und Halter dürfen auf keinen Fall Speisereste verfüttern. Viele Schweinepest-Ausbrüche lassen sich darauf zurückführen.“

Jedes Schwein bekommt eine Kennzeichnung: „Das sind die bekannten Ohrmarken, mit denen der verantwortliche Besitzer ermittelt werden kann.“

Tipp: Auslauf befestigen – Schutz vor giftigen Pflanzen nötig

Einen praktischen Hinweis hat Jochen Gronholz für Menschen, die ihre Gartengestaltung lieben: „Schweine graben ihren Auslauf komplett um, das ist ihr natürliches Verhalten. Die Ausläufe von Schweinen sind bei länger andauerndem Regen oft tief verschlammt. Deshalb muss ein Teil des Auslaufs befestigt werden.

Neben dem Schutz vor Regen und Wind brauchen die Tiere auch einen Schutz vor zu starker Sonneneinstrahlung. Außerdem sind einige hübsche Gartenpflanzen für Schweine giftig, zum Beispiel Oleander, Buchs, Narzissen.“

Landkreis Lüneburg
  • Informationen und Registrierantrag – landkreis-lueneburg.de/minischweine
    Die Informationen finden sich unter “Download”.
  • Wichtige Hinweise zur Schweinehaltung als Hobby oder im Kleinstbetrieb (PDF-Datei) – mehr

Information: Hobbyhaltung von Minischweinen und anderen Tieren

Tierseuchenrechtliche Vorschriften gelten auch für Hobbyhaltungen und somit auch für Minischweine. Auch bei ihnen sind die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung adäquat umzusetzen.

Das heißt zum Beispiel, selbst wenn eine Seuche bei landwirtschaftlichen Tierhaltungen ausbricht, sind die Minischweine von allen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen betroffen. Dies kann unter Umständen ein „Ausgehverbot“ sein.

Auch Haltung von Hühnern, Bienen und anderen Nutztieren anzeigepflichtig

Wer Nutztiere, zum Beispiel Rinder, Schweine, Schafe, Hühner, Esel, Pferde, Bienen, Laufvögel oder Tauben, halten möchte, hat seine Tiere vor Beginn der Tierhaltung dem Veterinäramt anzuzeigen. Halter müssen sich auch melden, wenn sich etwas verändert.
Dies gilt auch für die Hobbytierhaltung.

Der Landkreis leitet die Anmeldung an die Niedersächsische Tierseuchenkasse und an die Vereinigten Informationssysteme Tierhaltung (VIT) weiter. Von dort erhält die Tierhaltung eine eindeutige Registrier- und eine Tierseuchenkassennummer, die den Betrieb begleiten werden, solange er besteht.


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