
Landkreis Lüneburg warnt vor Vogelgrippe
Bei einer toten Wildgans wurde das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen. Zum Schutz vor der hochinfektiösen Tierkrankheit – auch Geflügelpest genannt – sind bei der Tierhaltung die Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Wer tote Vögel findet, soll sie nicht anfassen, sondern dem Veterinäramt melden.
Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 23.01.2023
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Vogelgrippe: Infizierte Wildgans im Landkreis gefunden
Sicherheitsmaßnahmen schützen Geflügel
Bei einer am 12. Januar 2023 tot gefundenen Wildgans in der Samtgemeinde Scharnebeck wurde das Vogelgrippe-Virus (HPAI-Virus) nachgewiesen. Eine Aufstallpflicht ist zurzeit nicht notwendig. Jedoch sollten Geflügelhalter die Bio-Sicherheitsmaßnahmen streng befolgen. So schützen sie die eigenen Tiere und verhindern eine Ausbreitung des Virus.
- Landkreis Lüneburg: Übersicht über die Sicherheitsmaßnahmen – landkreis-lueneburg.de/vogelgrippe
Die Aufstallpflicht, die in den vergangenen Wintern oft galt, könnte im Landkreis Lüneburg bald wieder Realität werden. „Eine Anordnung dazu ist in den nächsten Tagen durchaus möglich“, erklärt Jochen Gronholz vom Veterinäramt. „Wir weisen die Geflügelhalter bereits jetzt darauf hin, dass sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffen sollten.“
Anzeigepflichtige Tierseuche – ganzjährig in Europa verbreitet
Denn das Virus ist inzwischen offenbar ganzjährig in Europa anwesend. Zum Schutz der eigenen Vögel sollten Tierhalter:innen dementsprechend die schon jetzt geltenden Bio-Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten. Dazu gehört auch, das eigene Geflügel beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse zu registrieren.
„Das geschieht natürlich besonders im Eigeninteresse der Halterinnen und Halter. Denn die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche“, sagt Jochen Gronholz. Das Virus kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen.
Schutzmaßnahmen beachten
Es gilt also:
- Die Tiere dürfen nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert und getränkt werden.
- Außerdem darf kein Oberflächenwasser für die Tränken genutzt werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
- Halterinnen und Halter sollten Schutzkleidung tragen und ihre Schuhe desinfizieren.
Wer tote Greifvögel, Enten, Gänse, Graureiher, Störche, Eulen (Uhus), Schwäne, Möwen, Elstern, Taucher (z.B. Haubentaucher), Kormorane, Kiebitze, Kampfläufer, Regenpfeifer, Wildhühner (z.B. Blässhühner) oder Uferschnepfen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt melden und zwar per E-Mail unter veterinaeramt@landkreis-lueneburg.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04131 26 1413.
- Landkreis Lüneburg: Mehr Information – landkreis-lueneburg.de/vogelgrippe
Hintergrund: Vogelgrippe
Unter Vogelgrippe (auch: Geflügelpest) versteht man die Infektion mit dem aviären Influenzavirus des hochansteckenden Typs (HPAI-Virus, Highly Pathogenic Avian Influenza). Diese Viren können Haustiere wie Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Vögel infizieren. Betroffene Wildvögel können zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen. Vor allem wildlebende Wasservögel sind häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren.
Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel oft zum Tod der infizierten Vögel. Die Viren sind sehr leicht übertragbar und verursachen immense wirtschaftliche Schäden. Wenn die Geflügelpest ausbricht, werden die Tiere eines betroffenen Bestandes deswegen zur Vermeidung der Ausbreitung umgehend getötet.
- Landkreis Lüneburg: Übersicht über die Sicherheitsmaßnahmen – landkreis-lueneburg.de/vogelgrippe
- Robert-Koch-Institut (RKI): Häufig gestellte Fragen zur “Vogelgrippe” – mehr
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