Wohnungsschlüssel. Foto: Photo Mix, Pixabay.

Landkreis Lüneburg: Viele neue Wohngeld-Anträge erfolgreich und schnell bearbeitet

Seit dem 1. Januar 2023 haben deutlich mehr Menschen Anrecht auf Wohngeld. Im Landkreis Lüneburg gibt es inzwischen knapp 900 Haushalte, die im Durchschnitt gut 350 Euro pro Monat erhalten. Die Wohngeldstellen in Hansestadt und Landkreis geben Auskunft, ob man berechtigt ist.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg – Am: 29.06.2023
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Landkreis bewältigt Wohngeld-Ansturm nach Reform

Die Bundesregierung hatte das Wohngeld zum 1. Januar 2023 reformiert. Die Einkommensgrenze ist deutlich gestiegen, seitdem haben viel mehr Menschen Anrecht auf Wohngeld – und sorgten für Ansturm bei den zuständigen Wohngeldstellen.

Der Landkreis Lüneburg hat sich das Ziel gesetzt, dass alle schnell die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Denn zahlreiche Bürgerinnen und Bürger können die zusätzlichen Mittel angesichts gestiegener Wohn-, Energie- und Heizkosten gut gebrauchen.

Dank personeller Aufstockung konnte die Wohngeldstelle des Landkreises Lüneburg die Mehrbelastung gut auffangen.

Jetzt doppelt so viele Wohngeldempfänger wie im Vorjahr

Der Fachbereich Soziales hat dafür extra zwei neue Vollzeitstellen in der Wohngeldstelle geschaffen – mit Erfolg: „Die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle haben tolle Arbeit geleistet. Es gab keine nennenswerte Verzögerung in der Antragsbearbeitung“, erklärt Christian Ratzeburg, Leiter des Fachdienstes Sozialhilfe und Wohngeld beim Landkreis.

Durch die Gesetzesänderung hat sich die Gruppe der Wohngeldempfänger im Landkreis Lüneburg mehr als verdoppelt. Es gab 488 Erstanträge, sodass aktuell 865 Haushalte Wohngeld erhalten. Im Vorjahr waren es im Durchschnitt jeden Monat etwa 410 Haushalte.

Durchschnittlich und 350 Euro im Monat pro Haushalt

Auch die Höhe der durchschnittlichen Auszahlungen hat sich erhöht. Im Juni 2023 wurden insgesamt 316.000 Euro ausgezahlt, dreimal soviel wie im Vorjahr. Das sind durchschnittlich gut 350 Euro pro Haushalt. Diese Summe wird von Bund und Land je zur Hälfte erstattet.

„Auch in Zukunft kommt auf die Wohngeldstelle viel Arbeit zu“, so Christian Ratzeburg. Ab Juli werden das Jobcenter und das Sozialamt die Leistungsbezieher zum Teil zur Wohngeldstelle schicken. Denn wer einen höheren Wohngeldanspruch hat, muss zuerst Wohngeld beantragen, bevor er Bürgergeld oder Sozialhilfe beansprucht.

Haben Sie Anspruch auf Wohngeld?

Wenn Sie Wohngeld beantragen oder Ihren Anspruch auf Wohngeldbezug prüfen lassen möchten, dann wenden Sie sich an die zuständigen Wohngeldstellen:

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Hinweis: Wer Wohngeld bekommt, hat Anspruch auf weitere Vergünstigungen:

  • Kinder und Jugendliche erhalten die HansecardDamit ermäßigen sich zum Beispiel die Eintrittspreise ins Schwimmbad und mehr um die Hälfte.
  • Ältere erhalten den Seniorenpass und damit eine vergünstigte HVV-Monatskarte, günstigen Eintritt ins SaLü, halbierte Kursgebühren bei der Volkshochschule usw.

Haben Sie Anspruch auf Kinderzuschlag?

Viele Familien hätten Anspruch auf Kinderzuschlag. Aber: Nur ein Drittel der berechtigten Familien beantragt ihn bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, so eine Schätzung.

Selbst wenn nur ein einziger Euro Kinderzuschlag gezahlt werden sollte, haben die Eltern einen Anspruch auf weitere damit verbundene Vorteile.

  • Sobald Kinderzuschlag bezogen wird, kann eine Befreiung von KiTa-Gebühren beantragt werden.
  • Und: Es besteht Zugang zu vielen weiteren Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT). Zum Beispiel: Kostenerstattungen für mehrtägige Klassenfahrten, ein Zuschuss zum Schulmittagessen, zu Ausflügen von KiTa oder Tagespflege oder beispielsweise 174 € pro Schuljahr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.

Mehr Information und Beratung

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