Sitzung. Foto: difisher, Pixabay.

Landkreis: Sport-Ausschuss tagt am 30. März 2022 zur Sportförderung

Am Mittwoch, 30. März 2022, tagt der Landkreis-Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur um 15:00 Uhr in Lüneburg. Es geht u.a. um die Richtlinien zur Sportförderung, also Zuschüsse für Neu- oder Umbau, Erweiterung und Erhaltung von Sportstätten und Anlagen. Die Sitzung ist öffentlich. Die Zahl der Plätze für Gäste ist jedoch begrenzt.


Mitteilung von: Landkreis Lüneburg
Am: 21.03.2022
Online: mehr


Gremium: Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
Sitzungstermin: Dienstag, 29.03.2022, 15:00 Uhr
Ort: Sitzungssaal, Kreisverwaltung, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg

Tagesordnung

Öffentlicher Teil
Tagesordnung mit Anlagen: mehr

1. Einwohnerfragestunde gemäß § 6 Ziffer 1 i.V.m. § 22 Geschäftsordnung
2. Eröffnung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung vom 17.01.2022
5. Richtlinie zur Sportförderung
Vorlage: 2022/114
6. Bericht des Landrats über wichtige Angelegenheiten
7. Beantwortung von Anfragen gem. § 17 Geschäftsordnung
8. Bei Behandlung eines nichtöffentlichen Tagesordnungspunktes Herstellung der Öffentlichkeit sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse und Schließung der Sitzung

Hinweis für Gäste

Da aufgrund der derzeitigen Pandemie nur begrenzte Zuschauerplätze zur Verfügung stehen, sind alle Zuschauerinnen und Zuschauer gebeten, sich vorab anzumelden per Mail an kerstin.bendler@landkreis-lueneburg.de. Alle am Tage der Sitzung noch freien Plätze werden nach der Reihenfolge vergeben.

Die Sitzung findet in Präsenz statt. Im Zuge dessen, sind die Abstands- und Hygieneregeln unbedingt einzuhalten. Es besteht die Vorgabe für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sitzung, eine Maske (FFP2 oder OP-Maske) über Mund und Nase zu tragen (auch während der Sitzung). Es wird zusätzlich empfohlen, einen Corona-Selbsttest durchzuführen. Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, ihre Kontaktdaten vor Beginn der Sitzung anzugeben. Des Weiteren ist von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein 3G-Nachweis, ebenfalls vor Beginn der Sitzung, vorzulegen.

  • Mehr Information und Sitzungseinladung im Bürgerinformationssystem: mehr

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