Callcenter, Telefon, Fragen - Foto: Peggy und Marco Lachmann, Pixabay.

Lüchow-Dannenberg: Fragen zum Wohngeld? Am Telefon antwortet „Wendi“

Hohe Miete? Viele Menschen hätten Anspruch auf Wohngeld, aber rufen es nicht ab. In Lüchow-Dannenberg hilft jetzt „Wendi“, eine virtuelle Assistentin, am Telefon. So ist die Wohngeldstelle rund um die Uhr bei Fragen erreichbar. Wenn sich das System bewährt, soll es auch in weiteren Bereichen der Kreisverwaltung genutzt werden.


Mitteilung von: Landkreis Lüchow-Dannenberg – Am: 17.12.2024
Online: https://www.luechow-dannenberg.de/home.aspx


Virtuelle Telefonassistentin „Wendi“: Die neue Kollegin in der Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Lüchow-Dannenberg hat seit Kurzem eine neue Mitarbeiterin. Die „Neue“ heißt „Wendi“ – und ist eine rein digitale Kollegin.

Wohngeldstelle auf diese Weise rund um die Uhr erreichbar

„Mit Wendi haben wir die Möglichkeit, eine 24/7-Erreichbarkeit der Wohngeldstelle herzustellen“, erklärt Sabrina Donner, Leiterin der Stabsstelle Digitalisierung der Kreisverwaltung. Sie hat die virtuelle Telefonassistentin, ein Produkt der süddeutschen Firma VITAS, innerhalb weniger Wochen administriert, in enger Zusammenarbeit mit Stephanie Ehrhardt, Leiterin des Fachdienst Soziales und wirtschaftliche Hilfen. Dafür wurde Wendi mit einem ganzen Katalog typischer Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gefüttert.

„Manche Fragen zum Wohngeld werden uns einfach immer wieder gestellt“, erklärt Ehrhardt. „Diese sind an sich unkompliziert zu beantworten, kosten das kleine Team aber viel Zeit – Zeit, die zur eigentlichen Bearbeitung der Anträge fehlt.“ Hier springt nun gelegentlich Wendi ein.

Häufig gestellte Fragen werden bei Bedarf erweitert

Die Telefonassistentin kann vor der eigentlichen Antragstellung erklären, wer Anspruch auf Wohngeld hat und welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden. Weiß Wendi bei manchen Fragen nicht weiter, wird ein Ticket erstellt, die menschlichen Kolleginnen und Kollegen von Wendi werden per E-Mail benachrichtigt und kümmern sich dann weiter um die Anfrage.

„Wenn wir feststellen, dass Fragen, die wir bislang nicht berücksichtigt haben, häufiger auftreten, können wir jederzeit nachsteuern“, erklärt Sabrina Donner. „Wir haben es mit einem lernenden System zu tun, wir können Wendi jederzeit mit weiteren Fragen füttern, so dass sie – im Idealfall – immer besser wird.“

Team erwartet Entlastung – auch in Blick auf anstehende Wohngeldreform

Gab es hausintern Vorbehalte gegen den Einsatz von Wendi? „Wenn man mit Wendi spricht, merkt man natürlich, dass da kein echter Mensch am anderen Ende der Leitung ist“, sagt Stephanie Ehrhardt. Das sei im ersten Moment durchaus etwas befremdlich und fühle sich an „als wenn man Selbstgespräche führt“. Andererseits sei die Arbeitslast im gerade einmal fünfköpfigen Team der Wohngeldstelle hoch.

Vor dem Hintergrund der anstehenden Wohngeldreform rechnet Ehrhardt mit steigenden Fallzahlen. „Größere Rückstände können wir uns nicht erlauben, die Leute sollen ihr Wohngeld verlässlich erhalten.“ Darum sei für sie schnell klar gewesen: „Wir müssen das ausprobieren.“

Außerhalb der Sprechzeiten oder bei großem Andrang ist Wendi am Apparat

Ab 20. Dezember 2024 werden Anrufer, die außerhalb der Sprechzeiten die Nummern der Wohngeldstelle wählen, grundsätzlich Wendi am Telefon haben. Aber auch während der regulären Öffnungszeiten werden Anrufe gelegentlich an Wendis Nummer weitergeleitet.

Wenn es gut läuft, soll die Telefonassistentin in Kürze auch in weiteren Bereichen der Kreisverwaltung unterstützen, beispielsweise im Bereich der Grundsicherung und in der Bußgeldstelle des Straßenverkehrsamts.

Für Fragen oder bei Problemen mit Wendi ist die Stabsstelle Digitalisierung per E-Mail zu erreichen.

Hintergrund: Wohngeld

Wohngeld soll angemessenes und familiengerechtes Wohnen sicherstellen. Beantragt werden kann der Zuschuss von Mietern einer Wohnung (Mietzuschuss) und von Hauseigentümern (Lastenzuschuss). Die Höhe des Wohngeldes ist abhängig von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung und dem Gesamteinkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Freibeträge und Abzüge vom Einkommen gewährt.

Wohngeld wird ausschließlich auf Antrag geleistet. Ausgeschlossen vom Wohngeld sind Empfänger/innen von Sozialleistungen, bei deren Berechnung bereits Kosten für die Unterkunft berücksichtigt worden sind (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung).

Mehr Information und Kontakt

Information zum Wohngeld in Landkreis und Hansestadt Lüneburg

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