Lüneburg: 400 Meter Teststrecke für umweltfreundlichen Radweg-Belag – Baubeginn 11. April 2022
Umweltfreundlich, durchlässig und komfortabel soll der Geh- und Radweg bei der Grundschule Hasenburger Berg werden. Der Umbau ab 11. April 2022 ist Teil eines Forschungsprojekt und für die Stadt Lüneburg kostenlos. Durchaus kritisch betrachten lässt sich gleichzeitig die Kombination von Geh- und Radweg an diesem Ort.
Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 6.04.2022
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Foto: Lüne-Blog. Gemeinsamer Fuß- und Radweg an der Grundschule Hasenburger Berg.
Alternativer Radweg-Belag für die Hansestadt: Bau der Teststrecke startet Montag, 11. April
HANSESTADT LÜNEBURG. Über dieses Geschenk können sich die Hansestadt und alle Radbegeisterten freuen: Lüneburg bekommt ein Stück kostenlosen, umweltfreundlichen und noch dazu besonders komfortablen Weg geschenkt.
„Wir sind Teil eines Forschungsprojektes, das vom Bund gefördert wird“, erläutert Michael Thöring aus dem Bereich Mobilität die Hintergründe. Entwickelt wird der alternative Radweg unter dem Namen „BikeLane“ von dem Unternehmen HanseGrand Klimabaustoffe, gemeinsam mit dem Institut für Agrar- und Stadtökologische Projekte der Humboldt-Universität Berlin. Die Hansestadt selbst stellt für das Projekt die Strecke zur Verfügung, hat aber dadurch keinerlei Kosten oder anderen Aufwand.
Widerstandsfähige und durchlässige Oberfläche mit umweltfreundlichen Materialien
Ziel des Forschungsprojektes ist es, unbefestigte Radwege aus umweltfreundlichen, möglichst recycelten Materialien zu bauen und dabei besondere Widerstandsfähigkeit und Durchlässigkeit zu kombinieren. Gleichzeitig soll durch eine besonders ebenmäßige Oberfläche der Fahrkomfort höher sein als auf herkömmlichen Wegen.
400 Meter Teststrecke in Lüneburg auf gemeinsamem Fuß- und Radweg
Ausgewählt wurde für die Teststrecke der 400 Meter lange Abschnitt gemeinsamer Fuß- und Radweg entlang der Straße Hasenburger Berg zwischen der Grundschule und dem Kurpark. Dieser Weg weist ein Gefälle auf und ist daher besonders anfällig für Ausspülungen, erläutert Thöring. Die neue Bauweise und ein spezielles Bindemittel sollen künftig die Ausspülungen besser verhindern.
Das recycelte Material für den Bau stellt die Lüneburger Firma Manzke KSR GmbH zur Verfügung. „Damit gewährleisten wir zudem einen lokalen Kreislauf“, so Thöring.
Baubeginn: 11. April 2022 – Bauzeit eine Woche, Umleitung über die Soltauer Straße
Der Bau des Weges startet am kommenden Montag, 11. April und dauert voraussichtlich knapp eine Woche. In dieser Zeit ist der Weg für den Radverkehr gesperrt, eine Umleitung erfolgt über die Soltauer Straße.
Hintergrund: Gemeinsame Geh- und Radwege – welche Vorgaben gibt es?
Wie bereits berichtet, gibt es erhebliche Unzufriedenheit mit dem bisherigen Zustand der Rad- und Gehwege in Lüneburg. Das hängt auch mit einer teils eigenwilligen Umsetzung der Vorgaben bei der Infrastruktur für Rad- und Fußverkehr zusammen. Das gilt zum Beispiel für die Schießgrabenstraße (Lüneblog – mehr), Konrad-Adenauer-Straße (Lüne-Blog – mehr) und den geplanten Umbau in der Uelzener Straße (Lüne-Blog – mehr).
ERA: Vorgaben für den Radverkehr
Detaillierte Vorgaben für Radwegebau und Gestaltung finden sich in den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV, Arbeitsgruppe Straßenentwurf, Ausgabe 2010, kurz ERA (Wikipedia – mehr).
Gemeinsamer Geh- und Radverkehr – Ausschlusskriterien
„Radverkehr im Gehwegbereich kann Fußgänger verunsichern oder gefährden. […] Auch den Ansprüchen des Radverkehrs wird mit der gemeinsamen Führung oft nur unzureichend Rechnung getragen. Der Einsatz der gemeinsamen Führung mit dem Fußgängerverkehr ist daher nur dort vertretbar, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering ist.“ (ERA 2010, S. 27)
Zu den Ausschlusskriterien für die gemeinsame Führung von Rad- und Fußgängerverkehr gehören:
- Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung
- „überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (z. B. Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, Kinder),
- Hauptverbindungen des Radverkehrs,
- starkes Gefälle (> 3 %),
- dichte Folge von unmittelbar an Gehwege mit Mindestbreiten angrenzende Hauseingänge,
- zahlreiche untergeordnete Knotenpunkts- und Grundstückszufahrten bei beengten Verhältnissen,
- stärker frequentierte Bus- oder Straßenbahnhaltestellen in Seitenlage ohne gesonderte Warteflächen,
- Überschreitung der Einsatzgrenzen gemäß Bild 15. Bei einer nutzbaren Wegbreite unter 2,50 Meter ist die Gehwegbenutzung durch den Radverkehr auszuschließen.
Je mehr Fuß- und Radverkehr es gibt, umso breiter muss der Weg sein. Wenn viele Menschen dort unterwegs sind, ist der Weg nicht zur gemeinsamen Nutzung geeignet. (ERA 2010, S. 27)
Möglichkeiten der Kennzeichnung
Die Kennzeichnung eines gemeinsamen Wegs für den Geh- und Radverkehr ist möglich mit folgenden Verkehrszeichen:
Gemeinsamer Geh- und Radweg mit Zeichen 240 StVO | Gehweg mit Zusatzschild „Radfahrer frei“, Zeichen 239 und 1022-10 | Hier nicht vorgesehen, aber der Vollständigkeit halber: Zeichen 241 |
Benutzungspflichtig für den Radverkehr, sofern der Radweg straßenbegleitend ist. | Der Radfahrende hat in dem Fall die Wahl, wo er fahren möchte. | Rad- und Gehweg sind hier getrennt. |
Rücksicht auf die zu Fuß Gehenden nehmen und ggf. langsam fahren müssen Radler:innen übrigens in jedem Fall.
Probleme beim Geh- und Radweg Grundschule Hasenburger Berg
In Bezug auf die in ERA S. 27 beschriebenen Ausschlusskriterien stellen sich bei dem benutzungspflichtigen Geh- und Radweg bei der Grundschule Hasenburger Berg (s.u.) einige schwerwiegende Fragen. Dabei ist zu beachten, dass bereits jeder einzelne dieser Punkte als Ausschlusskriterium gilt.
Ausschlusskriterien: Kein gemeinsamer Geh- und Radweg bei … | Richtlinie eingehalten? |
überdurchschnittlich hoher Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (z. B. Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, Kinder), | Da sich direkt nebenan der Eingangsbereich der Grundschule befindet, sind hier besonders viele Schutzbedürftige unterwegs. |
starkem Gefälle (> 3 %) | starkes Gefälle an einer Stelle vorhanden |
Überschreitung der Einsatzgrenzen: Wegbreite unter 2,50 Meter. Wegbreite ist nicht dem Verkehrsaufkommen angepasst (vgl. Grafik S.27). | Die Mindestbreite von 2,50 Metern ist bislang nicht durchweg gegeben. Wie hoch ist der Fuß- und Radverkehrsanteil und ist die Breite darauf abgestimmt? |
Verlauf des Geh- und Radwegs
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