Dächer mit Photovoltaik-Anlagen. Foto: Solarimo, Pixabay.

Mehr Geld für privaten Klimaschutz: Stadt erweitert Förderrichtlinien

Mehr Geld und mehr Fördermöglichkeiten für das energetische Sanieren von Haus oder Wohnung, das Begrünen von Dächern und Fassaden und die Nutzung von Regenwasser – das gibt es ab dem 15. April 2023 in der Hansestadt Lüneburg. So der Beschluss des Rates am 23. März 2023.


Mitteilung von: Hansestadt Lüneburg
Am: 27.03.2023
Online: mehr


Mehr Geld für den Klimaschutz: Stadt passt Förderrichtlinien für Privatpersonen an

Wer etwas für den Klima- und Umweltschutz tut, bekommt jetzt mehr Geld. Um möglichst viele Privatpersonen zum Mitmachen zu bewegen, hat der Rat der Hansestadt in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. März 2023, beschlossen, drei Förderrichtlinien des Klimafonds anzupassen:

Stärkere finanzielle Anreize und mehr Möglichkeiten gibt es ab dem 15. April 2023 für diejenigen, die ihr privates Wohneigentum energetisch sanieren, Dächer und Fassaden begrünen sowie besonders viel Regenwasser nutzen wollen.

Regenwassernutzung, Dach- und Fassadenbegrünung als wichtige Bausteine

„Dach- und Fassadenbegrünung sowie Regenwassernutzung sind wichtige Bausteine, um den Folgen des Klimawandels zu begegnen, außerdem schlummert im Gebäudesektor ein großes Energiesparpotenzial“, erklärt Oberbürgermeisterin Claudia Kalisch.

„Um in Zeiten gestiegener Preise und Energiekosten weiterhin Anreize für die Lüneburger:innen zu schaffen, war es wichtig, die Richtlinien anzupassen. Wir möchten Bemühungen für Klima- und Umweltschutz belohnen, denn jeder Beitrag zählt.“

Höhere Zuschüsse, mehr Fördermöglichkeiten

Die Neuerungen im Einzelnen:

  1. Energetische Sanierung von privatem Wohneigentum
    • Angehoben werden die Förderbeträge für die energetische Sanierung von privatem Wohneigentum. Der Zuschuss liegt nun bei 30 Prozent der Investitionskosten. Die maximale Förderung beträgt 3000 Euro – das sind 2000 Euro mehr als bisher.
    • Künftig kommen alle Wohngebäude in Frage, die älter als fünf Jahre sind.
    • Einen Bonus in Höhe von 1000 Euro gibt es zudem für die Sanierung von denkmalgeschützten Wohnhäusern.
  2. Dach- und Fassadenbegrünung: Einzelfallprüfung für Dächer auch ohne Mindestaufbaustärke
    Bisher mussten Dächer eine Mindestaufbaustärke aufweisen. Sollte diese Stärke aus statischen Gründen nicht eingehalten werden können, kann nach Prüfung im Einzelfall dennoch eine Förderung erfolgen.
    Die Bepflanzung muss vorgegebenen Qualitätskriterien entsprechen.
  3. Regenwassernutzung: Höhere Zuschüsse
    Bisher lag die Förderung für Zisternen bei 300 bis 400 Euro. Nun werden die Zuschüsse erhöht: Ein Nutzinhalt von 2,5 Kubikmeter bis 5 Kubikmeter soll mit 600 Euro gefördert werden, ab 5 Kubikmeter mit 1000 Euro.
    Von der aktualisierten Richtlinie der Regenwassernutzung profitieren also vor allem Menschen, die besonders viel Regenwasser nutzen wollen.

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