Pflege im Krankenhaus. Foto: Respati, Pixabay.

Landesamt für Statistik Niedersachsen: Mehr Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Wer den Berufsabschluss im Ausland gemacht hat, braucht dafür in Deutschland die Anerkennung. Drei Viertel der Anträge betreffen Gesundheitsberufe wie Ärztin oder Krankenpfleger. Die meisten Abschlüsse werden als teilweise gleichwertig angesehen oder unter Auflage einer Ausgleichsmaßnahme abgeschlossen, berichtet das Landesamt für Statistik Niedersachsen.


Mitteilung von: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) – Am: 26.09.2023
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Landesamt für Statistik Niedersachsen: Mehr Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Niedersachsen

Knapp 6.700 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse im Jahr 2022 abgeschlossen – nur 2,1 Prozent der Verfahren 2022 mit negativem Bescheid – Großteil in Gesundheitsberufen

Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) mitteilt, wurden in Niedersachsen im Jahr 2022 insgesamt rund 8.200 Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gestellt, gut 600 mehr als im Vorjahr (+7,9 Prozent).

Insgesamt wurden knapp 6.700 Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abgeschlossen, dies entspricht 81 Prozent (2021: 71 Prozent abgeschlossene Verfahren).

Knapp jeder zweite Abschluss als vollständig gleichwertig anerkannt

Mit Blick auf die abgeschlossenen Verfahren hat sich der Anteil der vollständig anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse von 52,1 Prozent im Jahr 2021 auf 44,6 Prozent im aktuellen Berichtsjahr 2022 verringert.

Eine eingeschränkte Gleichwertigkeit zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation wurde im Vergleich zum Vorjahr häufiger festgestellt (53,3 Prozent gegenüber 45,2 Prozent).

Negativer Bescheid nur im Ausnahmefall

In nur 2,1 Prozent der abgeschlossenen Verfahren erging ein negativer Bescheid. Im Vergleich zum Vorjahr (2,7 Prozent) blieb dieser Anteil nahezu unverändert. Positiv hervorzuheben ist, das der Anteil der Verfahren ohne Entscheidung gegenüber 2021 von 24,4 Prozent auf 15,5 Prozent im Berichtsjahr 2022 gesunken ist.

Etwa jeder zweite Abschluss in Europa erworben

Von den insgesamt rund 8.200 Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation in Niedersachsen wurde der dazugehörige Bildungsabschluss in 47,4 Prozent der Fälle in Europa erworben. Davon wurden 14,5 Prozent in einem EU-Land und in 33,0 Prozent in einem nicht EU-Land absolviert.

Gegenüber 2021 sind die Anteile um 0,6 bzw. 4,3 Prozentpunkte gesunken, 2021 wurde noch gut jeder zweite Berufsabschluss (52,4 Prozent) in Europa erworben.

Ein Drittel der Berufsabschlüsse in Asien, ein Sechstel in Afrika

Weitere Anteile entfielen auf in Asien (30,4 Prozent) und Afrika (16,1 Prozent) erworbene Berufsabschlüsse. Vergleichsweise selten wurde der Berufsabschluss dagegen in Nord- und Südamerika (5,9 Prozent) bzw. in Australien/Ozeanien (0,1 Prozent) absolviert.

Besonders häufig vertreten waren die Ausbildungsstaaten Tunesien (10,7 Prozent aller Anträge), Philippinen (6,8 Prozent) sowie Bosnien und Herzegowina (5,9 Prozent).

Drei Viertel betrafen Gesundheitsberufe

Etwas mehr als drei Viertel (76,4 Prozent) der im Jahr 2022 abgeschlossenen Anerkennungsverfahren betrafen den Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe (2021: 74,4 Prozent). Dazu zählen unter anderem Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Ärztinnen und Ärzte (Erteilung der Approbation) oder Physiotherapeutinnen und -therapeuten.

Wurden im Jahr 2021 noch mehr als die Hälfte der Berufsqualifikationen in diesem Bereich als vollständig gleichwertig anerkannt (53,2 Prozent), verringerte sich dieser Anteil im Jahr 2022 um 11,8 Prozentpunkte auf 41,4 Prozent.

Überwiegend “teilweise gleichwertig”

Dagegen wurden jedoch fast zwei Drittel der Qualifikationen (57,5 Prozent) als teilweise gleichwertig angesehen oder unter Auflage einer Ausgleichsmaßnahme abgeschlossen (2021: 45,5 Prozent).

Der Anteil der Verfahren bei denen keine Entscheidung getroffen wurde, hat sich seit 2021 nahezu halbiert (2021: 40,2 Prozent, 2022: 21,3 Prozent). In nur 1,2 Prozent der Verfahren erging im Jahr 2022 ein negativer Bescheid.

Information: Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist 2012 in Kraft getreten und regelt die Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen. Ziel ist es, die Sicherung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und die gesellschaftliche, berufliche und arbeitsmarktorientierte Integration von Migrantinnen und Migranten zu fördern.

Zur Sicherstellung der Geheimhaltung wird bei dieser Statistik ein Rundungsverfahren angewendet. Dies kann dazu führen, dass bei Prozentangaben die Summe der Einzelwerte nicht immer genau 100 entspricht.

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